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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "I ZR 113/10" ODER "I ZR 113.10"
(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
Bester Treffer:
IBRRS 2011, 4842; IMRRS 2011, 3512
Rechtsanwälte und Notare
"Zertifizierter Testamentsvollstrecker": Praktische Erfahrung?
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - I ZR 113/10
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IBRRS 2011, 4842; IMRRS 2011, 3512
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"Zertifizierter Testamentsvollstrecker": Praktische Erfahrung?
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - I ZR 113/10
Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.*)
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IBRRS 2010, 4496; IMRRS 2010, 3294
Rechtsanwälte und Notare
Voraussetzung für die Bezeichnung "Testamentsvollstrecker"
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2010 - 3 U 318/10
1. Als „Testamentsvollstrecker” oder „Zertifizierter Testamentsvollstrecker” darf sich nicht bezeichnen, wer nicht regelmäßig als solcher tätig wird.
2. Eine höchstens zweimalige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist nicht als regelmäßig anzusehen.
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