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Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei Zweifeln an anwaltlicher Versicherung
Bundesgerichtshof
© BGH
Schenkt ein Rechtsmittelgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es die Partei grundsätzlich darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, weitere Beweise anzutreten. Ein solcher Hinweis ist laut Bundesgerichtshof nur dann entbehrlich, wenn die anwaltliche Versicherung zugleich ein Angebot der Vernehmung des Anwalts als Zeugen enthält. Dann sei dieser Beweis zu erheben. ...
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