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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 251/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 4992; IMRRS 2011, 3631
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung einer separat angemieteten Garage

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 251/10

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1 Beitrag gefunden
IMR 2012, 8 BGH - BGH: Teilkündigung einer separat angemieteten Garage zulässig!

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2553; IMRRS 2023, 1162
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keller und Wohnung separat vermietet: Umgehung der Mietpreisbremse?

BGH, Urteil vom 05.07.2023 - VIII ZR 94/21

1. Zur rechtzeitigen Bekanntmachung der Begründung zur Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 (im Anschluss an Senatsurteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19, IMR 2020, 312 = BGHZ 225, 352).*)

2. Zur Frage der Anwendbarkeit der §§ 556d ff. BGB im Falle von zwischen denselben Parteien separat geschlossenen Verträgen über die Anmietung einer Wohnung und über die Nutzung eines Kellers.*)

3. Zur Berechnung der bei Mietbeginn zulässigen Miethöhe im Fall der Indexmiete gem. § 557b Abs. 4 BGB.*)




IBRRS 2023, 1579; IMRRS 2023, 0729
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine getrennte Kündigung des Garagenmietvertrags

AG Hanau, Urteil vom 05.05.2023 - 32 C 172/22

1. Schließen die Parteien an demselben Tag einen Wohnraummietvertrag und einen Vertrag über die Anmietung einer Garage, hat, so keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, zumindest der Mieter einen Verknüpfungswillen hinsichtlich beider Verträge, was zu ihrer Einheitlichkeit führt. Sie können dann auch nur gemeinsam nach wohnungsmietrechtlichen Grundsätzen gekündigt werden. Auf die Frage, ob sich die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück befinden, kommt es hingegen nicht an.*)

2. Werden beide Verträge von dem Vermieter gestellt und handelt es sich hierbei um Formularverträge, folgt aus der Verwendung unterschiedlicher Vertragsurkunden auch keine Vermutung für einen Trennungswillen der Parteien.*)

3. Klauseln in einem Garagenmietvertrag, die eine Trennung dieses Vertrages von einem zugleich bestehenden Wohnraummietvertrag anordnen, sind unwirksam, sie geben auch keinen Rückschluss auf den Willen der Parteien bei Vertragsschluss.*)

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IBRRS 2023, 3233; IMRRS 2023, 1482
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Erhöhung der Garagenmiete

AG München, Urteil vom 06.09.2022 - 461 C 4815/22

1. Der Anspruch auf Mieterhöhung rechtfertigt die Änderung der Mietstruktur (hier Umwandlung einer Gesamtmiete für Wohnung und Garage in eine Einheitsmiete) nicht.

2. Der Vermieter kann den Mietanteil für die Garage nicht erhöhen, wenn in einem einheitlichen Mietvertrag für Wohnung und Garage getrennte Mietanteile ausgewiesen sind, denn § 558 BGB sieht nur eine Erhöhung der Miete für Wohnraummiete vor.

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IBRRS 2022, 0530
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 14.12.2021 - VIII ZR 94/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0622; IMRRS 2022, 0221
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraum- und Stellplatzmietvertrag bilden nicht immer eine Einheit

BGH, Beschluss vom 14.12.2021 - VIII ZR 95/20

1. Bei einem schriftlichen Wohnraummietvertrag und einem separat hiervon abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbstständigkeit beider Vereinbarungen.

2. Es bedarf der Widerlegung dieser Vermutung durch besondere Umstände des Einzelfalls, die die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage oder den Stellplatz nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen.

3. Zwar mag die Tatsache, dass der Stellplatz sich auf demselben Grundstück befindet wie die vermietete Wohnung, regelmäßig die Annahme rechtfertigen, dass dessen Vermietung nach dem Willen der Parteien in den Wohnraummietvertrag einbezogen sein soll. Zwingend ist dies indes jedenfalls dann nicht, wenn es andere Umstände gibt, die die tatsächliche Vermutung für zwei separate Verträge bekräftigen.

4. Solche Umstände können darin gesehen werden, dass der Stellplatzmietvertrag an keiner Stelle auf den Wohnraummietvertrag Bezug nimmt und nicht unter denselben Voraussetzungen wie dieser ordentlich gekündigt werden kann.

