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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZB 4/10


Beste Treffer:
IBRRS 2011, 3311; VPRRS 2011, 0268
VergabeVergabe
Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10

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IBRRS 2011, 0828; VPRRS 2011, 0087
VergabeVergabe
Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10


416 Treffer in folgenden Dokumenten:

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10 Beiträge gefunden
VPR 2023, 31 VK Bund - Preis ungewöhnlich niedrig: Einhaltung von Kalkulationsvorgaben ist zu überprüfen!
IBR 2021, 1053 VK Baden-Württemberg - Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren?
VPR 2019, 243 VK Bund - Ausführliche Gleichwertigkeitsprüfung ist zwingend!
VPR 2016, 62 VK Bund - Gebot der Fachlosbildung ist auch jenseits des Mittelstands bieterschützend!
VPR 2014, 43 VK Bund - Keine überzogenen Anforderungen an den Umfang der Dokumentation!
IBR 2012, 600 VK Baden-Württemberg - Über 20% Zuschuss: Dienstleistungsauftrag!
IBR 2011, 1023 OVG Nordrhein-Westfalen - Ordentliche Gerichte in NRW bei Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zuständig?
IBR 2011, 477 BGH - Heilung von Dokumentationsmängeln im Nachprüfungsverfahren möglich?
IBR 2011, 225 BGH - S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden!
IBR 2010, 1320 OLG Düsseldorf - Direktvergabe von SPNV-Leistungen - OLG Düsseldorf spielt den Ball zum Bundesgerichtshof!

364 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0063; VPRRS 2023, 0008
VergabeVergabe
Reinigungsleistungen können sicherheitsempfindliche Tätigkeiten sein!

VK Bund, Beschluss vom 22.12.2022 - VK 2-100/22

1. Öffentliche Auftraggeber können besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags festlegen, die mit dem Auftragsgegenstand entsprechend stehen. Diese müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben und können insbesondere den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.

2. Reinigungsleistungen in einer Liegenschaft, in denen Verschlusssachen anfallen, auf die sich eingesetztes Reinigungspersonal grundsätzlich Zugriff verschaffen könnte, sind sicherheitsempfindliche Tätigkeiten.

3. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer nach Erhalt des Zuschlags die für die Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Formulare für die einzusetzenden Personen bei ihm einreicht.

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IBRRS 2023, 0867; VPRRS 2023, 0069
VergabeVergabe
Grundlagen der Angebotswertung sind den Bietern mitzuteilen!

VK Bund, Beschluss vom 16.12.2022 - VK 1-99/22

1. Einem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Wertung der Angebote ein Beurteilungsspielraum zu, der nur eingeschränkt überprüft werden kann. Darüber hinaus muss er die Bieter vor Angebotsabgabe grundsätzlich nicht im Einzelnen (z.B. mithilfe eines Wertungsleitfadens) darüber informieren, welchen Aspekt oder Umstand er z.B. mit wie vielen Wertungspunkten "belohnen" wird.

2. Teilt der Auftraggeber den Bietern nicht hinreichend eindeutig genug mit, auf was sich seine Wertungsentscheidung stützen wird (Präsentation, Konzept, sonstige schriftliche Darlegungen der Bieter oder ähnliches), verletzt er die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter. Einen solchen Vergaberechtsverstoß darf die Vergabekammer von Amts wegen aufgreifen.

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IBRRS 2023, 0924; VPRRS 2023, 0075
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.12.2022 - VK 1-4/22

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2. Sämtliche Ausnahmen vom vorrangig durchzuführenden offenen oder nichtoffenen Verfahren sind grundsätzlich eng auszulegen. Dies gilt erst recht, wenn nur mit einem Unternehmen verhandelt werden soll, die Vergabe also nicht im Wettbewerb erfolgt.

3. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfordert das objektive Fehlen von Wettbewerb. Der vom Auftraggeber zu führende Nachweis des objektiven Fehlens von Wettbewerb muss durch eine umfassende Marktanalyse auf europäischer Ebene erfolgen.

4. Die ordnungsgemäße Marktuntersuchung muss zwingend vor der Festlegung der Wahl der Verfahrensart und der Entscheidung, nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, erfolgen.




IBRRS 2023, 1694; VPRRS 2023, 0125
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur im Ausnahmefall!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2022 - Verg 1/22

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge (ausnahmsweise) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind.

2. An das Erfordernis der äußerst dringlichen und zwingenden Gründe bestehen hohe Anforderungen. Vorausgesetzt ist eine drohende gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung für den Fall, dass ein reguläres Vergabeverfahren durchgeführt würde. Hierzu gehören akute Gefahrensituationen und Fälle höherer Gewalt, die zur Vermeidung von Schäden für Leib und Leben der Allgemeinheit ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern.

3. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen nicht dem öffentlichen Auftraggeber zuzurechnen sein.




IBRRS 2023, 0111; VPRRS 2023, 0009
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Durchlaufende Posten" erhöhen den Streitwert!

BGH, Beschluss vom 29.11.2022 - XIII ZB 64/21

Grundlage für die Streitwertbemessung ist die Bruttoangebotssumme einschließlich sog."durchlaufender Posten".*)




IBRRS 2023, 0129; VPRRS 2023, 0010
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis ungewöhnlich niedrig: Einhaltung von Kalkulationsvorgaben ist zu überprüfen!

VK Bund, Beschluss vom 24.11.2022 - VK 2-94/22

1. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der von ihm angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Er hat für die Entscheidung der Frage, ob der Preis eines Angebots ungewöhnlich niedrig erscheint, einen Einschätzungs- bzw. Beurteilungsspielraum, der von ihm pflichtgemäß und fehlerfrei auszuüben ist.

