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IBRRS 2007, 2905; IMRRS 2007, 1129
Insolvenzrecht
Unzulässige Aufrechnung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BGH, Urteil vom 28.09.2006 - IX ZR 136/05
1. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO erfasst auch die von einem Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung.*)
2. Ist eine Aufrechnung unzulässig, weil die Aufrechnungslage anfechtbar geschaffen worden ist, bestehen die ursprünglichen Ansprüche für die Dauer und die Zwecke des Insolvenzverfahrens fort.*)
3. Eine Hauptforderung, gegen die gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO insolvenzrechtlich unwirksam aufgerechnet worden ist, unterliegt der Verjährung analog § 146 Abs. 1 InsO a. F.*)