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Online seit heute

IBRRS 2025, 0469
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Abrechnungsverhältnis führt nicht zu Beweislastumkehr!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.03.2024 - 5 U 53/23

1. Das Bestehen eines Abrechnungsverhältnisses ändert nichts an der Beweislastverteilung ohne Abnahme des Werks, wonach der Unternehmer den Umfang und die Mängelfreiheit seiner Leistung nachzuweisen hat.

2. Ein Anspruch auf Vorschuss der Mängelbeseitigungskosten wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Besteller die Möglichkeit hat, den für die Mängelbehebung erforderlichen Geldbetrag auf andere Weise zu erlangen, z. B. durch Einbehalt ausstehenden Werklohns oder Inanspruchnahme einer Gewährleistungsbürgschaft.

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IBRRS 2025, 1216
VergabeVergabe
Anschluss an Erledigungserklärung: Keine Antragsumstellung möglich!

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2025 - VK 1-7/25

1. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.

2. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für den Fortsetzungsfeststellungsantrag ist das Vorliegen des sog. Feststellungsinteresses. Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art und muss geeignet sein, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder zu mildern.

3. Durch die Erklärung des Antragsgegners, sich der Erledigungserklärung des Antragstellers anzuschließen, ist das Nachprüfungsverfahren beendet. Eine Umstellung von Anträgen im laufenden Nachprüfungsverfahren ist nicht mehr möglich.

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IBRRS 2025, 1166
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was sind "für Anschläge bestimmte Werbeanlagen"?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2025 - 5 S 584/24

Der in § 11 Abs. 4 LBO-BW genannte Begriff der "für Anschläge bestimmte Werbeanlagen" umfasst auch (unbeleuchtete) Werbetafeln für großformatige Fremdwerbung und reduziert den Anwendungsbereich nicht auf etwa nur solche Anlagen, die das örtliche Informationsbedürfnis der Bewohner befriedigen und der besonderen Funktion dieser vorwiegend zum Wohnen dienenden Gebiete entsprächen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2022 - 8 S 2135/21 -, IBRRS 2022, 3230).*)

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IBRRS 2025, 1258
WohnraummieteWohnraummiete
Die Grenzen des AGG: Schwerbehinderte Mieterin muss Hundezaun abbauen

AG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2025 - 31 C 153/24

1. Ein Vermieter kann von einem Mieter mit Behinderung nicht verlangen, dass dieser seinen Therapie-Hund nicht mehr in der angemieteten Wohnung bzw. auf der mitvermieteten Terrasse hält (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 3, 5 und 20 AGG sowie § 242 BGB).*)

2. Eine räumliche Erweiterung des Gebrauchsrechts des Mieters wird jedoch durch § 554 BGB nicht gedeckt, selbst wenn die bauliche Veränderung der Mietsache dem Gebrauch des Mieters mit Behinderung dient.*)

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IBRRS 2025, 1227
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Untervermietung einer Wohnung als Studenten-WG

LG Berlin, Urteil vom 18.10.2023 - 64 S 306/22

1. Verweigert der Vermieter die erbetene Untervermietungserlaubnis, kann darin der Verfügungsgrund für das Begehren der Mieter liegen, den Vermieter im Wege einstweiliger Verfügung zur vorläufigen Duldung der Untervermietung zu verpflichten (Festhaltung LG Berlin, Beschluss vom 09.09.2019 - 64 T 65/19).*)

2. Die Mieter dürfen die bisher als Heim ihrer vierköpfigen Familie genutzte Vierzimmerwohnung gegen den Willen des Vermieters nicht zu einer Studenten-WG umfunktionieren, indem sie ausziehen, die Wohnung ihrem studierenden Sohn überlassen und mehrere Zimmer an dessen Kommilitonen untervermieten. Wollen die Mieter ihre Wohnung Familienangehörigen überlassen, für deren Aufnahme sie keiner Genehmigung des Vermieters bedürfen, weil diese nicht als "Dritte" i.S.d. § 540 BGB gelten, so ist der für § 553 BGB entwickelte Maßstab entsprechend heranzuziehen und kommt es darauf an, ob die Mieter selbst weiterhin Mitgewahrsam ausüben, etwa indem sie ein Zimmer für sich belegen, persönliche Gegenstände in der Wohnung lassen oder im Besitz von Schlüsseln sind. Sind diese Voraussetzungen gewahrt und ist glaubhaft gemacht, dass jedenfalls einer der Mieter regelmäßig einmal pro Woche in der Wohnung übernachtet und ein Zimmer für seinen alleinigen Gebrauch vorhält, so kann es das legitime Interesse der Mieter an der Entlastung von Mietkosten nach § 553 BGB rechtfertigen, dem Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung eines Zimmers an einen Kommilitonen ihres Sohnes abzuverlangen. Die bloße Befürchtung des Vermieters, die bisherige Familienwohnung könne in eine Studenten-WG umfunktioniert werden, macht ihm die Untervermietung nicht i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB "aus sonstigen Gründen" unzumutbar (Anschluss BGH, Urteil vom 13.09.2023 - VIII ZR 109/22, IMR 2023, 494).*)

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IBRRS 2025, 1245
Beitrag in Kürze
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auch Geschäftsführer-Daten sind personenbezogene Daten!

EuGH, Urteil vom 03.04.2025 - Rs. C-710/23

1. Art. 4 Nrn. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass die Offenlegung des Vornamens, des Nachnamens, der Unterschrift und der Kontaktdaten einer natürlichen Person, die eine juristische Person vertritt, eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt. Der Umstand, dass die Offenlegung allein zu dem Zweck erfolgt, die Identifizierung der natürlichen Person zu ermöglichen, die befugt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln, ist insoweit ohne Belang.*)

2. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 86 der Verordnung 2016/679 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung nicht entgegensteht, die einen Verantwortlichen, bei dem es sich um eine Behörde handelt, die das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten in Einklang zu bringen hat, dazu verpflichtet, die betroffene natürliche Person vor der Offenlegung amtlicher Dokumente, die solche Daten enthalten, zu unterrichten und zu konsultieren, soweit eine solche Verpflichtung nicht unmöglich durchzuführen ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und daher nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu diesen Dokumenten führt.*)

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IBRRS 2025, 1248
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gericht muss Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist abwarten!

