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IBRRS 1984, 0530
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BGH, Urteil vom 28.06.1984 - VIII ZR 38/83
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Baubetreuers enthaltene Musterprozeßvereinbarung, wonach der Auftragnehmer bei gerichtlicher Geltendmachung seiner Ansprüche aus Gründen der Kostenersparnis nur einen von dem Baubetreuer zu bestimmenden Bauherrn entsprechend dessen Anteil in Anspruch nehmen kann, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)
1. Zur Feststellung der Voraussetzungen, des Inhalts und der Wirkungen eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten abgeschlossenes Kaufgeschäft (hier: Verladung von Koks auf Schiffe in Belgien).*)
Zur Feststellung der Voraussetzungen, des Inhalts und der Wirkungen eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten abgeschlossenes Kaufgeschäft (hier: Verladung von Koks auf Schiffe in Belgien).*)