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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZB 4/10


Beste Treffer:
IBRRS 2011, 3311; VPRRS 2011, 0268
VergabeVergabe
Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10

Dokument öffnen Volltext

IBRRS 2011, 0828; VPRRS 2011, 0087
VergabeVergabe
Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10


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10 Beiträge gefunden
VPR 2023, 31 VK Bund - Preis ungewöhnlich niedrig: Einhaltung von Kalkulationsvorgaben ist zu überprüfen!
IBR 2021, 1053 VK Baden-Württemberg - Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren?
VPR 2019, 243 VK Bund - Ausführliche Gleichwertigkeitsprüfung ist zwingend!
VPR 2016, 62 VK Bund - Gebot der Fachlosbildung ist auch jenseits des Mittelstands bieterschützend!
VPR 2014, 43 VK Bund - Keine überzogenen Anforderungen an den Umfang der Dokumentation!
IBR 2012, 600 VK Baden-Württemberg - Über 20% Zuschuss: Dienstleistungsauftrag!
IBR 2011, 1023 OVG Nordrhein-Westfalen - Ordentliche Gerichte in NRW bei Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zuständig?
IBR 2011, 477 BGH - Heilung von Dokumentationsmängeln im Nachprüfungsverfahren möglich?
IBR 2011, 225 BGH - S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden!
IBR 2010, 1320 OLG Düsseldorf - Direktvergabe von SPNV-Leistungen - OLG Düsseldorf spielt den Ball zum Bundesgerichtshof!

364 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0976; VPRRS 2024, 0071
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verfahren über Nachforderung von Unterlagen ist zu dokumentieren!

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.03.2024 - 54 Verg 2/23

1. Der Bieter muss sich festlegen, welches Angebot er abgeben will. Die Zulassung von Alternativangeboten oder Angeboten, die unter eine Bedingung gestellt werden, ist vergaberechtswidrig.

2. Die Abgabe eines nicht zugelassenen Nebenangebots führt nur zum Ausschluss des Nebenangebots.

3. Eine Änderung der Vergabeunterlagen ist unzulässig. Eine solche Änderung liegt vor, wenn der Bieter manipulativ in die Vergabeunterlagen eingreift, indem er ein von den Vorgaben abweichendes Angebot macht, das bei einem Wegdenken der Abweichungen unvollständig bleibt.

4. Ein Ausschluss eines Angebots unter rein formalen Gesichtspunkten kommt nicht in Betracht. Etwaige Unklarheiten sind im Wege der Aufklärung zu beseitigen.

5. Ein manipulativer Eingriff in die Vergabeunterlagen durch den Bieter liegt vor, wenn er sein Angebot nicht auf die anzubietende Typenanzahl (hier: von Fahrzeugen) beschränkt, sondern unter Erweiterung des Kalkulationsblatts bzw. unter Hinzufügung einer zweiten Seite eine höhere Typenanzahl als gefordert anbietet.

6. Das Verfahren über die Nachforderung von Unterlagen ist, wie das gesamte Vergabeverfahren, zu dokumentieren. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht kann ein Bieter als Rechtsverstöße rügen, wenn er durch sie benachteiligt wird.

7. Eine unterlassene Dokumentation kann geheilt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die Gefahr einer Manipulation der nachgereichten Dokumentation nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Um sicherzustellen, dass die Aufhebung der Ausschreibung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht werden kann, ist eine Aufhebung nur in engen Grenzen zulässig. Die Annahme eines Aufhebungsgrunds setzt voraus, dass ein Umstand nachträglich eingetreten ist oder dem Auftraggeber anfänglich nicht bekannt sein konnte und der Auftraggeber diesen Umstand nicht zu vertreten hat.




IBRRS 2024, 0563; VPRRS 2024, 0037
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragswert ist nüchtern und seriös zu schätzen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.01.2024 - 5090-250-4003/401

1. Zur Abgrenzung zwischen Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen und Dienstleistungskonzession.

2. Die Bewertung, ob ein Konzessionär ganz oder zumindest teilweise das Betriebsrisiko übernimmt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung aller Umstände sind insbesondere die in Bezug auf den Vertragsgegenstand herrschenden Marktbedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen.

