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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "XI ZR 57/08" ODER "XI ZR 57.08"
(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
Beste Treffer:
IBRRS 2010, 3883; IMRRS 2010, 2862
IBRRS 2010, 3137; IMRRS 2010, 2287
Prozessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - XI ZR 57/08
VolltextIBRRS 2010, 3137; IMRRS 2010, 2287
Prozessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08
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IBRRS 2010, 3883; IMRRS 2010, 2862
Prozessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - XI ZR 57/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2010, 3137; IMRRS 2010, 2287
Prozessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08
Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
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