2. Der Spielraum des Auftraggebers wird dahingehend begrenzt, dass er jedenfalls all diejenigen Merkmale des konkreten Auftragsgegenstands in den Blick nehmen muss, die eine Einschätzung ermöglichen können, ob der angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Allein eine Betrachtung der im Wettbewerb abgegebenen Angebote genügt hierfür in der Regel nicht.

3. Um das Verhältnis zwischen dem angebotenen Preis und der zu erbringenden Leistung sachgemäß einschätzen zu können, sind alle für die Angebotskalkulation relevanten Merkmale geboten, sofern der öffentliche Auftraggeber solche ausdrücklich in den Vergabeunterlagen vorgegeben hat.




IBRRS 2023, 0001; VPRRS 2023, 0001
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.10.2022 - 54 Verg 7/22

1. Der Auftraggeber hat Aufklärung zu verlangen, wenn ein Preis ungewöhnlich niedrig erscheint. Aufklärung ist jedenfalls zu verlangen, wenn ein Preis um mindestens 20% unter dem nächsthöheren Angebot liegt, kann aber auch bei einer Abweichung von mindestens 10% verlangt werden.

2. Die Wertungsentscheidung muss vom Auftraggeber selbst getroffen werden. Dabei reicht es aus, wenn sich der Auftraggeber die Entscheidung eines Beraters zu eigen macht.

3. Die Wertungsentscheidung muss nicht zwingend von einem Organ des Auftraggebers getroffen werden. Notwendig ist nur, dass die entscheidende Person aus dem Bereich des Auftraggebers kommt, so dass die Entscheidung diesem zuzurechnen ist.

4. Das Vergabeverfahren ist zu dokumentieren. Sinn der Dokumentation ist es, die Entscheidungen des Auftraggebers transparent und überprüfbar zu machen. Zu diesem Zweck sind insbesondere die Gründe für den Zuschlag zu dokumentieren.

5. Ist in dem Wertungssystem durch die Preiswertung nur eine geringe Kompensation für qualitative Abwertungen zu erwarten, sind die maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend zu dokumentieren, so dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

6. Es ist für einen durchschnittlichen, mit Vergabeverfahren vertrauten Bieter erkennbar, dass keine Losaufteilung vorgenommen wurde und trotz hoher Inflation und drohender Lieferengpässen keine Preisgleitklausel vorgesehen ist.




IBRRS 2023, 2785; VPRRS 2023, 0216
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Teil- und/oder Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamtvergabe die Ausnahme!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2022 - Verg 40/21

1. Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags sind mittelständische Interessen vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen, um möglichst zahlreichen Unternehmen eine Teilnahme am Vergabeverfahren zu erlauben.

2. Kann die benötigte Leistung auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, hat die Teil- und/oder Fachlosvergabe die Regel zu sein, während eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe nur in Ausnahmefällen stattfinden darf, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

3. Kommt eine Ausnahme vom Grundsatz der Teil- und/oder Fachlosvergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen in Betracht, hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und dagegensprechenden Gründen umfassend auseinanderzusetzen.

4. Handelt es sich um ein immer noch von früheren Monopolstrukturen geprägtes Marktsegment, ist bei der Abwägung auch zu berücksichtigen, dass Wettbewerb in diesen Bereichen im Zweifel nur im Wege der Bildung von Losen gefördert werden kann. Dies gilt erst recht, wenn zugleich Qualitätskriterien einen hohen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung haben, weil auch dies namentlich dem ressourcenstarken früheren Inhaber eines Monopols mehr als anderen Bewerbern entgegenkommt.




IBRRS 2022, 3597; VPRRS 2022, 0281
VergabeVergabe
Wie ist die Preisprüfung durchzuführen?

VK Sachsen, Beschluss vom 05.08.2022 - 1/SVK/012-22

1. Der Auftraggeber hat sich im Rahmen einer der Preisprüfung konkret mit den Informationen eines Bieters zur Preisprüfung im Sinne einer Überprüfung auseinanderzusetzen und dies zu dokumentieren. Eine Formulierung, dass ein Angebot auskömmlich kalkuliert zu sein "scheint", lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob überhaupt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Informationen des Bieters stattgefunden hat.*)

2. Inhaltliche Wiederholungen des Angebots und eine fehlende Untersetzung von personaleinsatzbedingten Kosten ohne den geplanten Personaleinsatz offen zu legen sind grundsätzlich nicht ausreichend, um darzulegen, dass es sich um ein seriös kalkuliertes, auskömmliches Angebot handelt.*)

3. Der erneute Eintritt in die Wertung gemäß § 60 VgV und die Erweiterung der Preisprüfung während des Vergabenachprüfungsverfahrens etwa aufgrund eines rechtlichen Hinweises der Vergabekammer können zulässig sein. Führt der Auftraggeber eine erweiterte Preisprüfung durch indem er eine erweiterte Aufklärungsanfrage beim Bieter einleitet und anhand der Antworten eine erneute Entscheidung über die Auskömmlichkeit trifft und dokumentiert, unterscheidet sich dieser Vorgang nicht im Wesentlichen von einem Nachschieben von Ermessenserwägungen hinsichtlich eines Verwaltungsaktes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bzw. einer materiellen Heilung eines Verwaltungsakts gemäß § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, wenn die erforderliche Begründung eines Verwaltungsakts erst nachträglich gegeben wird.*)

4. Bei der Feststellung, ob ein Unterkostenangebot vorliegt, ist die Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Kosten, die durch die Auftragserfüllung entstehen, Voraussetzung, wofür dem Auftraggeber in erster Linie seine eigene Auftragswertschätzung zur Verfügung steht. Dazu muss er sich mit der Kalkulation und den Kosten für die angebotene Leistung auseinandergesetzt und diese einer konkreten Prüfung unterworfen haben. Eine Vermischung der Prüfung der Preis-Leistungs-Relation mit Aspekten der Frage, ob ein Unterkostenangebot ausnahmsweise bezuschlagt werden könne, führt dazu, dass die Prüfung zu keinem vertretbaren Ergebnis gelangen kann.*)

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IBRRS 2022, 2736; VPRRS 2022, 0215
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens ist kein zwingender Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 26.07.2022 - VK 1-65/22

1. Die Mitwirkung eines Unternehmens an der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens allein führt nicht per se dazu, dass dieses Unternehmen nicht am späteren Vergabeverfahren teilnehmen darf. Ein Grund, dieses Unternehmen auszuschließen, besteht erst dann, wenn aus dieser vorherigen Einbeziehung eine Wettbewerbsverzerrung resultiert.

