Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 130.433 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir 514 Urteile neu eingestellt, davon 196 aktuelle.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1987, 0323
Alle Sachgebiete
BGH, Urteil vom 22.01.1987 - IX ZR 100/86
1. Gläubiger, deren Grundpfandrechte seit dem 1. 1. 1978 bestellt worden sind, haben den Anspruch auf Löschung vor- oder gleichrangiger Rechte, die mit dem Eigentum in einer Person vereinigt sind, auch dann, wenn diese vor dem 1. 1. 1978 im Grundbuch eingetragen waren.*)
2. Das gilt auch, wenn eine für den Eigentümer bestellte Grundschuld zur Sicherung künftiger oder bedingter Forderungen abgetreten worden war und nach Erfüllung dieses Sicherungszwecks an den Eigentümer zurückübertragen wurde.*)
3. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des im Grundbuch nicht mehr verlautbarten Anspruchs auf Löschung vor- oder gleichrangiger, dem Eigentümer zustehender Grundpfandrechte bestehen nicht.*)