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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "15 U 59/99" ODER "15 U 59.99"
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2000 - 15 U 59/99
1. Zur Frage der Anwendung der Grundsätze über das kaufmännischen Bestätigungschreiben im Rechtsverkehr zwischen Makler und Maklerkunde.*)
2. Bleibt die Frage der Provisionspflichtigkeit bei Abschluß des Maklervertrages unangesprochen, dann beinhaltet der ausdrückliche Hinweis des Maklers auf die Vergütungspflichtigkeit seines Tätigwerdens im kaufmännischen Bestätigungsschreibens keine so weitgehende Abweichung, dass der Makler als Absender vernünftigerweise mit einem Einverständnis seines Kunden nicht rechnen konnte.*)
3. Das Übersenden einer Liste, mit Namen und Anschriften von insgesamt neun Personen, an denen jeweils Objektexposes versandt wurden, stellt gegenüber dem Maklerkunden keine hinreichende Nachweisleistung dar.*)
4. Die Weitergabe von Verkehrsgutachten und die Abhaltung von Besichtigungsterminen kann als hinreichende Vermittlungsleistung in Betracht kommen, wenn hierdurch bereits die Erwerbsbereitschaft des Interessenten geweckt und gefördert wird und weitere zusätzliche Unterstützungshandlungen im Hinblick auf die Eigenschaft des Interessenten als Bauträger nicht geboten sind.*)
5. Die Weitergabe von Verkehrsgutachten an den Kaufinteressenten durch den Makler kann nicht ohne weiteres als lohnunwürdiges Fehlverhalten gegenüber dem Auftraggeber bewertet werden.*)
6. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Lohnunwürdigkeit des Maklers [Provisionsverwirkung].*)
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