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Airbnb muss nicht generell Auskünfte über Vermieter-Daten erteilen
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Der Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Landeshauptstadt München keine Auskünfte über Vermieter von Ferienwohnungen geben, damit diese Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot ermitteln kann. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 20.05.2020 entschieden. Auskunft könne nur "im Einzelfall" verlangt werden. Eine "Datenerhebung auf Vorrat" komme aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht.
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