3. Der Schwellenwert ist keine absolute und objektiv messbare Größe, sondern ein Prognosewert. Ein öffentlicher Auftraggeber darf für die Berechnung keine Methode in der Absicht auswählen, die Anwendung des Vergaberechts zu umgehen.

4. Wird eine Dienstleistungskonzession auf unbegrenzte Zeit geschlossen, begründet dies einen Verstoß gegen die Einhaltung von Bestimmungen über das Konzessionsvergabeverfahren.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend zu dokumentieren, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Auch die Entscheidungen und Maßnahmen im Vorfeld des Verfahrens festzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Auftraggeber dafür entscheidet, kein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.




IBRRS 2023, 3560; VPRRS 2023, 0268
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar?

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2023 - Verg 7/23

1. Eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation ist unzumutbar, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß hinausgehen, das Bietern typischerweise obliegt, wobei eine die Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Abwägung der Interessen der Bieter und des öffentlichen Auftraggebers erforderlich ist. Vertragsbestimmungen, die jeweils für sich genommen eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht unzumutbar machen, können eben diese Wirkung in ihrer Kombination haben (hier bejaht bei der Vorgabe absehbar nicht marktgerechter Maximalstundensätze für den auf Stundenhonorarbasis zu vergütenden Teil des Auftrags bei gleichzeitig mehrjähriger Vertragslaufzeit).*)

2. Eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation kann nicht nur dann als unzumutbar zu werten sein, wenn sich die Gestaltung der Vergabeunterlagen auf die kalkulatorischen Herausforderungen der Bieter ungleich auswirkt; einen Vergaberechtsverstoß stellt es vielmehr auch dar, wenn die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers bewirken, dass für alle potentiellen Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist.*)

3. Die Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen muss nicht zwingend die Leistungsphase 1 umfassen. Hat die Vergabestelle von einer Ausschreibung der Leistungsphase 1 abgesehen, so ist der bezuschlagte Tragwerksplaner auch dann nicht zur kostenlosen Erbringung von Leistungen der Leistungsphase 1 verpflichtet, wenn notwendige Vorleistungen für die Ausführung der beauftragten Leistungen der Leistungsphase 2 fehlen.*)




IBRRS 2023, 3504; VPRRS 2023, 0265
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auskömmlichkeitsprüfung auch bei Dienstleistungskonzession!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2023 - 3194.Z3-3_01-23-20

1. Eine Rügepräklusion hinsichtlich der Wahl der falschen Verfahrensart kommt nicht in Betracht, wenn in den Vergabeunterlagen zwar Informationen zur Verfahrenswahl enthalten sind, diese jedoch nicht geeignet sind, der Antragstellerin eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausreichende Grundlage zu vermitteln, einen Vergaberechtsverstoß betreffend die Wahl der Verfahrensart zu rügen. Um einschätzen zu können, ob der öffentliche Auftraggeber die richtige Verfahrensart gewählt hat, ob insbesondere eine Dienstleistungskonzession in Abgrenzung zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages vorliegt, bedarf es weitergehender Informationen, als dass gegebenenfalls Zuschusszahlungen notwendig werden, sowie der Kenntnis der tatsächlichen Grundlagen, die den Auftraggeber zu seiner Entscheidung für einen Dienstleistungsauftrag bewogen haben. Fehlen diese, kommt eine Rügepräklusion nicht in Betracht.*)

2. Es bedarf vor Ausschreibung eines Vergabeverfahrens einer klaren Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers und entsprechenden Ausgestaltung der Vergabeunterlagen auf der Grundlage eines Dienstleistungsauftrages oder einer Dienstleistungskonzession.*)

3. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit kann eine Überprüfung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes auch im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistungskonzession gebieten, da auch hier die Gefahr einer letztlich unwirtschaftlichen Beschaffung für den öffentlichen Auftraggeber besteht. Auch bei einer Dienstleistungskonzession kann bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten die Gefahr bestehen, dass der Konzessionsnehmer zu den von ihm angebotenen Konditionen die Leistung nur unzureichend erbringt oder zusätzliche Leistungen des Konzessionsgebers fordert.*)

4. Der in § 12 Abs. 1 KonzVgV enthaltene Grundsatz der freien Verfahrensgestaltung räumt dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit ein, sich ein Recht zur Prüfung der Auskömmlichkeit in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 60 VgV in den Vergabeunterlagen vorzubehalten, von dem er dann nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen kann.*)




IBRRS 2024, 0196; VPRRS 2024, 0011
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenschätzung ist zu dokumentieren!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 21.07.2023 - VgK-16/2023

1. Die Kostenschätzung ist mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet. Sie bildet eine Prognose, die dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie unter Berücksichtigung aller verfügbarer Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch vertretbaren Weise erarbeitet wurde.

2. Methodisch setzt die Schätzung des Auftragswerts eine ernsthafte, realistische, vollständige und objektive Prognose voraus, die sich an den Marktgegebenheiten orientiert. Der Auftraggeber muss eine Methode wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzergebnis ernsthaft erwarten lässt, und der Schätzung zutreffende Daten zu Grunde legen.

3. Pflichtgemäß geschätzt ist ein Auftragswert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der geplanten Beschaffung veranschlagen würde.

4. Die die Kostenschätzung zu Grunde liegenden Erwägungen sind im Vergabevermerk zu dokumentieren. Dabei ist es ausreichend, die wesentlichen Aspekte niederzulegen.

5. Eine unterlassene Dokumentation kann - sogar noch im Beschwerdeverfahren - durch die Übergabe von Unterlagen geheilt werden, aus denen sich die Kosten des Vorhabens ergeben.

6. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nichtoffene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein.




IBRRS 2023, 1921; VPRRS 2023, 0146
VergabeVergabe
Wahl der Überprüfungsmittel ist Sache des Auftraggebers!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2023 - VK 2-36/23

1. Der öffentliche Auftraggeber darf sich grundsätzlich auch ohne eine Überprüfung auf das Leistungsversprechen eines Bieters verlassen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist im Interesse einer zügigen Umsetzung der Beschaffungsabsicht und eines raschen Abschlusses des Vergabeverfahrens wie auch aus Gründen seiner begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten nicht auf eine bestimmte Methode oder bestimmte Mittel der fachlichen Prüfung festgelegt, sondern vielmehr in der Wahl seiner Überprüfungsmittel grundsätzlich frei, wobei das gewählte Mittel jedoch geeignet und die Mittelauswahl frei von sachwidrigen Erwägungen getroffen worden sein muss.

3. Mängel der Dokumentation sind durch Vorbringen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens heilbar, solange keine Anhaltspunkte für Manipulation vorliegen.

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IBRRS 2023, 2133; VPRRS 2023, 0163
VergabeVergabe
Rahmenvertrag für Einzelkonzessionen: Miniwettbewerb erforderlich!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2023 - 1/SVK/012-23

1. Bei zweistufigen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen und sogenannten Miniwettbewerb haben beteiligte Unternehmen bei Verstößen im Zusammenhang mit der Vergabe der Einzelaufträge grundsätzlich die Möglichkeit, Primärrechtsschutz bei der Vergabekammer in Anspruch zu nehmen.*)

2. Dies bedeutet, dass nicht nur bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung selbst, sondern auch bei der späteren Vergabe der Einzelaufträge durch einen Miniwettbewerb aufgrund einer Rahmenvereinbarung der Rechtsweg zu den Vergabekammern eröffnet sein kann.*)