BGH, Beschluss vom 10.04.2025 - V ZB 59/24

1. Ein Gericht darf über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Es ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf.

2. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt.

3. Die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist unverschuldet, wenn weder der Versand des Fristverlängerungsantrags noch die Kontrolle des Postausgangs dem unvorhergesehen erkrankten Prozessbevollmächtigten bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist möglich und zumutbar waren.

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IBRRS 2025, 1244
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wer urteilt, muss auch der Verhandlung beigewohnt haben!

BGH, Beschluss vom 16.04.2025 - VII ZR 126/23

In Fällen, in denen das mit der Berufung angefochtene Urteil durch einen Richter gefällt worden ist, der entgegen § 309 ZPO der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht beigewohnt hat, ist eine mündliche Verhandlung im Sinne von § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO geboten.*)

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IBRRS 2025, 1231
ProzessualesProzessuales
Über Stromausfall nur durch SMS zu benachrichtigen reicht nicht für einstweilige Verfügung

AG Bottrop, Urteil vom 24.04.2025 - 8 C 88/25

Schickt der Mieter nach einem Stromausfall dem Vermieter lediglich eine SMS, um diesen darüber zu informieren, statt ihn auch noch anzurufen oder den fußläufig erreichbaren Vermieter persönlich aufzusuchen, liegt kein Verfügungsgrund vor, um dem Mieter Zugang zum Sicherungskasten zu gewähren.

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 0958
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Corona-Pandemie entbindet nicht von bauablaufbezogener Darstellung!

OLG München, Beschluss vom 23.05.2024 - 9 U 424/24 Bau

1. Will sich der Bauträger unter Verweis auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie von einem Verzugsvorwurf entlasten, hat er konkret vorzutragen, welcher seiner Arbeitsabläufe durch die Pandemie wann gestört wurde, wie lange die Störung andauerte und wie dies konkret die Fertigstellung der Arbeiten beeinflusst hat (sog. bauablaufbezogene Darlegung).

2. Der pauschale Verweis auf Personalausfälle und Lieferengpässe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genügt nicht, um das vermutete Vertretenmüssen des Bauträgers zu widerlegen.

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IBRRS 2025, 1217
VergabeVergabe
Beantwortung einer Bieterfrage ist kein Staatsgeheimnis!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2024 - 1/SVK/017-24

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf sich grundsätzlich auf die Angaben der Bieter und die von ihnen in ihren Angeboten abgegebenen Leistungsversprechen verlassen. Nur wenn sich Zweifel ergeben, die das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen, und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bieter die vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen möglicherweise nicht erfüllen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, Aufklärung zu verlangen und die ausreichende Leistungsfähigkeit des Bieters durch Einholung weiterer Informationen zu prüfen.*)

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es, dass ein Auftraggeber regelmäßig jede Auskunft, die er einem anfragenden Bieter erteilt, auch allen anderen Bietern erteilt. Andernfalls läuft der Auftraggeber Gefahr, gegen das Gebot der Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Bieter zu verstoßen. Ein Auftraggeber darf eine Bieterfrage allenfalls im Einzelfall individuell beantworten, wenn es sich nicht um eine zusätzliche sachdienliche Information handelt.*)

3. Der Umstand, dass ein Bieter selbst eine Bieterfrage gestellt hat und als einziger eine Antwort erhalten hat, lässt eine Rechtsverletzung nicht entfallen. Denn es kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Bieter durch die Berücksichtigung der ihm erteilten Antwort auf seine Bieterfrage einen Wettbewerbsnachteil erlitten hat, während andere Bieter, denen die Antwort nicht bekannt war, die Vorgabe nicht beachtet haben und dadurch günstiger anbieten konnten bzw. einen Wettbewerbsvorteil erlangen.*)

4. Eine Preisprüfung ist durchzuführen, wenn der Preisabstand zum nächsthöheren Angebot 20 % oder mehr beträgt. Dabei ist auf die Differenz des Gesamtpreises und nicht auf einzelne Preispositionen abzustellen.*)

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IBRRS 2025, 0978
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aus Sägewerk werden Ferienwohnungen: Keine Tektur, sondern "aliud"!

VGH Bayern, Beschluss vom 21.03.2025 - 1 ZB 24.1837

1. Ob eine Veränderung der für ein Vorhaben charakteristischen Merkmale die Identität von genehmigten und errichteten Vorhaben aufhebt, hängt vom Umfang der Abweichungen und von der Bewertung ihrer Erheblichkeit im jeweiligen Einzelfall ab. Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigt waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu gestellt (hier bejaht für Umnutzung eines Sägewerks zu fünf Ferienwohnungen).

2. Die Anreihung von Gebäuden entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche reicht für eine organische Siedlungsstruktur nicht aus, sondern eine bandartige Bebauung oder eine verglichen mit einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil weniger dichte Bebauung können gerade Merkmale einer Splittersiedlung sein.

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IBRRS 2025, 1230
WohnraummieteWohnraummiete
Übersendungsaufforderung statt Belegeinsicht ist kein wirksames Einsichtnahmeersuchen

LG Hanau, Beschluss vom 24.03.2025 - 2 S 43/24

1. Ist dem Mieter die Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung bei dem Vermieter zumutbar, stellt die alleinige Aufforderung zur Übersendung von Belegkopien kein wirksames Einsichtnahmeersuchen dar. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter freiwillig Belege übersendet.*)

2. Für die Frage, ob die Einsichtnahme bei dem Vermieter zumutbar ist, kommt es auf die Entfernung zur Mietwohnung an und nicht auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist.*)

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IBRRS 2025, 0473
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bildung von Privatvermögen ist Verbrauchhandeln!

EuGH, Urteil vom 24.10.2024 - Rs. C-347/23

Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die einen Hypothekendarlehensvertrag abschließt, um den Kauf einer einzelnen Wohnimmobilie zu finanzieren, die zur entgeltlichen Vermietung bestimmt ist, als „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, wenn sie zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der bloße Umstand, dass diese natürliche Person mit der Verwaltung der Immobilie Einnahmen zu erzielen sucht, kann für sich genommen nicht dazu führen, dass sie nicht unter den Begriff „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung fällt.*)

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IBRRS 2025, 1111
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann gilt ein eEB als zugestellt?

