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Bundesinnenministerium: Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz
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Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei "kompetenzrechtlich gehindert", Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer E-Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am 16.11.2019 veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund "umfassend und abschließend geregelt" worden.
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