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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 413/12
BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12
Volltext35 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
5 Beiträge gefunden |
IMR 2020, 272 | BGH - Förmlichkeiten des Mieterhöhungsverlangens sind materielles Recht! |
IMR 2019, 9 | LG Magdeburg - Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam |
IMR 2017, 1088 | AG Ludwigsburg - Nur Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde stützt Erhöhungsverlangen! |
IMR 2017, 189 | AG Ludwigsburg - Auskunft einer Stadtverwaltung rechtfertigt kein Mieterhöhungsverlangen! |
IMR 2014, 50 | BGH - Kann in einem "Dorf" Mieterhöhung auf Mietspiegel einer Großstadt gestützt werden? |
20 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 11.07.2018 - VIII ZR 190/17
1. Die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, das auf ein Sachverständigengutachten gestützt ist, hängt in formeller Hinsicht nicht von der Besichtigung der Mietsache durch den Sachverständigen ab.
2. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Begründungspflicht grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und dieses zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen.
AG München, Urteil vom 22.03.2018 - 472 C 23258/17
1. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters erhoben wird.
2. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mit einem formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen ist als unzulässig abzuweisen.
3. Eine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB existiert soweit ersichtlich für die Landeshauptstadt München nicht.
4. Der "MietpreisCheck" des Internetportals www.immobilienscout24.de ist keine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB.
5. Ein Mieter, der mit einem offensichtlich formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen konfrontiert wird, hat keinen Ersatzanspruch für seine aufgewandten Rechtsanwaltskosten.
VolltextAG Flensburg, Urteil vom 29.11.2017 - 68 C 84/17
1. Eine Klage auf Zustimmung zu einer begehrten Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Erhöhungsverlangen nach § 556a BGB vorausgegangen ist.
2. Der Mietspiegel der Stadt Kiel ist nicht zur Begründung eines Erhöhungsverlangens für eine in der Stadt Flensburg belegene Wohnung geeignet, da sie keine Nachbargemeinden sind.
VolltextAG Darmstadt, Urteil vom 10.10.2017 - 303 C 156/17
Ein auf die Stadt Griesheim bezogenes Mieterhöhungsverlangen, für das der Mietspiegel der Stadt Darmstadt als Begründungsmittel herangezogen wird, ist unwirksam.*)
VolltextAG Ludwigsburg, Urteil vom 13.02.2017 - 7 C 3061/15
1. Das Erhöhungsverlangen ist dem Mieter zu erklären und zu begründen. Hat eine Gemeinde keinen Mietspiegel, kann eine Mieterhöhung nur dann auf den Mietspiegel einer anderen Gemeinde gestützt werden, wenn die Gemeinden vergleichbar sind.
2. Wird in einem Sachverständigengutachten jede Gemeinde hinsichtlich der Kriterien ausführlich beschrieben und ergibt sich daraus, dass zwischen zwei Gemeinden (hier: Stuttgart und Gerlingen) keine Vergleichbarkeit vorliegt, kann der Mietspiegel dieser Gemeinde nicht als Begründung für die Mieterhöhung herangezogen werden.
VolltextAG Ludwigsburg, Urteil vom 29.12.2016 - 7 C 1931/16
1. Ein Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter zu erklären und zu begründen.
2. Die Begründung soll dem Mieter die Möglichkeit geben, die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu überprüfen, um überflüssige Prozesse zu vermeiden. Nur durch konkrete Hinweise auf ein geeignetes Begründungsmittel, kann der Mieter sich während der Überlegungsfrist schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt oder nicht.
3. Das Mieterhöhungsverlangen kann z. B. auf einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen gestützt werden. Eine Auskunft einer Stadtverwaltung über durchschnittliche Mietpreise genügt nicht.
VolltextAG Esslingen, Urteil vom 29.01.2015 - 5 C 173/14
1. Mietspiegel dürfen nicht zu einem Mietenstopp während ihrer Laufzeit führen.
2. Veränderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete, die seit der Datenerhebung eingetreten sind, können als Zu- oder auch Abschlag berücksichtigt werden.
VolltextAG München, Urteil vom 23.09.2014 - 461 C 12361/14
Der Mietvergleichsspiegel München ist nicht für die Nachbargemeinde Neubiberg anwendbar.
VolltextLG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 - 13 S 86/13
1. Gemäß § 558a Abs. 4 BGB ist der Mietspiegel einer anderen Gemeinde nur unter der Voraussetzung ein taugliches Mittel zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens, dass es sich um einen Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde handelt.
2. Eine Hochschulstadt mit ca. 170.000 Einwohnern ist mit einer Kleinstadt mit 11.700 Einwohnern nicht vergleichbar.
VolltextBGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12
Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist.*)
Volltext10 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
A. Inhalt und Zweck der Norm (BGB § 558a Rn. 1-2)
VI. Sonstige Begründungsmittel (BGB § 558a Rn. 150-154)
d) Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde (BGB § 558a Rn. 44-49)
G. Prozessuales (BGB § 561 Rn. 54)
a) Ablauf der Überlegungsfrist (BGB § 558b Rn. 80-82)
d) Umdeutung (BGB § 557 Rn. 13-14)
V. Beweislast (BGB § 558a Rn. 166-172)