VGH Bayern, Beschluss vom 01.04.2025 - 4 CE 25.52

1. Auch wenn eine Gerichtsentscheidung gegen ein elektronisches Empfangsbekenntnis an das besondere elektronische Anwaltspostfach übermittelt wird, kommt es für den Zeitpunkt der Zustellung nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt das zuzustellende Dokument in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, sondern nur darauf, wann der Rechtsanwalt das Dokument tatsächlich und empfangsbereit entgegengenommen hat.

2. Die Abgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses setzt die Willensentscheidung des Empfängers voraus, das elektronische Dokument an dem einzutragenden Zustelldatum als zugestellt entgegenzunehmen; ohne diese aktive Mitwirkung wird ein elektronisches Empfangsbekenntnis nicht ausgelöst.

3. Wie bei der "papiergebundenen" Zustellung eines Schriftstücks gegen Empfangsbekenntnis nach früherem Recht existiert auch für elektronische Empfangsbekenntnisse keine prozessrechtliche Vorschrift, die einen Rechtsanwalt verpflichten würde, die Zustellung binnen einer bestimmten Frist nach dem tatsächlichen Zugang zu bestätigen.

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IBRRS 2025, 1224
ProzessualesProzessuales
Übermäßiger „Vergleichsdruck“ macht Richter befangen!

BVerfG, Beschluss vom 03.03.2025 - 1 BvR 750/23

1. Unangemessener Druck auf Parteien eines Zivilverfahrens, einen Vergleich zu schließen, kann die Besorgnis der Befangenheit begründen.

2. Ein Ablehnungsgesuch kann auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Tatsachen gestützt werden, wenn aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis der Befangenheit hergeleitet wird.

3. Auch unzulängliche oder unsachliche Stellungnahmen des Richters zu den zum Ablehnungsgesuch führenden Vorgängen in der dienstlichen Äußerung können die Besorgnis der Befangenheit begründen.

4. Wählt der Richter in seiner dienstlichen Stellungnahme mehrfach ironische Formulierungen, die zur Sachaufklärung nichts beitragen, aber geeignet sind, das Vorbringen des Beschwerdeführers lächerlich zu machen, lässt dies auf eine mögliche Voreingenommenheit des Richters schließen.

5. Eine dienstliche Äußerung, die im Nachhinein die Motive des Richters offenlegt, kann früheres Fehlverhalten nicht ungeschehen machen. Sie kann auch den Eindruck der Voreingenommenheit nicht ohne weiteres beseitigen.

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IBRRS 2025, 1218
ProzessualesProzessuales
Urteilsgründe eines Stuhlurteil sind "alsbald" nachzureichen!

BVerfG, Beschluss vom 10.04.2025 - 2 BvR 468/25

1. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, dass der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird. Zudem sind strittige Rechtsverhältnisse im Interesse der Rechtssicherheit in angemessener Zeit zu klären.

2. Bei der Fünfmonatsfrist für die Nachreichung der Urteilsgründe handelt es sich nicht um einen gesetzlich als solchen festgelegten Zeitraum handelt, sondern dass sie aus dem unbestimmten Rechtsbegriff "alsbald" abgeleitet wird.

3. Unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der Sache, der Interessen der Beschwerdeführer und der Eilbedürftigkeit von Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes bestehen (hier) zumindest verfassungsrechtliche Bedenken, ob ein Ausschöpfen der Fünfmonatsfrist den der entsprechenden Auslegung des Begriffs "alsbald" zugrundeliegenden Belangen noch gerecht wird.

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Online seit 7. Mai

IBRRS 2025, 1028
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Abnahme wird endgültig verweigert: Werklohn wird ohne Abnahme fällig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2025 - 4 U 68/24

1. Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird auch ohne Setzung einer angemessenen Abnahmefrist fällig, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert.

2. Ob ein mit Pflasterarbeiten betrauter Auftragnehmer (auch) die Beseitigung eines Kontergefälles schuldet, ist durch Auslegung des Vertrags nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln, wobei neben dem Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung insbesondere auch deren Begleitumstände und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen sind.

3. Die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) stellen keine das Vertragssoll bestimmenden allgemein anerkannten Regeln der Technik oder (zwingende) Normen des öffentlichen Rechts dar.

4. Die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht ist kein Tatbestand, der die Mängelhaftung begründen kann; vielmehr befreit die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht den Auftragnehmer (ausnahmsweise) von der verschuldensunabhängigen Mangelhaftung.

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IBRRS 2025, 1214
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Unzumutbar kurze Ausführungsfrist ist vergaberechtswidrig!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.03.2025 - 5090-250-4003/499

1. Die künstliche Aufspaltung von eines einheitlichen (Interims-)Beschaffungsbedarfs, sei es durch mehrere Interimsaufträge, sei es durch eine Kombination aus Vertragsverlängerungen und (neuen) Interimsaufträgen, verstößt gegen das Umgehungsverbot mit der Folge, dass die Auftragswerte zu addieren sind.

2. Es ist nicht zulässig, wenn der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung hinsichtlich der vorzulegenden Eignungsunterlagen lediglich auf die Vergabeunterlagen verweist. Eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist dagegen ausreichend, wenn an dem Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem verlinkten Formblatt gelangen können und auf einen Blick erkennen können, welche Anforderungen an sie gestellt werden.

3. Aus dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz resultiert grundsätzlich die Verpflichtung, Antworten auf Bieterfragen allen Bietern zur Verfügung zu stellen.

4. Bei der Festlegung des Auftragsbeginns handelt es sich grundsätzlich um eine Vertragsbestimmung und nicht um eine Vorschrift über das Vergabeverfahren, deren Verletzung im Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung steht. Etwas anderes gilt dann, wenn sich eine Vertragsbestimmung auf die Auftragschancen eines Bieters auswirkt (hier bejaht für eine dreitägigen Ausführungsfrist).

