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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 1404; IMRRS 2005, 0703
Wohnungseigentum
Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2005 - 3 Wx 317/04
Die in der Teilungserklärung enthaltene Regelung, wonach sich jeder Sondereigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung mittels schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann, erfasst nicht den Fall, dass das Sondereigentum mehreren Personen (hier: Eheleuten) gemeinschaftlich zusteht und führt nicht dazu, dass jeder der Mitberechtigten eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht erteilen muss. Vielmehr reicht es aus, dass die schriftliche Vollmacht nur von einem Ehegatten im Einverständnis mit dem anderen unterschrieben wurde.*)