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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 0427; IMRRS 2011, 0317
Allgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Ersatz von Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert
BGH, Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 35/10
1. Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt.*)
2. Vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist kann der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich repariert oder reparieren lässt, Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, regelmäßig nur ersetzt verlangen, wenn er den konkret angefallenen Reparaturaufwand geltend macht.*)