2. Es gibt keine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass miteinander verbundene Unternehmen nicht eigenständig und wettbewerblich voneinander unabhängig agieren können.

3. Es steht einer transparenten und wettbewerbskonformen Auftragsvergabe regelmäßig nicht entgegen, wenn der öffentliche Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne vorher einen "Wertungsleitfaden" oder sonst in den Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Vorgaben dazu zu machen, wovon im Rahmen einer Konzeptbewertung die jeweils zu erreichende Punktzahl konkret abhängen soll.

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IBRRS 2023, 0566; VPRRS 2023, 0045
VergabeVergabe
Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

VK Thüringen, Beschluss vom 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

1. Auch wenn ein in der einschlägigen Vergabeverordnung normierter Aufhebungsgrund vorliegt, ist die Aufhebung der Ausschreibung vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber das ihm eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt bzw. dies nicht hinreichend dokumentiert hat.

2. Der Auftraggeber hat - auch wenn ein Aufhebungsgrund vorliegt -zu überlegen und abzuwägen, ob er die Ausschreibung aufhebt. Er hat sämtliche für und gegen eine Aufhebung des Vergabeverfahrens sprechenden Belange seiner selbst und der Bieter gegeneinander abzuwägen. Zu prüfen ist zudem, ob weniger einschneidende Alternativen in Betracht kommen.

3. In einem Vergabeverfahren nach VgV sind die Bieter im Öffnungstermin (weiterhin) nicht zugelassen und die Preise damit zumindest bis auf Weiteres geheim. Die Regelungen über den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen der Unternehmen sind bieterschützend.

4. Verstößt der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, ist er wegen Verletzung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dem Bewerber oder Bieter dadurch nachweislich ein Schaden entstanden ist.

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IBRRS 2022, 3802; VPRRS 2022, 0295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

VK Rheinland, Beschluss vom 28.06.2022 - VK 39/21

1. Eine Zuständigkeit der Vergabe-Nachprüfungsinstanzen kann weder durch eine Angabe in der Bekanntmachung noch durch Parteivereinbarung begründet werden.*)

2. Zur Abgrenzung einer Konzession von einem öffentlichen Auftrag und von einem Mietvertrag.*)

3. Unaufklärbare Widersprüche in Vergabebedingungen sind grundsätzlich als Vergabeverstoß erkennbar.*)

4. Auch bei Konzessionsvergaben sind wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes Angebote, denen geforderte Unterlagen nicht beigefügt sind, zumindest nach erfolgloser Nachforderung auszuschließen.*)

5. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs und die Vollständigkeit des Angebots trägt grundsätzlich der Bieter die Beweislast. Auch das Übermittlungsrisiko liegt im Grundsatz bei ihm. Die Vergabestelle muss die Gründe für eine Unvollständigkeit des Angebots nicht aufklären.*)

6. Bejaht ein Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb die Eignung eines Bewerbers, begründet er zu dessen Gunsten einen Vertrauenstatbestand. Ob dies einem rechtsschutzsuchenden anderen Unternehmen entgegengehalten werden kann, ist dagegen zweifelhaft.*)

7. Bei der Eignungsprüfung darf der Auftraggeber von einer Überprüfung von Eigenerklärungen absehen, soweit keine begründeten Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.*)

8. Nach Auslegung verbleibende Unklarheiten und Widersprüche bei Eignungsanforderungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.*)

9. Zur Ermittlung der Verwaltungsgebühr für die Tätigkeit der Vergabekammer bei einer Konzession.*)




IBRRS 2023, 0875; VPRRS 2023, 0070
VergabeVergabe
Unschärfen eines abstraktes Wertungssystem muss der Bieter hinnehmen!

VK Rheinland, Beschluss vom 12.05.2022 - VK 51/21

1. Eine Antragsbefugnis wegen einer fehlerhaften Vorabinformation gem. § 134 GWB entfällt regelmäßig, wenn der Antragsteller fristgerecht einen Nachprüfungsantrag stellen konnte. In diesem Fall ist ein Schaden in der Regel nicht denkbar, da der Inhalt der Vorabinformation keine Auswirkungen auf die Zuschlagschancen eines Bieters hat und der Zweck der Vorabinformation mit der rechtzeitigen Antragstellung erfüllt ist.*)

2. Enthält eine Bewertungsmatrix für eine Konzeptbewertung alle Angaben dazu, was die einzelnen Konzepte beinhalten sollen und welcher Inhalt zu welcher Bewertung führt, müssen Unklarheiten im Zusammenhang mit den Angaben der Bewertungsmatrix bei Anwendung der üblichen Sorgfalt bereits bei der Angebotserstellung auffallen und daher auch bis zur Angebotsabgabe gerügt werden. Erfolgt die Rüge nach Ablauf der Angebotsfrist tritt Präklusion gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ein.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot auf der Grundlage einer Bewertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien. Für den öffentlichen Auftraggeber besteht ein von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum. Keinesfalls darf die Vergabekammer die Wertung des öffentlichen Auftraggebers durch eine eigene Wertung ersetzen.*)

4. Nutzt der öffentliche Auftraggeber für eine Konzeptbewertung ein abstraktes Wertungssystem, steht es einer vergaberechtskonformen Auftragsvergabe nicht entgegen, wenn der Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl abhängen soll.*)

5. Einem abstrakten Wertungssystem ist eine gewisse Unschärfe immanent, die im Einzelfall, je nach Bewerter, unterschiedliche „Noten“ als richtig erscheinen lassen und bei deren Bewertung subjektive Komponenten im Sinne von Einschätzungen eine wesentliche Rolle spielen.*)

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IBRRS 2022, 1905; VPRRS 2022, 0143
VergabeVergabe
Geschwärzter Vortrag wird nicht berücksichtigt!

