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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1999, 0944
__ibr-online__
BGH, Urteil vom 22.02.1999 - II ZR 99/98601
1. Auch bei gewillkürter Schriftform muß, wenn derVertrag unter Abwesenden geschlossen wird, die Annahmeerklärung dem Antragenden zugehen. Eine Ausnahmegilt nach § 151 Satz 1 BGB nur dann, wenn das Geschäftfür den Empfänger des Vertragsangebots lediglich vor-teilhaft ist, nach der Verkehrssitte aus sonstigen Gründennicht zu erwarten ist oder wenn der Antragende auf den Zugang der Erklärung der Annahme verzichtet hat.*)
(Leits. des Bearb.)*)
2. Aus dem Fehlen des "Vorbehalts" der Notwendigkeiteiner Annahmeerklärung der Gegenseite in einem schriftlichen Vertragsangebot läßt sich ein Verzicht des Antragenden auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht ableiten. (Leits. des Senates)*)