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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 2150; IMRRS 2005, 1098
Prozessuales
Beginn der Sperrfrist des § 25 Abs. 3 GKG
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2005 - 13 W 77/04
1. Bei einem selbständigen Beweisverfahren beginnt die Änderungssperrfrist des § 25 Abs. 3 Satz 3 GKG mit dessen Abschluss, sofern kein Hauptsacheverfahren folgt.
2. Wird eine Streitwertbeschwerde nach Ablauf der Sperrfrist eingelegt, so ist sie auch dann unzulässig, wenn der Festsetzungsbeschluss nur den Parteien zugestellt worden ist.