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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 3813; IMRRS 2006, 2787
Prozessuales
Verfahrensrecht - Abweichung des zur Zustellung verwendeten Urteils
BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - IV ZB 47/05
Die Wirksamkeit der Urteilszustellung wird nicht davon berührt, dass die zur Zustellung verwendete Ausfertigung von der Urschrift des Urteils abweicht, wenn es sich bei dem Mangel der Ausfertigung um einen Fehler handelt, der - wäre er bei der Urteilsabfassung selbst unterlaufen - gemäß § 319 ZPO hätte korrigiert werden können.*)
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist auch gegeben, wenn die Rechtsmittelschrift zwar unvollständige oder unrichtige Angaben enthält, das wirklich Gewollte für Gericht und Prozessgegner aber zutage tritt.*)