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Bundesrat erlaubt befristet Erleichterungen bei Planung von Flüchtlingsunterkünften
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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 07.11.2014 ein Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen gebilligt. Es geht auf einen Entwurf der Länder vom September 2014 zurück, wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Flüchtlinge und Asylbewerber dürften dann notfalls auch in Unterkünften etwa in Gewerbegebieten untergebracht werden.
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