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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "15 K 4320/10" ODER "15 K 4320.10"
(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
Bester Treffer:
IBRRS 2016, 0553; IMRRS 2016, 0350; IVRRS 2016, 0176
Steuerrecht
Instandhaltungsrücklage mindert Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer!
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2015 - 15 K 4320/10
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2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2017, 1636; IMRRS 2017, 0661; IVRRS 2017, 0250
Steuerrecht
Wohnung ersteigert: Instandhaltungsrücklage wirkt nicht steuermindernd!
BFH, Urteil vom 02.03.2016 - II R 29/15
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
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IBRRS 2016, 0553; IMRRS 2016, 0350; IVRRS 2016, 0176
Steuerrecht
Instandhaltungsrücklage mindert Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer!
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2015 - 15 K 4320/10
Wird Wohnungseigentum durch Zwangsversteigerung erworben, so ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den auf die erworbenen Wohnungen entfallenden Anteil an der Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
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