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IBRRS 2025, 1170
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Die richtige DIN-Fassung muss ausgelegt werden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2025 - 10 D 102/22

1. Wird in einer Festsetzung in einem Bebauungsplan auf eine bestimme Fassung einer DIN-Vorschrift Bezug genommen, müssen sich die Planbetroffenen von deren Inhalt verlässlich Kenntnis verschaffen können. Dafür reicht es nicht, dass eine andere Fassung der DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der der Bebauungsplan eingesehen werden kann, bereit gehalten wird.*)

2. Eine Festsetzung in einem Bebauungsplan ist unbestimmt, wenn angesichts der Angabe unterschiedlicher Fassungen einer DIN-Vorschrift in der Planurkunde unklar bleibt, auf welche Fassung diese Festsetzung Bezug nimmt.*)

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IBRRS 2025, 1085
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter kann Wohnung aufgrund Hausverbots nicht nutzen: Miete dennoch fällig

LG Darmstadt, Urteil vom 14.03.2025 - 19 O 271/23

1. Die Verzugspauschale aus § 288 Abs. 5 BGB fällt auch dann mehrfach an, wenn eine Forderungsmehrheit einheitlich verfolgt wird.*)

2. Bei periodisch entstehenden Forderungen wie dem Mietzins entsteht die Verzugspauschale mit jeder einzelnen Forderung neu.

3. Es stellt kein wesentliches Merkmal eines "echten" Mietvertrags dar, auf welche Weise der Mietzins bezahlt wird. Sei es in bar, durch Überweisung oder durch Verrechnung oder gar nicht.

4. Beruht die fehlende Nutzbarkeit der Mietsache auf dem Verhalten des Mieters, so entbindet ihn dies nicht von der Pflicht, die Miete zu zahlen.

5. Wer sich auf das Vorliegen eines Scheingeschäfts beruft, trägt die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die Erklärungen nur zum Schein abgegeben worden sind.

6. Das Gericht kann sich die Überzeugung vom Vorliegen bestimmter Tatsachen auch aufgrund von Indizien oder Hilfstatsachen bilden. Dabei darf sich das Gericht allerdings nur auf solche Indizien stützen, die unstreitig oder bewiesen, also sicher festgestellt sind.

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IBRRS 2025, 1208
ImmobilienImmobilien
Auch Bruchteilseigentümer dürfen ihre Meinung äußern

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2024 - 13 U 148/23

1. Regelungen des Rechts der Bruchteilseigentümer sind durch Beschlussfassung möglich und diese haben grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften zu genügen.

2. Jeder Teilhaber ist aber - wenn er nicht gerade unerreichbar ist und die Beschlussfassung einen Aufschub nicht duldet - vor dem Beschluss wenigstens zu hören.

3. Wird in einer Versammlung beschlossen, so müssen alle Teilhaber im Rahmen des praktisch Möglichen und Zumutbaren Gelegenheit zur Teilnahme erhalten.

4. Soll nur eine vorläufige Regelung beschlossen werden, so muss der Beschluss insbesondere Angaben zu dem Zeitraum, für den die Regelung gelten soll, enthalten.

5. Eingriffe in ein Bruchteilseigentum können nach § 1004 Abs. 1 BGB abgewehrt werden.

6. In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind.

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IBRRS 2025, 1211
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Sicherheitszuschlag" von 55 Minuten ist bei beA-Versand ausreichend!

BGH, Beschluss vom 24.04.2025 - III ZB 12/24

1. Der Rechtsanwalt hat die vom Justizserver generierten Eingangsbestätigungen für die von ihm übermittelten fristgebundenen Schriftsätze abzurufen und zu kontrollieren und damit den Übermittlungsvorgang insgesamt abzuschließen. Allerdings bleibt es seiner eigenen Arbeitsorganisation überlassen, wann er dies tut, sofern er nicht wiederum durch die Wahl dieses Zeitpunkts die anwaltliche Sorgfalt verletzt.

2. Der Rechtsanwalt hat auch bei der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen per beA Verzögerungen beispielsweise durch eine Vielzahl vor Mitternacht eingehender und vom System zu verarbeitender Nachrichten, Software-Updates oder Schwankungen bei der Internetverbindung ausreichend einzukalkulieren (hier bejaht für einen "Sicherheitszuschlag" von 55 Minuten).

3. Eine Fehlfunktion technischer Einrichtungen entlastet den Rechtsanwalt nur dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und weder durch regelmäßige Wartungen der Geräte hätte verhindert werden können noch auf einem Bedienfehler beruht. Dies ist substantiiert und nachvollziehbar vorzutragen und glaubhaft zu machen, wobei außer der Art des Defekts und der Maßnahmen zu seiner Behebung auch dargelegt werden muss, dass die Fristwahrung nicht auf anderem Wege - also im elektronischen Rechtsverkehr durch eine zulässige Ersatzeinreichung etwa per Telefax - möglich war.

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IBRRS 2025, 1174
ProzessualesProzessuales
Wenn zwei (Spruchkörper) sich streiten ...

KG, Beschluss vom 16.04.2025 - 2 UH 12/25

1. Negative Kompetenzkonflikte zwischen Spruchkörpern eines Gerichts - vorliegend der Kammer für Handelssachen und der Insolvenzkammer - sind analog § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO durch das im Rechtszug übergeordnete Gericht zu entscheiden.*)

2. Klagen über Haftungsansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG a.F. bzw. § 15b InsO aufgrund von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife stellen eine Handelssache gem. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG dar, für die die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen begründet ist.*)

3. Ein Verweisungsbeschluss, der objektiv willkürlich ist, d. h. bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist, entfaltet ausnahmsweise keine Bindungswirkung gem. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 102 Satz 2 GVG.*)

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IBRRS 2025, 1206
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer einstweilige Verfügung gegen Auftragserteilung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.03.2025 - 2-13 T 7/25

Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung, mit der ein Beschluss ausgesetzt wird, der eine Auftragserteilung zum Gegenstand hat, ist mit mindestens 50% des Wertes der Hauptsache festzusetzen, da im Regelfall mit der Aussetzung das Angebot hinfällig wird.*)

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Online seit 6. Mai

IBRRS 2025, 1178
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Schlechtleistung oder nachträgliche Reduzierung des Leistungsumfangs?

