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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 413/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 5150; IMRRS 2013, 2345
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein wirksames Erhöhungsverlangen: Keine Klage auf Zustimmung!

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12

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5 Beiträge gefunden
IMR 2020, 272 BGH - Förmlichkeiten des Mieterhöhungsverlangens sind materielles Recht!
IMR 2019, 9 LG Magdeburg - Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam
IMR 2017, 1088 AG Ludwigsburg - Nur Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde stützt Erhöhungsverlangen!
IMR 2017, 189 AG Ludwigsburg - Auskunft einer Stadtverwaltung rechtfertigt kein Mieterhöhungsverlangen!
IMR 2014, 50 BGH - Kann in einem "Dorf" Mieterhöhung auf Mietspiegel einer Großstadt gestützt werden?

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2392; IMRRS 2018, 0844
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Begründung der Mieterhöhung durch Gutachten: Besichtigung der Mietsache nicht erforderlich!

BGH, Urteil vom 11.07.2018 - VIII ZR 190/17

1. Die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, das auf ein Sachverständigengutachten gestützt ist, hängt in formeller Hinsicht nicht von der Besichtigung der Mietsache durch den Sachverständigen ab.

2. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Begründungspflicht grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und dieses zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen.




IBRRS 2019, 0863; IMRRS 2019, 0320
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung kann nicht auf „MietpreisCheck" von immobilienscout24 gestützt werden

AG München, Urteil vom 22.03.2018 - 472 C 23258/17

1. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters erhoben wird.

2. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mit einem formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen ist als unzulässig abzuweisen.

3. Eine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB existiert soweit ersichtlich für die Landeshauptstadt München nicht.

4. Der "MietpreisCheck" des Internetportals www.immobilienscout24.de ist keine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB.

5. Ein Mieter, der mit einem offensichtlich formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen konfrontiert wird, hat keinen Ersatzanspruch für seine aufgewandten Rechtsanwaltskosten.

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IBRRS 2018, 0304; IMRRS 2018, 0096
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietspiegel: Kiel und Flensburg sind keine Nachbargemeinden!

AG Flensburg, Urteil vom 29.11.2017 - 68 C 84/17

1. Eine Klage auf Zustimmung zu einer begehrten Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Erhöhungsverlangen nach § 556a BGB vorausgegangen ist.

2. Der Mietspiegel der Stadt Kiel ist nicht zur Begründung eines Erhöhungsverlangens für eine in der Stadt Flensburg belegene Wohnung geeignet, da sie keine Nachbargemeinden sind.

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IBRRS 2018, 2457; IMRRS 2018, 0871
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung mit Hilfe des Mietspiegels einer Nachbargemeinde?

AG Darmstadt, Urteil vom 10.10.2017 - 303 C 156/17

Ein auf die Stadt Griesheim bezogenes Mieterhöhungsverlangen, für das der Mietspiegel der Stadt Darmstadt als Begründungsmittel herangezogen wird, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2017, 2821; IMRRS 2017, 1167
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nur Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde stützt Erhöhungsverlangen!

AG Ludwigsburg, Urteil vom 13.02.2017 - 7 C 3061/15

1. Das Erhöhungsverlangen ist dem Mieter zu erklären und zu begründen. Hat eine Gemeinde keinen Mietspiegel, kann eine Mieterhöhung nur dann auf den Mietspiegel einer anderen Gemeinde gestützt werden, wenn die Gemeinden vergleichbar sind.

2. Wird in einem Sachverständigengutachten jede Gemeinde hinsichtlich der Kriterien ausführlich beschrieben und ergibt sich daraus, dass zwischen zwei Gemeinden (hier: Stuttgart und Gerlingen) keine Vergleichbarkeit vorliegt, kann der Mietspiegel dieser Gemeinde nicht als Begründung für die Mieterhöhung herangezogen werden.

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IBRRS 2017, 0973; IMRRS 2017, 0406
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auskunft einer Stadtverwaltung rechtfertigt kein Mieterhöhungsverlangen!

AG Ludwigsburg, Urteil vom 29.12.2016 - 7 C 1931/16

1. Ein Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter zu erklären und zu begründen.

2. Die Begründung soll dem Mieter die Möglichkeit geben, die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu überprüfen, um überflüssige Prozesse zu vermeiden. Nur durch konkrete Hinweise auf ein geeignetes Begründungsmittel, kann der Mieter sich während der Überlegungsfrist schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt oder nicht.

3. Das Mieterhöhungsverlangen kann z. B. auf einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen gestützt werden. Eine Auskunft einer Stadtverwaltung über durchschnittliche Mietpreise genügt nicht.

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IBRRS 2015, 0926; IMRRS 2015, 0549
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mietspiegel dürfen nicht zu Mietenstopp führen!

AG Esslingen, Urteil vom 29.01.2015 - 5 C 173/14

1. Mietspiegel dürfen nicht zu einem Mietenstopp während ihrer Laufzeit führen.

2. Veränderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete, die seit der Datenerhebung eingetreten sind, können als Zu- oder auch Abschlag berücksichtigt werden.

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IBRRS 2014, 2749; IMRRS 2014, 1437
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung: Mietspiegel München nicht für Nachbargemeinde Neubiberg anwendbar!

AG München, Urteil vom 23.09.2014 - 461 C 12361/14

Der Mietvergleichsspiegel München ist nicht für die Nachbargemeinde Neubiberg anwendbar.

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IBRRS 2014, 1329; IMRRS 2014, 0664
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung: Nur Mietspiegel vergleichbarer Gemeinden anwendbar!

LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 - 13 S 86/13

1. Gemäß § 558a Abs. 4 BGB ist der Mietspiegel einer anderen Gemeinde nur unter der Voraussetzung ein taugliches Mittel zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens, dass es sich um einen Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde handelt.

2. Eine Hochschulstadt mit ca. 170.000 Einwohnern ist mit einer Kleinstadt mit 11.700 Einwohnern nicht vergleichbar.

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IBRRS 2013, 5150; IMRRS 2013, 2345
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein wirksames Erhöhungsverlangen: Keine Klage auf Zustimmung!

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12

Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist.*)

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