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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 5338
Kauf und Werklieferung
BGH, Urteil vom 06.02.2013 - VIII ZR 374/11
a) Ein Neuwagenkäufer, der die Entgegenahme des ihm angebotenen Fahrzeugs wegen vorhandener Karosserie- und Lackmängel ablehnt und deren Beseitigung verlangt, verliert hierdurch nicht den Anspruch darauf, dass das Fahrzeug technisch und optisch in einen Zustand versetzt wird, der der beim Neuwagenkauf konkludent vereinbarten Beschaffenheit "fabrikneu" entspricht.*)
b) Bei der im Rahmen des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung indiziert der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung in der Regel die Erheblichkeit der Pflichtverletzung (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289).*)