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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 2520; IMRRS 2005, 1289
Öffentliches Recht
Abtreibungsvorwurf gegen Arzt: Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Wird ein Gynäkologe in unmittelbarer Nähe seiner Praxis gegenüber Passanten in Gesprächen über das Thema "Abtreibung" als Arzt namentlich unter Hinweis darauf benannt, daß er Abtreibungen vornehme, tritt das Recht auf Meinungsäußerung hinter das Recht auf Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arztes zurück (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 -).*)