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Notarhaftung: Bindungswirkung eines Urteils aus dem Vorprozess
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Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Schadensersatzklage gegen einen Notar nur wegen des Bestehens anderweitiger Ersatzmöglichkeiten als "derzeit unbegründet" abgewiesen wird, erstreckt sich auch auf die in den Gründen festgestellte Amtspflichtverletzung. Im Folgeprozess kann die Klage dann laut Bundesgerichtshof nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der Anspruch habe bereits dem Grunde nach nicht bestanden.
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