KG, Beschluss vom 11.05.2022 - Verg 5/21

1. Die Festsetzung der Verfahrensgebühr durch die Vergabekammer nach § 182 Abs. 1, 2 GWB kann von den Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde nach § 171 Abs. 1 Satz 1 GWB selbständig angefochten werden.*)

2. Die Festsetzung der Verfahrensgebühr ist im Beschwerdeverfahren auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen. Nicht vertretbar ist die Festsetzung, wenn die Vergabekammer nicht alle hierfür maßgeblichen Tatsachen berücksichtigt hat. Die Festsetzung ist dann vom Vergabesenat entsprechend abzuändern.*)

3. Geschwärztes und damit nicht ordnungsgemäß in das Vergabenachprüfungsverfahren eingeführtes Vorbringen ist im Hinblick auf das Verfahrensbeteiligten nicht bei der Entscheidung zu berücksichtigen.*)

4. Die auftragswertbezogene Festsetzung der Verfahrensgebühr unter Verwendung der von den Vergabekammern des Bundes entwickelten Gebührentabelle verstößt weder gegen § 182 Abs. 1, 2 GWB noch gegen unionsrechtliche Vorgaben.*)

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IBRRS 2022, 2393; VPRRS 2022, 0186
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erhebliche Veränderung des Beschaffungsbedarfs ist sachlicher Aufhebungsgrund!

VK Bund, Beschluss vom 03.05.2022 - VK 1-27/22

1. Es gibt für öffentliche Auftraggeber keinen Kontrahierungszwang, d. h. ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht gezwungen, ein einmal eingeleitetes Vergabeverfahren mit einem Zuschlag zu beenden.

2. Ein Vergabeverfahren kann nicht nur dann wirksam aufgehoben werden, wenn ein in der einschlägigen Vergabeverordnung ausdrücklich normierter Ausschlussgrund vorliegt, sondern immer schon dann, wenn die Aufhebung sachlich gerechtfertigt ist.

3. Eine erhebliche Veränderung des Beschaffungsbedarfs stellt einen sachlichen Aufhebungsgrund dar. Ein öffentlicher Auftraggeber kann nicht dazu gezwungen werden, "an seinem tatsächlichen Bedarf vorbei" an einem eingeleiteten Vergabeverfahren festzuhalten.




IBRRS 2022, 2577; VPRRS 2022, 0203
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Losvergabe ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2022 - 15 Verg 2/22

1. Grundsätzlich steht es jedem öffentlichen Auftraggeber frei, die auszuschreibende Leistung nach seinen individuellen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser Gestalt den Wettbewerb zu eröffnen. Er befindet deshalb grundsätzlich allein darüber, welchen Umfang die zu vergebenden Leistungen haben sollen und ob gegebenenfalls mehrere Leistungseinheiten gebildet werden, die gesondert zu vergeben sind.

2. Ist die Festlegung des Beschaffungsbedarfs aufgrund sachlicher und auftragsbezogener Gründe diskriminierungsfrei erfolgt, ist eine sich hieraus ergebende, wettbewerbsverengende Wirkung grundsätzlich hinzunehmen.

3. Beschränkt wird die Freiheit, den Beschaffungsbedarf autonom zu bestimmen dadurch, dass aus Gründen der Stärkung des Mittelstands Leistungen grundsätzlich in Losen zu vergeben sind.

4. Eine Gesamtvergabe ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Eine Gesamtvergabe setzt das Vorliegen eines objektiv zwingenden Grundes nicht voraus. Allerdings hat sich der öffentliche Auftraggeber bei einer beabsichtigten Gesamtvergabe in besonderer Weise mit dem grundsätzlichen Gebot einer Fachlosvergabe und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen und eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen.




IBRRS 2023, 0522; VPRRS 2023, 0040
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragswertschätzung muss auf aktueller Datengrundlage beruhen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2022 - Verg 34/21

1. Der Auftragswert ist grundsätzlich anhand der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer zu schätzen. Dabei muss die Vergabestelle eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen oder erstellen lassen.

2. Der Auftraggeber hat eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vorzunehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten zu lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Die Prognose darf nicht auf erkennbar unrichtigen Daten beruhen.

3. Soweit die der Schätzung zu Grunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell sind und sich nicht unerheblich verändert haben, ist sie anzupassen.




IBRRS 2022, 0413; VPRRS 2022, 0031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Zuschlag trotz fehlerhafter Bieterauswahl wirksam!

BayObLG, Beschluss vom 20.01.2022 - Verg 7/21

1. Durfte die Vergabestelle einen Auftrag in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und somit ohne europaweite Bekanntmachung vergeben, da ein Fall der äußersten Dringlichkeit i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vorlag und hat sie für einen ausreichenden Wettbewerb gesorgt, indem sie (mindestens) drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert hat, führt die bloße fehlerhafte Auswahl der Bieter nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.*)

2. In einem solchen Fall kann die Nachprüfungsinstanz entsprechend § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB als Minus zum Antrag auf Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags feststellen, dass der Antragsteller, der sich zulässigerweise mit einem Nachprüfungsantrag gegen den erteilten Zuschlag gewandt hat, durch die fehlerhafte Bieterauswahl in seinen Rechten verletzt ist.*)




IBRRS 2022, 0524; VPRRS 2022, 0041
VergabeVergabe
Preisabstand unter 20%: Keine Pflicht zur Preisprüfung!

