Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 130.538 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir 374 Urteile neu eingestellt, davon 177 aktuelle.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1995, 0491
Alle Sachgebiete
BGH, Urteil vom 10.07.1995 - II ZR 75/94
1. Beauftragt der Berechtigte einen Dritten mit dem "Rückkauf" seines in der ehemaligen DDR verstaatlichten Betriebes, dann kann hierin nicht nur eine Vollmachterteilung zur Herbeiführung der Rückübertragung auf den Berechtigten, sondern auch die Abtretung der sich aus dem DDR-Unternehmensgesetz ergebenden Rückübertragungsansprüche oder jedenfalls die Zustimmung zur Geltendmachung dieser Rechte im eigenen Namen liegen.*)
2. Anders als die Vollmacht bedürfen in diesem Fall nach dem einschlägigen Zivilrecht der ehemaligen DDR weder die Abtretungs- noch die Zustimmungserklärung einer besonderen Form. (Leitsätze d. Verf.)*)