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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "NotZ(Brfg) 2/16" ODER "NotZ(Brfg) 02/16" ODER "NotZ(Brfg) 02.16"
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IBRRS 2017, 0281
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BGH, Beschluss vom 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Die Geschäfts- und Mitwirkungsregeln eines überbesetzten Spruchkörpers müssen die Mitwirkung im Voraus generell-abstrakt regeln und dürfen keinen vermeidbaren Spielraum lassen. Sofern dem - auch bei der Änderung - Rechnung getragen ist, dürfen Mitwirkungsregeln auch während ihrer Geltungsdauer und auch mit Wirkung für anhängige Verfahren unter Verwendung unbestimmter und auslegungsbedürftiger Begriffe (hier: Sachzusammenhang) geändert werden (Anschluss an BVerfGE 95, 322 ff.; BVerfG, NJW 2005, 2689 ff.; NJW2009, 1734 ff.).