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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 3642
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Schwiegervater und -sohn als Bauhelfer: Versicherungspflicht
SG Aachen, Beschluss vom 25.09.2012 - S 6 U 210/12
1. Ein Unternehmer ist auch für die Versicherten beitragspflichtig, die für das Unternehmen nicht gewerbsmäßig Bauarbeiten ausführen.
2. In der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Personen versichert, die wie Beschäftigte tätig werden. Eine solche "Wie-Beschäftigung" setzt voraus, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
3. Unter Verwandten oder Freunden vorgenommene Gefälligkeitsdienste bzw. -handlungen schließen den Versicherungsschutz lediglich dann aus, wenn diese ihr gesamtes Gepräge durch die familiären Bindungen zwischen den Angehörigen erhalten.