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2022 - VK 2-135/21

1. Es bedarf einer Preisprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung dem Auftraggeber ungewöhnlich niedrig erscheinen.

2. Hierfür ist das Überschreiten einer Aufgreifschwelle erforderlich, um den Auftraggeber zu einer entsprechenden Preisaufklärung zu veranlassen. Denn grundsätzlich sind - auch deutliche - Preisabstände zwischen Angeboten einem Vergabewettbewerb immanent.

3. Eine Preisprüfung kommt daher nur in Betracht, wenn Anhaltspunkte für eine Unauskömmlichkeit bestehen, was der Fall ist, wenn sich einzelne Angebote erheblich von anderen Angeboten oder von der Kostenschätzung des Auftraggebers absetzen. Die Aufgreifschwelle liegt bei einem Abstand von mindestens 20% des betroffenen zum nächsthöheren Angebot.

4. Einen durchschnittlich fachkundigen Bieter als Rahmenvertragspartner des Auftraggebers kann ohne Weiteres nach Kenntnisnahme der Angebotsaufforderung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erkennen, dass er für ein konkretes Angebot anderen kalkulationsrelevanten Vorgaben zu folgen hat, als im Verfahrensleitfaden gemäß Rahmenvereinbarung festgelegt worden ist, und dies rügen.

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IBRRS 2023, 2681; VPRRS 2023, 0205
VergabeVergabe
Zahlung eines Transaktionsentgelts ist vergaberechtlich unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.01.2022 - 2 VK 5/21

1. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Ist für den Zuschlag nicht (lediglich) die Abgabe des wirtschaftlichsten Angebots erforderlich, sondern ist zusätzlich ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe, dass sich der Zuschlagsbieter zwingend der Verpflichtung zur Zahlung eines Transaktionsentgelts an einen Dritten unterwirft, wird eine vergaberechtlich nicht zulässige zusätzliche Anforderung gestellt.

2. Nach dem Wegfall des Verbots ungewöhnlicher Wagnisse (§ 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006) können Vertragsklauseln nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden

3. Der öffentliche Auftraggeber ist zu einer Minimierung der Kalkulationsrisiken nur verpflichtet, wenn die anderenfalls bei den Bietern verbleibenden Risiken von diesen nicht mehr zumutbar zu tragen sind.

4. Die Festlegung des Mindestentgelts ist inhaltlich am ehesten einem im Vertrag vorgegebenen Mindestrabatt, der eine Kalkulationsvorgabe darstellt, vergleichbar. Eine solche Preisvorgabe ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht verwehrt.

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IBRRS 2023, 1268; VPRRS 2023, 0107
VergabeVergabe
Verhandlung setzt Interaktion voraus!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.01.2022 - 3194.Z3-3_01-21-46

1. Das Unterlassen einer Fachlosvergabe ist auch dann ein in tatsächlicher Hinsicht erkennbarer Vergabeverstoß i.S.d. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB, wenn die Gründe für eine gemeinsame Vergabe mehrerer Fachlose nicht in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.*)

2. Eine Verhandlung i.S.d. § 17 Abs. 10 Satz 1 VgV liegt nur dann vor, wenn eine Interaktion zwischen Bieter und Auftraggeber stattfindet, die mit dem Ziel durchgeführt wird, die Angebote inhaltlich zu verbessern.*)

3. Das bloße Anhören und Bewertung einer Präsentation stellt keine Verhandlung im Rechtssinne dar. Wurden aber darüber hinaus im Termin Hinweise und Präzisierungen zu den Grundlagen der Honorarermittlung gegeben, die auch in die finalen Angebote der Bieter eingeflossen sind, lag eine Verhandlung vor.*)

4. Enthält ein finales Angebot i.S.d. § 17 Abs. 14 Satz 1 VgV nicht die geforderten Preisangaben, ist es gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV auszuschließen. Der Ausschluss verletzt einen Bieter nicht deshalb in seinen Rechten, weil der Auftraggeber die Erstangebote unzureichend geprüft hat und den Bieter nicht auf die bereits in seinem Erstangebot von den Vorgaben des Auftraggebers abweichenden Preisangaben hingewiesen hat.*)

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IBRRS 2023, 0028; VPRRS 2023, 0005
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsbedingungen müssen kaufmännisch vernünftige Kalkulation ermöglichen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2021 - Verg 16/21

1. Vertragsklauseln, die Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags werden, werden grundsätzlich von den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht auf ihre zivilrechtliche Wirksamkeit geprüft.

2. Außerhalb des Vergabeverfahrens und des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegende Rechtsverstöße können ausnahmsweise nur dann zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens gemacht werden, wenn es eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm gibt.

3. Eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm ist u. a. das aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) herzuleitende Verbot der Unzumutbarkeit einer für den Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation.

4. Unzumutbar ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß, das Bietern typischerweise obliegt, hinausgehen und damit den Bieter unangemessen belasten.

5. Ob eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist, bestimmt sich nach dem Ergebnis einer Abwägung aller Interessen der Bieter bzw. Auftragnehmer und des öffentlichen Auftraggebers im Einzelfall.

6. ...




IBRRS 2022, 0733; VPRRS 2022, 0056
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VergabeVergabe
Vertragsverlängerung ist wesentliche Änderung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2021 - 54 Verg 8/21

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

2. Die Unwirksamkeit betrifft auch wesentliche Vertragsänderungen bei einem entsprechenden öffentlichen Auftrag. Eine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags darf nicht freihändig vorgenommen werden, sondern muss zu einem neuen Vergabeverfahren über den geänderten Auftrag führen.

