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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1998, 0758
__ibr-online__
BGH, Urteil vom 07.05.1998 - III ZR 319/96
Bei vorzeitiger Beendigung eines Teppichräumungsverkaufs ist die Frage, ob von dem Umsatz, nach dem sich die Provision des Verkäufers richtet, die Stornierungen (Retouren) abzuziehen sind, nicht in Anlehnung an Regelungen des Makler- oder Handelsvertreterrechts zu beurteilen, sondern aus den Absprachen der Parteien zu beantworten, wobei es darauf ankommt, ob der Verkäufer eine abhängige oder eine selbständige, gleichsam dem Geschäftsherrn ähnliche Stellung hat. (Leitsatz der Redaktion)*)