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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 3554
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Handy für 1DM?: Tatsächliche Kosten müssen im Blickfang sein
BGH, Urteil vom 02.06.2005 - I ZR 252/02
Wird für einen Bestandteil eines Kopplungsangebots mit einem besonders günstigen Preis geworben, muss der Preis für die anderen Bestandteile des Angebots in der Werbung deutlich kenntlich gemacht werden (im Anschluss an BGHZ 139, 368 - Handy für 0,00 DM). Im Rahmen eines Angebots für ein Mobiltelefon und einen Netzkartenvertrag dürfen für die Freischaltung des Kartenvertrags anfallende Aktivierungskosten nicht zwischen untergeordneten Informationen versteckt sein.*)