3. Die Verlängerung von Verträgen mit befristeter Laufzeit ist bei Verträgen, bei denen das Zeitmoment ein wesentliches Element der geschuldeten Leistung ist, bei einer erheblichen Ausweitung des Leistungsvolumens als eine wesentliche Vertragsänderung und damit als neuer Beschaffungsvorgang zu werten.




IBRRS 2022, 0184; VPRRS 2022, 0025
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VergabeVergabe
Das Bessere ist des Guten Feind (Voltaire)!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2021 - VgK-42/2021

1. Die Schulnotenrechtsprechung des BGH (IBR 2017, 387 = VPR 2017, 121) erfordert keine konkrete einzelfallbezogene Darstellung der Anforderungen für Best- und Mittelbewertungen. Es ist zulässig, vorab abstrakte Leistungsanforderungen zu setzen, die in der Dokumentation der Wertung konkret zugeordnet werden.

2. Ein Angebot, das die Anforderungen des Lastenhefts vollständig erfüllt, kann in der vergleichenden Bewertung gegenüber mehreren anderen Angeboten abfallen, weil die Angebote der Konkurrenten das Angebotsniveau insgesamt anheben, und zwar über das Lastenheft hinaus.

3. Die Bewertung des Angebots durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgt auf der Grundlage, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

4. ...




IBRRS 2022, 0452; VPRRS 2022, 0035
VergabeVergabe
Vertrag auf ein Unternehmen "zugeschnitten": Wann ist das Nachprüfungsverfahren zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 02.12.2021 - VK 1-104/21

1. Die Geltendmachung der Unwirksamkeitsfeststellung im Rahmen des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens setzt einen zulässigen Nachprüfungsantrag voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der antragstellende Bieter kein eigenes Interesse am Auftrag geltend machen kann.

2. Wird ein öffentlicher Auftrag zulässiger Weise auf ein bestimmtes Unternehmen "zugeschnitten" und der Vertrag mit diesem Unternehmen ohne vorgeschaltetes Vergabeverfahren geschlossen, muss der Antragsteller plausibel darlegen, dass er sich im Fall einer vorherigen Bekanntmachung auf diesen Auftrag beworben hätte.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, im Rahmen der Beschaffung von IT-Supportdienstleistungen die Beschaffung anderer Software in Betracht zu ziehen.

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IBRRS 2021, 3682; VPRRS 2021, 0294
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VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur in Ausnahmefällen!

OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2021 - 13 Verg 9/21

1. Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV, wonach der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben kann, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, ist als Ausnahmetatbestand eng auszulegen. Es muss auch ausgeschlossen sein, dass für die Auftragsdurchführung weitere Unternehmen in Frage kommen, die die für den Auftrag notwendigen Fähigkeiten und Ausstattungen zwar noch nicht haben, aber rechtzeitig erwerben können.*)

2. Der Nichteintritt der Unwirksamkeit eines ohne Bekanntmachung vergebenen Auftrags nach § 135 Abs. 3 GWB setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung zulässig ist (Satz 1 Nr.1 der Vorschrift). Der Auftraggeber muss bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind, sorgfältig gehandelt haben. Dies kann in der Regel nur dann festgestellt werden, wenn entsprechende nach außen erkennbare Tatsachen vorliegen.*)




IBRRS 2021, 2966; VPRRS 2021, 0239
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VergabeVergabe
Preiswertung müssen keine Nettopreise zugrunde liegen!

VK Bund, Beschluss vom 23.08.2021 - VK 1-84/21

1. Ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter öffentlicher Auftraggeber muss der Preiswertung keine Nettopreise zugrunde legen.

2. Auch wenn zum Zeitpunkt der Wertungsentscheidung keine justiziable Entscheidung über den Steuersatz durch die zuständigen Steuerbehörden vorliegt, kann der Auftraggeber - nach Angebotsaufklärung und Vorlage einer Eigenerklärung - den Zuschlag auf das Angebot einer Werkstätte für behinderte Menschen auf der Basis des ermäßigten Steuersatzes erteilen.




IBRRS 2022, 1587; VPRRS 2022, 0122
VergabeVergabe
Nachprüfung auch für vorgeschalteten Planungswettbewerb möglich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2021 - 15 Verg 10/21

1. Wettbewerbe sind keine Vergabeverfahren, sondern Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen.

2. Allerdings unterliegen nicht nur Beschaffungsmaßnahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens der Nachprüfung, sondern jedes materielle Beschaffungsverfahren des öffentlichen Auftraggebers.

3. Ist in einem Realisierungswettbewerb der Planungswettbewerb dem Verhandlungsverfahren vorgelagert, kann daher bereits im Rahmen des Planungswettbewerbs eine Nachprüfung erfolgen.

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IBRRS 2021, 2522; VPRRS 2021, 0195
VergabeVergabe
Wahl einer wettbewerbsbeschränkenden Verfahrensform ist sorgfältig zu dokumentieren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 VK 39/21

1. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb stellt in Verbindung mit einer einer produktspezifischen Festlegung die am stärksten wettbewerbsbeschränkende Verfahrensform dar, so dass eine sorgfältige Dokumentation in besonderer Weise geboten ist.

2. Die dokumentierte Begründung für die Wahl einer solchen Verfahrensform muss insbesondere erkennen lassen, welcher Beschaffungsbedarf überhaupt besteht und welche technische Unmöglichkeit für andere Bieter in Bezug auf die gewünschte (und erforderliche) Funktionalität besteht, so dass die Wahl des Vergabeverfahrens gerechtfertigt war.

3. Außerdem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass diesbezüglich eine Ermessensausübung getroffen werden sollte.