3. Es ist im streitigen Sachverhalt möglich, dass sich die Konzessionsgeberin des Instruments einer Rahmenvereinbarung bedient, um damit Einzelkonzessionen zu vergeben, obwohl dies so in der KonzVgV nicht vorgesehen ist.*)

4. Bedient sich der Konzessionsgeber des Instruments der Rahmenvereinbarung, sind die in den Vorschriften des § 21 VgV dafür normierten Anforderungen analog anzuwenden sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz einzuhalten.*)

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IBRRS 2023, 2411; VPRRS 2023, 0183
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Direktvergabe setzt europaweite Marktanalyse voraus!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.06.2023 - 3194.Z3-3_01-22-54

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass der rechtswidrig bezuschlagte Bieter das einzige Unternehmen ist, das die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen kann. Hierfür sind stichhaltige Belege beizubringen.

3. Der vom öffentlichen Auftraggeber zu führende Nachweis des objektiven Fehlens von Wettbewerb muss durch eine umfassende Marktanalyse auf europäischer Ebene erfolgen.




IBRRS 2023, 0681; VPRRS 2023, 0052
VergabeVergabe
Gebührenhöhe bestimmt sich nach Gebührentabelle der VK Bund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 Verg 1/22

1. Die Vergabekammer erhebt Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwands im Nachprüfungsverfahren, mit denen die Beteiligten belastet werden.

2. Bei der Ausfüllung dieses Gebührenrahmens ist dem Kostendeckungs- und dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen, sodass die Gebühr entsprechend dem Aufwand der Vergabekammer und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu bestimmen ist. Dem kann im Ausgangspunkt durch Anwendung der von den Vergabekammern des Bundes entwickelten Gebührentabelle Rechnung getragen werden.

3. Hat der Antragsteller kein Angebot abgegeben, kann der Wert des Verfahrensgegenstands auf Grundlage einer verantwortlichen Einschätzung des Auftraggebers geschätzt werden.

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IBRRS 2023, 0396; VPRRS 2023, 0029
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebote verbundener Unternehmen unabhängig voneinander erstellt?

BayObLG, Beschluss vom 11.01.2023 - Verg 2/21

1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist abschließend.*)

2. Bei richtlinienkonformer Auslegung steht allerdings der in § 97 Abs. 2 GWB normierte Gleichbehandlungsgrundsatz einer Berücksichtigung von Angeboten miteinander verbundener Unternehmen entgegen, die zwar getrennt abgegeben wurden, aber weder eigenständig noch unabhängig sind.*)

3. Die Vergabestelle ist verpflichtet, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu prüfen, ob die Angebote miteinander verbundener Unternehmen eigenständig und unabhängig voneinander erstellt worden sind. Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.*)

4. Die Eröffnung der sog. "zweiten Chance" durch eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann.*)




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4 Nachrichten gefunden
BKartA: Verdacht eines Verstoßes bei Vergabe von S-Bahn-Leistungen
(01.03.2011) Das Bundeskartellamt hat den Verdacht eines Verstoßes gegen § 1 GWB, Art. 101 AEUV (Abkauf von Wettbewerb) im Vergabenachprüfungsverfahren Abellio Rail NRW GmbH - Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH.
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BGH: Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!
(08.02.2011) Der Bundesgerichtshof hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers der DB Regio NRW GmbH (DB Regio) für begründet erklärt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2011, 225 Dokument öffnen IBR 2011, 477 Dokument öffnen BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

Terminhinweis BGH: Direktvergabe von SPNV-Leistungen und Kündigung wegen Abrisses
(07.02.2011) Der Vergabesenat des BGH wird morgen die Frage entscheiden, ob bei der Vergabe von Dienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs ein Nachprüfungsverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen überhaupt zulässig ist.
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BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010
(24.09.2010) Im Folgenden werden wichtige Entscheidungen des BGH in den nächsten Monaten vorgestellt. Darunter eine Entscheidung des X. Senats zum Vergaberecht und sechs Entscheidungen des VIII. Senats zum Mietrecht.
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