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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2741; IMRRS 2012, 1999
Leasing und Erbbaurecht
Ist das Anbringen eines Katzennetzes eine bauliche Veränderung?
AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Damit ist eine bauliche Veränderung in dem Aufstellen einer Holzkonstruktion, zum Halt eines Netzes, zu sehen.
"Katzentreppe" zum Balkon: Unterlassungsanspruch des Vermieters?
AG Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Darunter fällt auch die Errichtung einer Holzkonstruktion mit daran befestigtem Netz. Hiergegen steht dem Vermieter ein Unterlassungsansrpuch zu.