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IBRRS 2021, 2913; VPRRS 2021, 0235
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VergabeVergabe
Hinweis auf Bindung an Recht und Gesetz darf nicht zu schlechter Bewertung führen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.08.2021 - 1 VK 37/21

1. Eine Aussage, dass vergaberechtliche Vorgaben einzuhalten sind, darf Bewerbenden nicht negativ ausgelegt werden. Dies wären sonst sachfremde Erwägungen.

2. Ad-hoc-Fragen als offene Fragen sind ein zulässiges Mittel, die Qualifikation des eingesetzten Personals zu bewerten.

3. Ist der Inhalt der Fragerunde strittig, liegt ein Dokumentationsmangel vor, wenn keine umfassende Protokollierung stattfindet.

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IBRRS 2021, 2700; VPRRS 2021, 0210
VergabeVergabe
Wettbewerb in ehemaligen Monopolmärkten durch Losaufteilung!

VK Bund, Beschluss vom 15.07.2021 - VK 1-54/21

1. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Eine Gesamtvergabe ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Um das Losaufteilungsgebot nicht zu umgehen, setzt ein zulässiger Verzicht, Lose zu bilden, voraus, dass die wirtschaftlichen oder technischen Gründe des öffentlichen Auftraggebers die Interessen der mittelständischen Bieter überwiegen.

3. Besonderer Schutz und rechtliche Förderung des Wettbewerbs ist insbesondere in ehemaligen Monopolmärkten geboten, in denen sich Wettbewerbsunternehmen gegen den ehemaligen Monopolisten durchsetzen müssen, der über Jahrzehnte hinweg seine Marktposition gefestigt und entsprechende Marktstrukturen - häufig mit staatlicher Förderung - für sich etabliert und auf seine eigenen unternehmerischen Belange hin eingerichtet hat.

4. Wurden diese Märkte für den Wettbewerb geöffnet, sind regelmäßig besondere und über in anderen Märkten übliche Regelungen hinausgehende Maßnahmen erforderlich, um überhaupt erst das Entstehen eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs zu ermöglichen und zu fördern.

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IBRRS 2021, 2307; VPRRS 2021, 0176
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VergabeVergabe
Bauwerksprüfung und Verkehrssicherung können zusammen vergeben werden!

VK Bund, Beschluss vom 15.07.2021 - VK 2-73/21

1. Die Fachlosvergabe bildet den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen.

3. Bauwerksprüfleistungen zur technischen Überwachung von Ingenieursbauten im Rahmen von Hauptprüfungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen können auch gemeinsam vergeben werden.




IBRRS 2021, 2388; VPRRS 2021, 0182
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VergabeVergabe
Umrechnung der Preise in Preispunkte mithilfe linearer Interpolation zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 30.06.2021 - VK 1-58/21

1. Es liegt in der Natur nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbarer Planungsaufträge, dass der Auftraggeber den Bietern nicht von vornherein einen konkreten Katalog von Anforderungen zur Verfügung stellt, anhand derer er die Lösungsvorschläge der Bieter bewerten will.

2. Führt der Auftraggeber insgesamt nachvollziehbar aus, worauf es ihm bei der Bewertung der Angebote ankommt, müssen die Anforderungen an die Erstellung des Planungsablaufs und an die Lösung der Planungsaufgabe auch dann nicht mit weiteren Unterkriterien beschrieben werden, wenn die Qualität des Angebots mit einem hohen Gewicht (hier: von 70 %) in die Wertung eingeht.

3. Die Umrechnung der Preise in Preispunkte mithilfe einer linearen Interpolation führt nicht zu einem fehlerhaften Wertungsergebnis im Verhältnis zur qualitativen Bewertung der Angebote.




IBRRS 2022, 1206; VPRRS 2022, 0091
VergabeVergabe
Betrieb einer Schulkantine: Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 24.06.2021 - VK 11/21

1. Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen Konzessionsgeber ein Unternehmen mit der Erbringung von Dienstleistungen betrauen und bei denen die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Verwertung der Dienstleistungen oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung besteht.

2. Eine Dienstleistungskonzession ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in Form der Zahlung einer Vergütung erfolgt, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Risiko hierfür beim Auftragnehmer liegt.

3. Wenn die Zahlung von Dritten erbracht wird, folgt daraus, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistung übernimmt.

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IBRRS 2022, 1707; VPRRS 2022, 0131
VergabeVergabe
Angebot kann über fremdes Benutzerkonto hochgeladen werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2021 - 1 VK 14/21

1. Lässt sich die Identität des Bieters bei einem elektronischen Angebot eindeutig feststellen, darf es nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil es über ein fremdes Benutzerkonto hochgeladen wurde.

2. Von einer Vergabeplattform aufgestellte Nutzungsbedingungen, die die Nutzung eines fremden Accounts verbieten, sind keine Formvorgaben der Vergabestelle.

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IBRRS 2021, 1451; VPRRS 2021, 0121
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VergabeVergabe
Kostenschätzung fehlerhaft: Keine Aufhebung aus "schwerwiegenden Gründen"!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2021 - 3194.Z3-3_01-20-10

1. Ein Vergabeverfahren kann auch aus "anderen schwer wiegenden Gründen" aufgehoben werden. Ein schwer wiegender Grund kann vorliegen, wenn selbst das niedrigste wertungsfähige Angebot höher liegt als die verfügbaren Mittel, und zwar unabhängig davon; ob das niedrigste Angebot einen angemessenen Preis aufweist oder nicht.

2. Ein "schwer wiegender Grund" ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Finanzbedarf zu gering bemessen hat. Die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung muss aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheinen und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen.

3. Für die Kostenschätzung muss der Auftraggeber oder der von ihm gegebenenfalls beauftragte Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.




