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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 121/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2948
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Sittenwidrigkeit der Arbeitnehmerbürgschaft eines Bauleiters

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 121/02

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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2 Beiträge gefunden
IBR 2018, 682 BGH - Arbeitnehmerbürgschaften sind nicht immer sittenwidrig!
IBR 2004, 134 BGH - Bauleiter verbürgt sich aus Angst um Arbeitsplatz für Arbeitgeber: Bürgschaft sittenwidrig!

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 3414
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Arbeitnehmerbürgschaften sind nicht immer sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 11.09.2018 - XI ZR 380/16

Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird (Fortführung des Senatsurteils vom 14.10.2003 - XI ZR 121/02, IBR 2004, 134).*)

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IBRRS 2017, 4027
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsabrede mit gegenüber dem Bürgen unzulässigem Regelungsinhalt ist AGB-widrig!

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 600/16

Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt (hier: formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit, der auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschuldners umfasst) zu stellen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2017, 4028
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsvereinbarung unwirksam: Bürge kann Zahlung zurückverlangen!

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 362/15

Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.*)

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IBRRS 2017, 0131; IMRRS 2017, 0078
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Mithaftung des Ehepartners: Wann ist Vermutung der Sittenwidrigkeit widerlegt?

BGH, Urteil vom 15.11.2016 - XI ZR 32/16

Zur Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners.*)

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IBRRS 2013, 1758
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Finanzielle Überforderung: Zinslast der Bürgschaftssumme maßgeblich!

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - XI ZR 82/11

Bei Höchstbetragsbürgschaften, bei denen sich die Haftung für Nebenforderungen lediglich nach der Bürgschaftssumme und nicht nach der höheren Hauptschuld richtet, ist Maßstab der krassen finanziellen Überforderung des dem Hauptschuldner persönlich besonders nahe stehenden Bürgen die vertragliche Zinslast aus der Bürgschaftssumme und nicht aus der höheren Hauptschuld (Fortführung BGH, Urteile vom 14. Mai 2002 - XI ZR 50/01, BGHZ 151, 34, 38, vom 28. Mai 2002 - XI ZR 199/01, WM 2002, 1647, 1648, vom 3. Dezember 2002 - XI ZR 311/01, BKR 2003, 157, 158, vom 25. Januar 2005 - XI ZR 28/04, W M 2005, 421, 422 f. und vom 24. November 2009 - XI ZR 332/08, WM 2010, 32 Rn. 13).*)

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IBRRS 2006, 1411; IMRRS 2006, 0857
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Krasse Überforderung des Bürgen

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.04.2006 - 4 U 190/05

Maßstab für eine krasse Überforderung ist im Hinblick auf das Einkommen des Bürgen nicht, ob ihm bezogen auf sein Einkommen zum Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft nach Abzug seiner Lebenshaltungskosten und sonstigen Verbindlichkeiten ein "freies" Einkommen verbleibt, das ausreicht, um wenigstens die Zinsen der verbürgten Verbindlichkeit bezahlen zu können. Maßstab ist vielmehr, ob sein Einkommen gemessen an den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO nicht einmal ermöglicht, die Zinsen für die verbürgte Verbindlichkeit zu tragen.

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IBRRS 2003, 2948
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Sittenwidrigkeit der Arbeitnehmerbürgschaft eines Bauleiters

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 121/02

Eine von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für einen Bankkredit des Arbeitgebers übernommene Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell kraß überfordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.*)

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1 Nachricht gefunden
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft
(15.10.2003) Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Bürgschaft zu entscheiden, die ein Arbeitnehmer gegenüber einem Kreditinstitut als Sicherheit für einen seinem Arbeitgeber eingeräumten Kontokorrentkredit übernommen hatte.
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