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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 1107; IMRRS 2012, 0804
Öffentliches Recht
Kein Prioritätsprinzip nach PartG für Wählervereinigungen
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 191/10
1. Für die Namen von Wählervereinigungen gilt das strenge Prioritätsprinzip gemäß § 4 Abs. 1 PartG nicht. Für ihre originäre Unterscheidungskraft ist es daher erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist.*)
2. Der Verkehr geht davon aus, dass bei Wählervereinigungen nachgestellte geographische Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung ebenso wie bei Parteien auf bestehende organisatorische Verbindungen hinweisen.*)