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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 2835; IMRRS 2016, 1684
Bankrecht
Postfachanschrift genügt Anforderungen an Widerrufsbelehrung!
BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15
1. Die Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift genügte auch nach Einführung des § 14 Abs. 4 BGB-InfoV in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Fortführung BGH, Urteil vom 11.04.2002 - I ZR 306/99, WM 2002, 1352, 1353 f.).*)
2. Zu einer Fußnote mit dem Fußnotentext "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" nach der Angabe "zwei Wochen".*)
3. Zu den Grenzen der Bearbeitung des Musters für die Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung.*)
4. Zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung und zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei laufenden Verbraucherdarlehensverträgen.*)