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BMJ veröffentlicht neues Rechtsdienstleistungsgesetz
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte gestern den Diskussionsentwurf eines neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes. Der Entwurf für ein überarbeitetes Rechtsberatungsgesetz soll am 21.09.2004 auf dem Juristentag in Bonn zur Diskussion gestellt werden. Inhaltlich lassen sich zehn Eckpunkte zum Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes ermitteln:

DAV: Qualifizierter Rechtsrat nur durch Anwältinnen und Anwälte möglich
Reform der Rechtsberatung – Verbraucherschutz an erster StelleGestern wurde über den soeben veröffentlichten Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Rechtsdienstleistungsgesetz diskutiert. Ein eigener Entwurf des Deutschen Anwaltvereins (DAV) liegt bereits seit April vor. Der Entwurf des BMJ sieht nach Ansicht des DAV Lockerungen der Rechtsberatung vor durch die Gestattung von Nebenleistungen zu einer anderen beruflichen oder gesetzlich geregelten Tätigkeit. Dabei stellt der DAV klar:

Rechtsberatungsgesetz: BRAK fordert Stärkung des Verbraucherschutzes
"Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unterstützt Änderungen des Rechtsberatungssystems", erklärt der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek anlässlich der Vorstellung eines Diskussionsentwurfs des Bundesjustizministeriums für ein Rechtsdienstleistungsgesetz. Es soll das bisherige Rechtsberatungsgesetz ablösen. "Transparenz und Qualitätssicherung bei der Erteilung von Rechtsrat sind bester Verbraucherschutz und unser Ziel. Wir werden die Vorschläge des Bundesjustizministeriums deshalb sorgfältig diskutieren, denn auch nach Auffassung der BRAK sind Anpassungen und Änderungen erforderlich," so Dombek.

Zahlreiche Vorschriften auf dem Gebiet des Verjährungsrecht vereinheitlichen
Zahlreiche Vorschriften auf dem Gebiet des Verjährungsrechts sollen vereinheitlicht und auf das neue System, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vollzogen wurde, umgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/3653) vor. Dazu könne eine größere Zahl spezieller Verjährungsvorschriften aufgehoben werden, so dass dadurch die verjährungsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unmittelbar gelten.

Bürokratieabbau geht voran - weitere Vorschläge Clements vom Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat gestern den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften" beschlossen.

Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalt
Zum 01.08.2004 trat die Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie betrifft hauptsächlich die Anforderungen an die Errichtung einer Windkraftanlage. Die Änderungen sind bereits in unsere Datenbank eingepflegt.
Bundesregierung baut Rechtsschutz vor Gerichten aus
Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach künftig in den Fachgerichtsbarkeiten Rügen wegen der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör geprüft werden.

Neufassung der Arbeitsstättenverordnung heute in Kraft getreten
Heute ist die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Die alte Arbeitsstättenverordnung und die Winterbauverordnung treten dagegen zum heutigen Tage außer Kraft. Die Neufassung finden Sie in unserem Gesetzesmodul.
Interview zum neuen Forderungssicherungsgesetz-Entwurf
Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 einen neuen Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz in das Gesetzgebungsverfahren beim Deutschen Bundestag eingebracht (BR-Drucks. 458/04). Der Entwurf sieht nunmehr die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlungsanordnung während eines laufenden Hauptsacheverfahrens vor. Richter am BGH Prof. Dr. Kniffka äußert sich im IBR-Interview zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf.

Zahlreiche Neuerungen im Recht der Bauleitplanung
Mit der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) ergab sich die Erfordernis, umweltbezogene Anforderungen des Gemeinschaftsrechts in das deutsche Recht des Städtebaus und der Raumordnung umzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) umgesetzt. Mit dem Artikelgesetz wurden das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie weitere Gesetze geändert.

SchwarzArbG: IG BAU nimmt Generalunternehmer und Auftraggeber ins Visier
Am 1. August 2004 ist das Gesetz zur verbesserten Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Kraft getreten. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt sieht darin vor allem verbesserte Handlungsmöglichkeiten für die Kontrollbehörden:„Die Kontrollen des Mindestlohns und der Arbeitsbedingungen müssen unvermindert fortgesetzt werden, damit kriminellen Schwarzunternehmern das Handwerk gelegt wird“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Dietmar Schäfers am Freitag in Frankfurt.