KG, Urteil vom 09.09.2022 - 21 U 1015/20

1. Beruft sich der Auftragnehmer darauf, dass der in einem Bauvertrag vereinbarte Leistungsumfang nach Vertragsschluss einvernehmlich reduziert worden sei, muss er eine solche (mündliche) Abrede darlegen und beweisen. Insoweit kommt der Vertragsurkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zu.

2. Derjenige, der sich zu seinen Gunsten auf das Vorliegen von AGB beruft, muss darlegen und beweisen, dass die Vertragsbedingungen von seinem Vertragspartner gestellt worden sind. Eine Inhaltskontrolle findet nur zu Lasten des Verwenders statt.

3. Die Bestimmung in einem Architektenvertrag, wonach es für den Beginn der Gewährleistungsfrist u.a. auf die "Schlussabnahme durch die Baubehörde" ankomme, ist sowohl in AGB als auch in einer Individualvereinbarung dahin auszulegen, dass der Zeitpunkt der Schlussabnahmebegehung gemeint ist und nicht der Zeitpunkt, zu dem die Bauaufsichtsbehörde keine Beanstandungen mehr hinsichtlich der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften erhebt.

4. Die bloße, auf einer Verletzung der Bauüberwachungspflicht des Architekten beruhende Unkenntnis von Baumängeln löst keine sog. Sekundärhaftung aus. Die Sekundärhaftung kann vielmehr nur an die Verletzung der bestehenden Pflicht des Architekten anknüpfen, die Ursache bereits erkannter Mängel zu suchen und seinem Auftraggeber mitzuteilen.

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IBRRS 2025, 1201
VergabeVergabe
Keine Laufzeitverlängerung nach Inkrafttreten der Konzessionsrichtlinie!

EuGH, Urteil vom 20.03.2025 - Rs. C-728/22

1. Die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe ist dahin auszulegen, dass sie in zeitlicher Hinsicht auf Konzessionsverträge im Sinne ihres Art. 5 Abs. 1 Buchst. b anwendbar ist, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/23 vergeben, aber durch Gesetzesbestimmungen verlängert wurden, mit denen zulasten der betreffenden Konzessionsnehmer im Gegenzug erstens eine Verpflichtung zur Zahlung einer monatlichen Gebühr eingeführt wurde, die anschließend erhöht wurde, zweitens den betreffenden Konzessionsnehmern die Verlegung ihrer Räumlichkeiten untersagt wurde sowie drittens eine Verpflichtung zulasten der betreffenden Konzessionsnehmer eingeführt wurde, diesen Verlängerungen zuzustimmen, um an jedwedem zukünftigen Verfahren zur Neuvergabe dieser Konzessionen teilnehmen zu dürfen, sofern diese Gesetzesbestimmungen selbst nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/23 in Kraft getreten sind. In einer solchen Situation sind die Art. 49 und 56 AEUV dahin auszulegen, dass sie keine Anwendung finden.*)

2. Art. 43 der Richtlinie 2014/23 ist dahin auszulegen, dass er einer Befugnis des nationalen Gesetzgebers entgegensteht, durch Gesetzesbestimmungen, die nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2014/23 in Kraft getreten sind, einseitig die Laufzeit von Dienstleistungskonzessionen zu verlängern und dabei im Gegenzug erstens eine pauschal festgesetzte Gebühr zu erhöhen, die von allen betroffenen Konzessionsnehmern umsatzunabhängig geschuldet wird, zweitens ein Verbot der Verlegung ihrer Räumlichkeiten aufrechtzuerhalten sowie drittens eine Verpflichtung beizubehalten, nach der diese Konzessionsnehmer diesen Verlängerungen zustimmen müssen, um an jedwedem zukünftigen Verfahren zur Neuvergabe dieser Konzessionen teilnehmen zu dürfen, sofern diese Änderungen, in ihrer Gesamtheit betrachtet, nicht die Anwendungsvoraussetzungen von Art. 43 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2014/23 erfüllen.*)

3. Die Art. 5 und 43 der Richtlinie 2014/23 sind dahin auszulegen, dass sie einer Auslegung oder Anwendung innerstaatlicher gesetzlicher Vorschriften oder einer auf diesen Vorschriften beruhenden Anwendungspraxis nicht entgegenstehen, die dem öffentlichen Auftraggeber die Befugnis nimmt, auf Antrag eines Konzessionsnehmers, wenn Ereignisse, die den Parteien nicht zurechenbar sowie unvorhersehbar sind, sich wesentlich auf das Betriebsrisiko der Konzession auswirken, ein Verwaltungsverfahren zur Änderung der Ausführungsbedingungen der betreffenden Konzession einzuleiten, solange diese Voraussetzungen gegeben sind und dies erforderlich ist, um gegebenenfalls die ursprünglichen Ausführungsbedingungen dieser Konzession wiederherzustellen.*)

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IBRRS 2025, 1034
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist ein "urbanes Gebiet"?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2025 - 1 KN 82/23

1. Der in § 6a Abs. 1 BauNVO niedergelegten Zweckbestimmung des Urbanen Gebiets sind auch im Wege der Auslegung keine Tatbestandsmerkmale zu entnehmen, die auf das Erfordernis eines urbanen Charakters des festgesetzten Gebiets (etwa hinsichtlich Gemeindegröße, Verdichtung des Gebiets, Vorhandenseins von Einzelhandel und Gastronomie) hinauslaufen.*)

2. Zur Abwägungserheblichkeit des Interesses am Erhalt eines bereits reduzierten Freiraums in den rückwärtigen Grundstücksbereichen.*)

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IBRRS 2025, 1200
WohnraummieteWohnraummiete
Wann beginnt die Kündigungssperrfrist des § 577a BGB?

LG München I, Urteil vom 25.10.2024 - 14 S 2770/24

1. Auch eine teilrechtsfähige (Außen-)GbR kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen.

2. Die Veräußerung i.S.v. § 577a Abs. 1 BGB erfasst alle rechtsgeschäftlich veranlassten Eigentumswechsel an dem gebildeten Wohnungseigentum und somit auch die Einbringung in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

3. Fristauslösend ist die erste Veräußerung, wobei der Zeitpunkt der Vollendung des Eigentumserwerbs maßgeblich ist.

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IBRRS 2025, 1191
WohnraummieteWohnraummiete
Darf der Vermieter in die Wohnung?

AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 14.03.2025 - 2 C 842/24

1. Lässt der Mieter den Vermieter trotz mehrfacher Abmahnungen nicht in die Wohnung, obwohl ein von der WEG beschlossener Fensteraustausch ansteht und ein Wasserschaden vorliegt, kann der Vermieter fristlos kündigen.

2. Allein das Alter des Mieters spricht nicht für eine Räumungsunfähigkeit des Mieters und einen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses.

3. Der Umstand, dass infolge einer Herzinsuffizienz täglich Medikamente eingenommen werden müssen bedingt auch nicht ohne nähere Angaben eine Umzugsunfähigkeit.

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IBRRS 2025, 1188
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unrichtigkeit des eEB muss feststehen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.04.2025 - 4 LA 12/23

1. Wie das herkömmliche papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis gegenüber dem Gericht den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme.*)

2. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in einem elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zwar zulässig, setzt aber voraus, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern vollständig entkräftet werden und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben richtig sein können. Der Gegenbeweis ist nicht schon geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht.*)

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IBRRS 2025, 1173
ProzessualesProzessuales
Teilurteil unzulässig: Berufungsgericht kann über anhängigen Teil entscheiden!

OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2025 - 4 U 77/24

Das Berufungsgericht kann im Falle eines unzulässigen Teilurteils, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits - jedenfalls bei Sachdienlichkeit - auch ohne einen darauf gerichteten Antrag an sich ziehen und darüber mitentscheiden, soweit es erforderlich ist, um den Verfahrensfehler zu beseitigen.*)

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IBRRS 2025, 1205
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren ad infinitum?

LG Hagen, Beschluss vom 12.09.2024 - 6 OH 3/17

Selbst in einem seit fast 10 Jahren laufenden selbständigen Beweisverfahren kann der gerichtliche Sachverständige, der unklare und widersprüchliche Angaben liefert, entpflichtet werden.

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Online seit 5. Mai

IBRRS 2025, 1004
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Enthaftung von Planungsmangel nur bei hinreichender Aufklärung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2025 - 22 U 19/24

1. Der Architekt schuldet eine Planung, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dabei liegt der Mangel bereits in der Abweichung von der anerkannten Regel der Technik, der Eintritt eines Schadens ist nicht erforderlich.

2. Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Planung können zu verneinen sein, wenn der Auftraggeber sich mit der Planung und Ausführung einverstanden gezeigt hat. Das kann in der Regel nur angenommen werden, wenn der Architekt den Bauherrn zuvor über die Risiken hinreichend aufgeklärt hat (hier verneint).

3. Der Architekt ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Auftraggeber die Beratung also unbeachtet gelassen hätte. Es ist zu vermuten, dass der Auftraggeber im Falle hinreichender Aufklärung die (Mehr-)Kosten für die Erstellung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Ausführung in Kauf genommen hätte.

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IBRRS 2025, 1167
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Bietungsfaktor" ist vergaberechtswidrig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2025 - Verg 35/24

Eine Wertungsmethode, die einen individuell von jedem Bieter selbst zu bestimmenden sog. Bietungsfaktor enthält, ist wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vergaberechtswidrig.

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IBRRS 2025, 1140
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Behördliche Nutzungsuntersagung sticht Mietvertrag!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2025 - 3 S 318/25

Die aus einer gegenüber einem Mieter erlassenen Duldungsverfügung folgende Pflicht, die Durchsetzung der gegenüber einem Grundstückseigentümer ausgesprochenen baurechtlichen Nutzungsuntersagung hinzunehmen, gestaltet die zivilrechtliche Lage. Die Abwehransprüche des Mieters aus dem Mietvertrag und aus dem Besitz nach § 862 Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen und dem Vermieter ist die Erfüllung der nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehenden Pflicht zur Gebrauchsüberlassung gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich.*)

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IBRRS 2025, 1190
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Abweichung der tatsächlichen Mietfläche nur Mangel bei Festlegung als Sollbeschaffenheit

OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2025 - 5 U 1633/24

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IBR 2005, 1021 - nur online zur Wohnraummiete und ÎBR 2005, 643 zur Geschäftsraummiete), wonach bei einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zu Lasten des Mieters, für welche bei einer Flächenabweichung von 10% eine tatsächliche Vermutung spreche, ein Mietmangel i.S.v. § 536 BGB besteht, findet nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts dient und nicht lediglich dessen Beschreibung.*)

2. Unabhängig von der Festlegung einer bestimmten Größe des Mietobjekts als Sollbeschaffenheit ist im Falle einer vertraglichen Mietpreisabrede dahin, dass die Miethöhe einen bestimmten Betrag je Quadratmeter betragen soll (echte Quadratmetermiete), die geschuldete Miete anhand der tatsächlichen Quadratmeter des Mietobjekts zu berechnen.*)

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IBRRS 2025, 1189
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümerin darf Pachtvertrag fristlos kündigen

OLG Celle, Urteil vom 17.04.2025 - 2 U 148/24

1. Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung liegt vor, wenn der Mieter von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Hotels der gehobenen Mittelklasse (Garni) sämtliche Zimmer des Hotels ohne Zustimmung des Vermieters einer Kommune auf der Grundlage eines Beherbergungsvertrages zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellt.*)

2. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung rechtfertigt sowohl eine Kündigung auf der Grundlage von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB als auch auf der Grundlage von § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

3. Nach Wirksamwerden einer Kündigung besteht eine Auskunftspflicht des Mieters hinsichtlich der gezogenen Nutzungen.*)

4. Ein Anspruch auf Nutzungsersatz scheidet nicht wegen Vorhandenseins eines Rechtsirrtums über die Berechtigung zur fristlosen Kündigung aus.*)

5. § 721 ZPO ist nicht auf Räumungsurteil anwendbar, die ein gewerbliches Mietverhältnis betreffen.*)

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IBRRS 2025, 1186
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Antragsbindung im Wertfestsetzungsverfahren!