IBRRS 2021, 2199; VPRRS 2021, 0168
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VergabeVergabe
Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.03.2021 - 1/SVK/046-20

1. Dem weiten Beurteilungsspielraum des Auftraggebers im Rahmen der Bewertung von Präsentationen steht als Kehrseite eine Dokumentationspflicht mit hohen Anforderungen gegenüber.*)

2. Die vollständige Dokumentation der Wertung einer Präsentation ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt nachgeprüft werden kann, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten hat. Eine bloße Ergebniswiedergabe, pauschale Aussagen oder formelhafte Formulierungen sind dabei unzureichend.*)

3. Es muss aus der Dokumentation u. a. auch erkennbar sein, ob die Bewertung der Präsentation eines Bieters im Vergleich zu anderen Präsentationen plausibel ist.*)

4. Dokumentationsmängel sind grundlegend heilbar, wenn bereits im Vergabevermerk enthaltene Begründungen ergänzt oder erläutert werden, wenn die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers inhaltlich richtig ist und eine Verzögerung des Vergabeverfahrens durch Wiederholung von Verfahrensschritten unangemessen wäre.*)

5. Eine Heilung von Dokumentationsmängeln ist aber ausgeschlossen, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die nachgeholte Dokumentation allein vom Gedanken der Rechtfertigung der ursprünglichen Bewertung getragen wird.*)




IBRRS 2021, 1417; VPRRS 2021, 0116
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VergabeVergabe
Preise vergleichbarer LV-Positionen müssen nicht gleich kalkuliert werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2021 - VK 2-1/21

1. Ein Angebot enthält nicht die geforderten Preise, wenn ein Bieter die für einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis vorgesehenen Preise ganz oder teilweise in andere Positionen verlagert. Legt er dieses Vorgehen nicht offen, liegt grundsätzlich eine unzulässige Mischkalkulation vor.

2. Nicht jede versteckte Preiszuordnung stellt eine Mischkalkulation dar, weil die Kalkulation grundsätzlich Sache des Bieters ist. Die Kalkulationsfreiheit schließt die Befugnis ein, festzulegen, zu welchen Einzelpreisen die Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgeführt werden sollen.

3. Nicht jede Position des Leistungsverzeichnisses muss nach den gleichen Maßstäben kalkuliert werden. Insbesondere muss der für jede Position verlangte Preis nicht mindestens den hierfür entstehenden Kosten des Bieters entsprechen.

4. Ein Aufklärungsbegehren zu Einzelpreisen ist auch bei einem mit Blick auf den Gesamtpreis unauffälligen Angebot berechtigt, wenn Einzelpreise von den eigenen Preisen zu ähnlichen Positionen abweichen und dies nicht durch einen höheren Leistungsumfang bzw. durch Marktgegebenheiten zu erklären ist.




IBRRS 2021, 0709; VPRRS 2021, 0056
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VergabeVergabe
(Teil-)Rücknahme einer Zuwendung: Zuwendungsgeber muss Einzelumstände würdigen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2021 - 4 A 2038/16

1. Die fehlerhafte Wahl der Verfahrensart stellt zwar in der Regel einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar. Diese Regelannahme entbindet den Zuwendungsgeber aber nicht davon, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu würdigen.

2. Es ist zweifelhaft, ob die in Abschnitt 3 VOL/A 2009 geregelten b-Paragraphen einen Vorrang des Offenen Verfahrens gegenüber dem Nichtoffenen Verfahren vorsahen.

3. Die Wahl des Vergabeverfahrens in einem Vergabevermerk hinreichend zu dokumentieren.




IBRRS 2021, 1721; VPRRS 2021, 0140
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VergabeVergabe
Technische Produktanforderungen: Keine Begrenzung auf wenige Prüfinstitute!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2021 - VgK-53/2020

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, unternehmensbezogene Kriterien festzulegen, um die Eignung der Bieter für die fachkundige und leistungsfähige Auftragsausführung sicherzustellen.

2. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

3. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich betreffen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen.

4. Der Auftraggeber darf den Wettbewerb nicht mittelbar durch eine Begrenzung auf wenige Prüfinstitute (hier: vier deutsche Beschussämter) verengen (Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2021, 142).

5. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, für die von ihm vorgesehene Teststellung genaue Prüfabläufe vorzuschreiben, wenn in die Prüfung qualitative Zuschlagskriterien mit notwendigerweise erheblichen subjektiven Elementen einfließen.

6. Die Vergabekammer kann im Konsens der Verfahrensbeteiligten die mündliche Verhandlung auch in digitaler Form durchführen. Die mündliche Verhandlung als essentieller Bestandteil des Nachprüfungsverfahrens darf auch in Corona-Zeiten nicht entfallen, ist vielmehr unter Nutzung der inzwischen vorhandenen technischen Möglichkeiten umzusetzen.




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4 Nachrichten gefunden
BKartA: Verdacht eines Verstoßes bei Vergabe von S-Bahn-Leistungen
(01.03.2011) Das Bundeskartellamt hat den Verdacht eines Verstoßes gegen § 1 GWB, Art. 101 AEUV (Abkauf von Wettbewerb) im Vergabenachprüfungsverfahren Abellio Rail NRW GmbH - Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH.
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BGH: Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!
(08.02.2011) Der Bundesgerichtshof hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers der DB Regio NRW GmbH (DB Regio) für begründet erklärt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2011, 225 Dokument öffnen IBR 2011, 477 Dokument öffnen BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

Terminhinweis BGH: Direktvergabe von SPNV-Leistungen und Kündigung wegen Abrisses
(07.02.2011) Der Vergabesenat des BGH wird morgen die Frage entscheiden, ob bei der Vergabe von Dienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs ein Nachprüfungsverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen überhaupt zulässig ist.
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BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010
(24.09.2010) Im Folgenden werden wichtige Entscheidungen des BGH in den nächsten Monaten vorgestellt. Darunter eine Entscheidung des X. Senats zum Vergaberecht und sechs Entscheidungen des VIII. Senats zum Mietrecht.
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