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Derzeit 129.936 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Sachverständigenrecht 3 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 169 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht

3 Urteile - (169 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

IBRRS 2024, 0909
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Wegen Mängeln unverwertbares Gutachten wird nicht vergütet!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2022 - 13 W 43/22

1. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige handelt nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags. Seine Vergütung bezieht sich nicht auf ein Werk, sondern auf seine Tätigkeit als Gehilfe des Gerichts.

2. Sachliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Sachverständigengutachtens sind kein Maßstab für die Vergütung der Tätigkeit des Sachverständigen. Es kommt lediglich darauf an, dass diese Leistung überhaupt erbracht worden ist, nicht aber darauf, wie das Gericht oder die Parteien das Gutachten inhaltlich beurteilen.

3. Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen ist ausnahmsweise zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und das Gutachten deshalb im Prozess auch tatsächlich unberücksichtigt bleibt.

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Online seit 18. März

IBRRS 2024, 0836
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Lücken im Gutachten sind kein Befangenheitsgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 23.02.2024 - 4 W 26/24

Lücken oder Unzulänglichkeiten in dessen schriftlichen Gutachten oder Bedenken gegen dessen Sachkunde können regelmäßig die Unparteilichkeit des Sachverständigen nicht in Frage stellen und rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 4. März

IBRRS 2024, 0735
SachverständigeSachverständige
Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2024 - 4 W 782/23

1. Die auf die berufliche Zusammenarbeit des Sachverständigen mit einer Partei gestützte Besorgnis der Befangenheit ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe von dessen Ernennung geltend zu machen. Dass erst dessen Gutachten für die Partei Anlass gibt, sich auch mit der Person des Sachverständigen zu beschäftigen, führt nicht zur Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs.*)

2. Allein die berufliche Bekanntschaft oder enge fachliche Beziehungen des Sachverständigen zu einer Partei ohne besonders Näheverhältnis begründen die Besorgnis der Befangenheit nicht (Festhaltung Senat, IBR 2022, 99).*)

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