Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 413/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 5150; IMRRS 2013, 2345
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein wirksames Erhöhungsverlangen: Keine Klage auf Zustimmung!

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12

Dokument öffnen Volltext

35 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
5 Beiträge gefunden
IMR 2020, 272 BGH - Förmlichkeiten des Mieterhöhungsverlangens sind materielles Recht!
IMR 2019, 9 LG Magdeburg - Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam
IMR 2017, 1088 AG Ludwigsburg - Nur Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde stützt Erhöhungsverlangen!
IMR 2017, 189 AG Ludwigsburg - Auskunft einer Stadtverwaltung rechtfertigt kein Mieterhöhungsverlangen!
IMR 2014, 50 BGH - Kann in einem "Dorf" Mieterhöhung auf Mietspiegel einer Großstadt gestützt werden?

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3213; IMRRS 2023, 1475
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung per Vergleichswohnungen: Welche Angaben sind erforderlich?

AG Friedberg, Urteil vom 24.03.2023 - 2 C 790/22

Bei der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen muss die Angabe der Vergleichswohnungen hinsichtlich Anschrift, Etage und Lage auf der Etage (links, rechts usw.) so genau erfolgen, dass der Mieter sie ohne Probleme und ohne eigenständige Nachforschungen gleich finden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1442; IMRRS 2022, 0574
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhungsverlangen auf "alten" Mietspiegel stützen?

AG Hamburg, Urteil vom 29.04.2022 - 48 C 251/21

1. Ein Erhöhungsverlangen kann formell ordnungsgemäß durch Bezugnahme auf einen "veralteten" (qualifizierten) Mietspiegel begründet werden, wenn der zeitlich nachfolgende neue (qualifizierte) Mietspiegel zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens noch nicht allgemein zugänglich ist und der "veraltete" Mietspiegel aufgrund seines fortwirkenden Informationsgehalts noch dem Zweck des formellen Begründungserfordernisses gem. § 558a Abs. 1 BGB genügt.

2. Die Bezugsfertigkeit einer baulich abgeschlossenen Einheit als Wohnung ist gegeben, sobald alle Gewerke fertig gestellt sind, die zu einer Wohnnutzung notwendig sind, und ein sicherer Zutritt zu den Räumen möglich ist. Der Bezugsfertigkeit steht nicht entgegen, dass noch die Fertigstellung der Außen- oder Nebenanlagen oder kleinere, unwesentliche Arbeiten ausstehen. Auf den Zeitpunkt der Bauabnahme oder des Erstbezugs kommt es nicht an.

3. Bei Mieterhöhungen ist der Vermieter darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig für die Merkmale, die die Einordnung der Wohnung in ein Rasterfeld des Hamburger Mietspiegels begründen sowie für wohnwerterhöhende Merkmale innerhalb des Rasterfelds. Der Mieter muss demgegenüber wohnwertmindernde Merkmale darlegen und gegebenenfalls beweisen. Ansonsten ist ohne anderweitigen Vortrag vom Mittelwert auszugehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1536; IMRRS 2020, 0675
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Förmlichkeiten des Mieterhöhungsverlangens sind materielles Recht!

BGH, Urteil vom 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

1. Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) ist insgesamt dem materiellen Recht zuzuordnen und betrifft deshalb die Begründetheit und nicht die Zulässigkeit der Klage (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; vgl. zuletzt Senatsurteile vom 11.07.2018 - VIII ZR 136/17, Rz. 12, IBRRS 2018, 2459 = IMRRS 2018, 0872 = NJW 2018, 2792; vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12, Rz. 13, IBRRS 2013, 5150 = IMRRS 2013, 2345 = NJW 2014, 1173; jeweils m.w.N.).*)

2. Der Berliner Mietspiegel (hier: 2015) kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens (§ 558a BGB) auch für minderausgestattete Wohnungen (hier: ohne Innen-WC) herangezogen werden.*)

3. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) vom 11.02.2020 ist nach seinem Sinn und Zweck dahin auszulegen, dass von dem darin geregelten Verbot (jedenfalls) gerichtliche Mieterhöhungsverfahren nicht erfasst sind, in denen der Vermieter einen Anspruch auf Erhöhung der Miete zu einem vor dem in dieser Bestimmung festgelegten Stichtag (18.06.2019) liegenden Zeitpunkt verfolgt.*)




IBRRS 2020, 0223; IMRRS 2020, 0085
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auch preisgebundener Wohnraum kann als Vergleichswohnung dienen

BGH, Urteil vom 18.12.2019 - VIII ZR 236/18

Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen Bezug nimmt (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB), ist nicht allein deshalb formell unwirksam, weil es sich bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum handelt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3613; IMRRS 2019, 1315
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam

BGH, Urteil vom 16.10.2019 - VIII ZR 340/18

Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ungeeignet. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3094; IMRRS 2019, 1171
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann kann der Mietspiegel einer Nachbargemeinde herangezogen werden?

BGH, Urteil vom 21.08.2019 - VIII ZR 255/18

Zu den Anforderungen an die Vergleichbarkeit zweier Gemeinden, wenn der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde Bezug nimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2343; IMRRS 2019, 0860
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ohne Zugang des Erhöhungsverlangens keine Mieterhöhung!

LG Berlin, Urteil vom 28.06.2019 - 65 S 39/19

1. Ist dem Mieter kein (wirksames) Erhöhungsverlangen zugegangen, ist die Klage auf Zustimmung zu der vom Mieter begehrten Mieterhöhung unzulässig.

2. Der Wortlaut des § 558b Abs. 3 Satz 1 BGB beschränkt das Nachhol- bzw. Mängelbehebungsrecht des Vermieters ausdrücklich auf die Einhaltung der in § 558a BGB genannten Formalien; fehlt es an der Abgabe der Erklärung, ist das Nachholen oder die Mängelbehebung im Prozess nicht möglich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3812; IMRRS 2018, 1393
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam

LG Magdeburg, Urteil vom 16.10.2018 - 2 S 37/18

Ein auf den Magdeburger Mietspiegel von 1998 gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam. Denn anhand eines fast 20 Jahre alten Mietspiegels kann der Mieter nicht beurteilen, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2882; IMRRS 2018, 1033
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Sozialklausel zur Mieterhöhung bindet nur Vertragsparteien!

AG München, Urteil vom 09.08.2018 - 472 C 8559/18

1. Der Münchener Mietspiegel aus dem Jahr 2017 ist ein geeignetes Begründungsmittel für Wohnungen, die nach den Grundsätzen der einkommensorientierten Förderung subventioniert wurden (sog. EOF-Wohnungen).

2. Ein Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Miethöhe ist nicht einzuholen, wenn ein qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde vorliegt, denn dieser beruht regelmäßig auf einer größeren Datengrundlage.

3. Die Mietbindung - Art. 15 Abs. 2 Satz 2 BayWoFG - ist verfassungsgemäß.

4. Eine Sozialklausel, mit der sich der Erwerber einer Wohnungsbaugesellschaft vertraglich verpflichtet, die Mieten im Durchschnitt nicht über einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen, bindet nur die Vertragsparteien. Sie hat keine Schutzwirkung gegenüber den einzelnen Mietern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2459; IMRRS 2018, 0872
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Begründung der Mieterhöhung durch Gutachten: Besichtigung der Mietsache nicht erforderlich!

BGH, Urteil vom 11.07.2018 - VIII ZR 136/17

1. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Pflicht des Vermieters zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen (Fortführung von BGH, Urteil vom 03.02.2016 - VIII ZR 69/15, IMR 2016, 140 = NJW 2016, 1385 Rz. 10).*)

2. Nach dieser Maßgabe ist das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht schon deshalb aus formellen Gründen unwirksam mit der Folge, dass die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung als unzulässig abzuweisen wäre, weil der Sachverständige die betreffende Wohnung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht besichtigt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 20