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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2257
Öffentliches Baurecht
Wann ist ein Bebauungsplan (ausnahmsweise) funktionslos?
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.2015 - 7 D 29/13
1. Bebauungspläne können nur in äußerst seltenen Fällen funktionslos sein; eine bauplanerische Festsetzung kann funktionslos sein, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortwirkung der Festsetzung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient.
2. Dem Charakter eines Wochenendhausgebiets entgegen stehende Wohnnutzungen können im Hinblick auf die Ordnungsfunktion eines Bebauungsplans nur dann durchgreifende Relevanz für die Annahme einer Funktionslosigkeit gewinnen, wenn sie etwa durch die Erteilung einer Baugenehmigung rechtlich gesichert sind oder in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein (endgültig) abgefunden haben; die tatsächlichen Verhältnisse müssen sich so verfestigt haben; dass sie dem Geltungsanspruch der Norm auf unabsehbare Zeit entgegen stehen.