Neues Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung tritt in Kraft
Zum 01.08.2004 tritt ein neues Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Kraft. Zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit, insbesondere auch am Bau, werden u.a. die Kontrollbefugnisse der Zollverwaltung erweitert und strafrechtliche Vorschriften verschärft.

BauGB 2004: Von den Kommunen zu beachtende Verfahrensschritte
Hinweise des Deutschen Städte- und GemeindebundesAm 20.07.2004 ist das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) und damit das grundlegend novellierte Baugesetzbuch („BauGB 2004“) in Kraft getreten. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches sind unter anderem auch Änderungen der Vorschriften über die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen (§§ 19, 20) sowie zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (§ 22) verbunden. Aufgrund der Neufassung dieser Vorschriften sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, bestimmte Verfahrensschritte zu beachten.

Bauunternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen helfen
Die wirtschaftliche Lage der Unternehmer, vor allem in der Baubranche, ist in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Dies gilt insbesondere für die Situation in den neuen Ländern. Durch einen Gesetzentwurf des Bundesrates (15/3594) soll die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen gestärkt werden. Zum einen sollten Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderungen effektiv zu sichern. Zum anderen sollten die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfacheren Titelerlangung geändert werden.

Deutscher Städte- und Gemeindebund zum In-Kraft-Treten des neuen Baugesetzbuches
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die am 20. Juli 2004 in Kraft tretenden Neuregelungen im Baugesetzbuch. „Der Gesetzgeber hat durch die Neuregelungen des Bundesstädtebaurechts den Forderungen der Städte und Gemeinden Rechnung getragen und die Handlungsspielräume der Kommunen erweitert“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, gestern anlässlich des In-Kraft-Tretens des neuen Baugesetzbuches.

Hessen plant Landesvergabegesetz
Auch die hessische Landesregierung plant nun ein eigenes Landesvergabegesetz. Ein konkretes Vorhaben ist zwar noch nicht in der Pipeline, die Schaffung eines solchen Regelwerks bietet sich aber aus Sicht der Wiesbadener Landesregierung an, um die vergaberechtlich relevanten Aspekte des Regierungsprogramms der CDU-Landtagsfraktion vom 28. März 2003 (" Verantwortung für heute - Visionen für morgen") umzusetzen.

Eigenheimzulage wird abgeschafft!
Das Bundeskabinett beschließt heute einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Eigenheimzulage. Die dadurch eingesparten Mittel sollen für Investitionen in Forschung und Entwicklung benutzt werden, erklärte Bundeskanzler Schröder am Dienstag in Stuttgart.

Anwälte lehnen Großen Lauschangriff kategorisch ab
Das Bundesministerium der Justiz will den Großen Lauschangriff bei Rechtsanwälten, Ärzten, Priestern und Journalisten ermöglichen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Pläne kategorisch ab. Der Staat habe kein Recht, sich in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Mandanten einzumischen.

Fernstraßen- und Schienenwegeausbaugesetz heute im Bundesrat
Heute sollen das Fernstraßen- und das Schienenwegeausbaugesetz auch im Bundesrat beschlossen werden, nachdem der Bundestag die Entwürfe am 2. Juli verabschiedet hatte.

Änderung des Signaturgesetzes in Planung
Um die für einen sicheren elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr erforderliche Zahl an Anwendungen und Nutzern zu schaffen, will die Bundesregierung das Signaturgesetz ändern (15/3417). Das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen war vor drei Jahren verabschiedet worden und hatte das Signaturgesetz aus dem Jahre 1997 abgelöst. Die Novelle dient nach Regierungsangaben dazu, rechtliche Probleme zu beseitigen, die bei der Anwendung dieses Gesetzes aufgetreten sind. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Signaturkarten mit qualifizierten elektronischen Signaturen im elektronischen Verfahren zügig beantragt und ausgegeben werden können.