OLG Celle, Beschluss vom 25.04.2025 - 24 U 212/22

Im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ist das Gericht durch einen bezifferten Antrag nicht daran gehindert, den Gegenstandswert auf einen höheren als den beantragten Betrag festzusetzen. Der Grundsatz der Antragsbindung aus § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist insofern weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.*)

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IBRRS 2025, 1161
ProzessualesProzessuales
Urteilsergänzung auch hinsichtlich Abwendungsbefugnis zulässig?

OLG Bremen, Urteil vom 23.04.2025 - 1 U 12/24

1. Die Urteilsergänzung nach § 716 ZPO erfasst nicht nur Entscheidungen über die vorläufige Vollstreckbarkeit selbst nach den §§ 708 und 709 ZPO, sondern auch die Entscheidungen nach § 711 ZPO über die Abwendungsbefugnis sowie nach § 712 ZPO über einen Schutzantrag des Schuldners.*)

2. Eine Urteilsergänzung im Hinblick auf eine fehlende Einräumung einer Abwendungsbefugnis nach § 711 S. 1 ZPO durch Hinterlegung scheidet bereits dann aus, wenn das Urteil lediglich die Möglichkeit einer Abwendung durch Sicherheitsleistung nach § 711 S. 1 Alt. 1 ZPO vorsieht, ohne auch eine Hinterlegung nach § 711 S. 1 Alt. 2 ZPO zu ermöglichen.*)

3. Die Hinterlegung im Sinne des § 711 S. 1 Alt. 2 ZPO bezieht sich in Abgrenzung zur Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren nach § 711 S. 1 Alt. 1 ZPO i.V.m. § 108 Abs. 1 S. 2 ZPO auf die Möglichkeit, zur Abwendung der Zwangsvollstreckung von Herausgabeansprüchen oder Lieferansprüchen (z.B. auf Übereignung beweglicher Sachen) den geschuldeten Gegenstand zu hinterlegen.*)

4. Eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nach § 320 Abs. 1 ZPO liegt dann vor, wenn das Gericht den Sach- oder Streitstand unzutreffend wiedergibt und im Tatbestand etwas beurkundet, was die Parteien so nicht vorgetragen haben.*)

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Online seit 2. Mai

IBRRS 2025, 0997
Beitrag in Kürze
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der vorläufigen Vollstreckbarkeit bei Bauhandwerkersicherheit?

KG, Urteil vom 26.07.2024 - 7 U 15/24

1. Die Höhe der Sicherheitsleistung nach § 709 Satz 1 ZPO für die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verurteilung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB ist anhand der schätzweisen Kosten der Sicherheitenstellung bezogen auf die voraussichtliche Dauer des Rechtsmittelverfahrens zu bestimmen.*)

2. Der danach denkbar erstattungsfähige Schaden bemisst sich somit anhand der Kosten der Stellung einer Bürgschaft (Avalzinsen, geschätzt mit 5 % der Sicherungssumme) für die typisierte Dauer eines Berufungsverfahrens (vorliegend, da es sich um überschaubare Sachverhalte handeln dürfte: 2 Jahre), d.h. geschätzt 10 % der Sicherungssumme.*)

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IBRRS 2025, 1078
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Differenzierung zwischen weichen und harten Tabuzonen ist zwingend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.09.2024 - 22 D 48/24

1. Ein Planungskonzept nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, das - entgegen der von der Rechtsprechung geforderten Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen sowie von sich nach deren Abzug ergebenden Potenzialflächen - die planerische Darstellung von großflächigen Tabubereichen innerhalb von Potenzialflächen und auch nachfolgend innerhalb einer Konzentrationszone vorsieht, ist abwägungsfehlerhaft.*)

2. Ein vom Plangeber errechneter Abstandsmittelwert, der ohne nähere Begründung nicht zwischen den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (hier v. a. WR, WA und MI, MD) differenziert, ist als weiches Tabukriterium nicht hinreichend städtebaulich legitimiert.*)

3. Die beabsichtigte Verhinderung einer übermäßigen Umfassung von einzelnen Ortslagen im Rahmen der Abwägung der einzelnen Potenzialflächen ist jedenfalls dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich der Plangeber nicht mit den städtebaulichen Aspekten, die hierdurch berührt sein sollen, im Einzelnen hinreichend auseinandersetzt und die für das gesamte Gemeindegebiet zur Anwendung gebrachten Kriterien der "Einkreisung" erkennbar nicht sachgerecht sind.*)

4. Die mit Blick auf die Neuregelung in § 249 Abs. 1 BauGB geschaffene Überleitungsvorschrift des § 245e Abs. 1 Satz 1 BauGB, wonach die Rechtswirkungen eines Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für Windenergievorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur dann fortgelten, wenn der Plan bis zum 1.2.2024 wirksam geworden ist, lässt keinen Raum für ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB.*)

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IBRRS 2025, 1176
WohnraummieteWohnraummiete
Wie viele Fahrradabstellmöglichkeit muss es geben?

AG Pankow, Urteil vom 02.07.2024 - 101 C 161/23

1. Die Merkmalgruppe "Küche" des Berliner Mietspiegels ist negativ zu bewerten, wenn die Küche nicht mit einer Spüle ausgestattet ist.

2. Das Negativmerkmal "Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück" besteht nur dann, wenn wirklich kein Fahrrad auf dem Grundstück, sei es vor oder hinter dem Wohngebäude, sei es mit oder ohne eine Vorrichtung zur Diebstahlssicherung, abgestellt werden kann. Demnach genügt ein Fahrradbügel für 6 Mieter.

3. Der Instandhaltungszustand eines Gebäudes einschließlich seines Treppenhauses und Eingangsbereichs ist immer auch im Vergleich zu Gebäuden der gleichen Altersklasse zu sehen.

4. Eine gewisse Kellerfeuchte ist bei einem Wohngebäude aus der Zeit der Weimarer Republik nichts Ungewöhnliches und begründet noch keinen - gemessen an anderen Wohngebäuden ähnlichen Alters - negativ auffallenden und damit schlechten Instandhaltungszustand.

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IBRRS 2025, 1181
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einwendungen gegen Gerichtsgutachten können in zweiter Instanz nachgeholt werden!

BGH, Urteil vom 10.04.2025 - III ZR 431/23

1. Der Tatrichter muss nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob bei der Schadensschätzung nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre.

2. Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten können auch in zweiter Instanz unter Bezugnahme auf ein Privatgutachten erhoben werden, wenn die Partei in erster Instanz nicht verpflichtet war, solche Einwendungen vorzubringen.

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Online seit 30. April

IBRRS 2025, 1006
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängel vs. Schlussrate: Bauträger zieht den Kürzeren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2025 - 22 U 106/24

1. Eine Klausel, die die Fälligkeit des Übereignungsanspruchs von der Zahlung des "gesamten Kaufpreises" abhängig macht, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist deshalb unwirksam.

2. Der Bauträger verhindert treuwidrig den Eintritt der Fälligkeit des Übereignungsanspruchs, wenn er durch mangelhafte Leistung die Ursache dafür setzt, dass der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird. In diesem Fall kann die Übereignung nicht wegen eines offenen Anspruchs auf Restkaufpreiszahlung verweigert werden.

3. Jedenfalls wenn ein Mangel feststeht, kann der Erwerber nicht darauf verwiesen werden, als Voraussetzung der Eigentumsübertragung Sicherheit leisten zu müssen.

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IBRRS 2025, 1163
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderung einer Konzession ohne neues Vergabeverfahren?

EuGH, Urteil vom 29.04.2025 - Rs. C-452/23

Art. 43 Abs. 1 c Richtlinie 2014/23/EU ist dahin auszulegen, dass

- unter den in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen eine Konzession auch dann ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens geändert werden kann, wenn sie ursprünglich ohne Ausschreibung an eine In-House-Einrichtung vergeben wurde und ihr Gegenstand zu einem Zeitpunkt geändert wird, zu dem der Konzessionsnehmer keine In-House-Einrichtung mehr ist;

- er die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die nationalen Gerichte inzident und auf Antrag die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Vergabe einer Konzession anlässlich einer Klage auf Nichtigerklärung einer Änderung der Konzession überprüfen, wenn die Klage nach Ablauf aller Fristen, die im nationalen Recht in Anwendung von Art. 2f Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU geänderten Fassung für die Anfechtung dieser ursprünglichen Vergabe vorgesehen sind, von einem Wirtschaftsteilnehmer erhoben wird, der ein Interesse daran nachweist, dass allein der Teil dieser Konzession, der Gegenstand der Änderung ist, an ihn vergeben wird;

- die Änderung einer Konzession i.S.v. Art. 43 "erforderlich wurde", wenn unvorhersehbare Umstände eine Anpassung der ursprünglichen Konzession erfordern, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.

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IBRRS 2025, 0936
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Offensichtliche Verstöße gegen nicht prüfpflichtige (Brandschutz-)Vorschriften sind zu ahnden!

VG Köln, Beschluss vom 31.01.2025 - 2 L 2386/24

1. Die Bauaufsichtsbehörde ist - auch bei beschränktem Prüfungsumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren - grundsätzlich befugt, Brandschutzbelange zu prüfen, wenn sie Rechtsverstöße erkennt, die außerhalb ihrer obligatorischen Prüfungspflicht liegen. Sie ist hierzu sogar verpflichtet, wenn die Gefährdung hochwertiger Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit von Menschen droht oder brandschutzrechtlich relevante Maßnahmen alleiniger Genehmigungsgegenstand sind.

2. Werden die Vorschriften des Abstandflächenrechts eingehalten, so bedeutet dies in aller Regel, dass das Bauvorhaben damit zugleich unter denjenigen Gesichtspunkten, welche Regelungsziele der Abstandsvorschriften sind (Vermeidung von Licht-, Luft- und Sonnenentzug, Unterbindung einer erdrückenden Wirkung des Baukörpers sowie Wahrung eines ausreichenden Sozialabstands), jedenfalls aus tatsächlichen Gründen auch nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verstößt.

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IBRRS 2025, 1162
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Corona-Pandemie rechtfertigt keine Aufgabe des Eigenbedarfs

LG Berlin II, Beschluss vom 04.09.2024 - 64 S 281/22

Setzt der Vermieter die seiner Eigenbedarfskündigung zu Grunde gelegte Absicht, selbst in die Wohnung einzuziehen, nach Auszug des Mieters nicht um, so hat er stimmig darzulegen, aus welchen Gründen der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll. Dazu genügt es nicht, auf Verzögerungen durch erforderliche Umbaumaßnahmen und die sich anschließende Corona-Pandemie zu verweisen, die im Sinne eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage die Aufgabe jeglicher Umzugspläne rechtfertigen könne. Vielmehr ist darzulegen, welche konkreten Planungen und tatsächlichen Vorbereitungen es zur Umsetzung des behaupteten Eigenbedarfs gab. Ohne die Darlegung konkreter Planungen lässt sich nicht feststellen, dass, weshalb und wie genau sich die Pläne des Vermieters überhaupt geändert haben (Anschluss/Umsetzung BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, IMR 2017, 9; BGH, Urteil vom 18.05.2005 - VIII ZR 368/03, IMR 2007, 1122 - nur online).*)

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IBRRS 2025, 1144
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung oder nicht - das ist hier die Frage!

AG Koblenz, Urteil vom 10.04.2025 - 152 C 2003/24

1. Bereits der Ausschluss nur einzelner Kündigungsgründe im Mietvertrag genügt, um die Schriftform erforderlich zu machen.

2. Aus einem Ankaufsrecht des Mieters als solchem folgt kein Verbot der ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.

3. Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Danach wird unter einer Wohnung ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Hierzu gehören u.a. eine Küche/Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung, Ausguss und Abort. Alle diese Einrichtungsmerkmale müssen sich innerhalb der abgeschlossenen Wohnung befinden.

4. Es kommt entscheidend darauf an, ob der Mieter nach dem Verständnis eines objektiven Dritten zum Zeitpunkt der Kündigung davon ausgehen musste, dass in dem Mietobjekt nicht mehr als zwei selbständige Haushalte geführt werden.

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IBRRS 2025, 1160
ProzessualesProzessuales
Neues Vorbringen ist begründungsbedürftig!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2025 - 6 U 110/24

Eine Berufung, die ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt ist, setzt für deren Zulässigkeit eine ausreichende Begründung zu den Tatsachen voraus, die eine Zulassung des neuen Vorbringens rechtfertigen.*)

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