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IBRRS 2020, 1624; IMRRS 2020, 0716
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist ein Kfz-Stellplatz isoliert kündbar?

LG Berlin, Urteil vom 27.02.2020 - 67 S 192/19

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrages unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz, wenn sie die Vermietung des Kfz-Stellplatzes in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln. Das gilt unter Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB selbst dann, wenn es sich bei dem Wohnraum- und dem Stellplatzmietvertrag jeweils um vom Vermieter gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt und sich die Wohnung und der Stellplatz auf demselben Grundstück befinden.*)

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IBRRS 2020, 1223; IMRRS 2020, 0519
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einheitliches Vertragsverhältnis trotz getrennter Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2020 - 3 U 65/19

1. Grundsätzlich gilt, dass dann, wenn der Mieter die Räumlichkeiten vereinbarungsgemäß sowohl zu Wohn- als auch zu Gewerbezwecken nutzen kann, ein Mischraummietverhältnis vorliegt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Mieter einen bestimmten Teil der Räumlichkeiten ausschließlich gewerblich nutzt und im anderen ausschließlich wohnt oder ob er die Räume in ihrer Gesamtheit sowohl zum Wohnen als auch zu Gewerbezwecken nutzt.

2. Auch wenn die Parteien getrennte Verträge über die Wohn- und Geschäftsräume geschlossen haben, kann der zu ermittelnde Parteiwille ergeben, dass ein einheitliches Vertragsverhältnis gewollt ist, dies z. B. dann, wenn die Parteien beide Vereinbarungen inhaltlich aufeinander abstimmen und als Einheit bezeichnen oder aber, wenn sie den Bestand des einen Vertrags vom anderen abhängig machen. Folge eines solchen einheitlichen Rechtsverhältnisses ist, dass dieses auch nur insgesamt gekündigt werden kann.

3. Der schuldhaft eine materiell unbegründete Kündigung aussprechende Vermieter haftet dem Mieter aus vertraglicher Nebenpflichtverletzung gem. § 280 Abs. 1 BGB auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, die dieser zur Abwehr der Kündigung aufwendet. Beim Vorwurf einer fahrlässig begangenen positiven Vertragsverletzung sind strenge Maßstäbe anzulegen; das Risiko eines Rechtsirrtums trägt grundsätzlich der Schuldner, also der die unberechtigte Kündigung aussprechende Vermieter, es sei denn, er ist unverschuldet zu der irrtümlichen Beurteilung des Kündigungsrechts gelangt.

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IBRRS 2017, 4038; IMRRS 2017, 1672
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Teilkündigung einer Garage bei einheitlichem Mietvertrag - ausnahmsweise zulässig!

LG Bamberg, Urteil vom 06.10.2017 - 3 S 56/16

1. Eine Teilkündigung des Garagenstellplatzes ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Beharren des Mieters auf die Weiternutzung der Garage eine Schikane zum Nachteil des Vermieters darstellt.

2. Verkauft der ursprüngliche Vermieter bei einem einheitlichen Mietverhältnis Wohnung und Garage an zwei unterschiedliche Erwerber, wird der Mietvertrag nicht aufgespalten in einen über die Wohnung und einen über die Garage. Es kommt zu einer Verdopplung der Vermieter. Eine (Teil-)Kündigung ist dann von allen Vermietern auszusprechen.

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IBRRS 2015, 2194; IMRRS 2015, 0897
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnissen

BGH, Urteil vom 01.07.2015 - VIII ZR 14/15

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.*)

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IBRRS 2015, 0811; IMRRS 2015, 0479
WohnraummieteWohnraummiete
Mietergarten mit eigenem Vertrag: Keine separate Kündigung!

AG Wedding, Urteil vom 27.08.2014 - 3 C 384/13

1. Existieren zwei getrennte Verträge über die Nutzung einer Wohnung und eines Mietergartens, so bilden sie im Regelfall eine rechtliche Einheit, wenn sie auf demselben Grundstück liegen.

2. Eine separate Kündigung eines Vertrages ist damit wirkungslos.

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Rund um den Garagenmietvertrag - Wissen für Mieter und Vermieter
(31.10.2023) Die Nachteile des Parkens auf der Straße reichen vom winterlichen Eis kratzen bis hin zu Vandalismus, Vogeldreck und Marderbissen. Was sollten Autofahrer beim Abschluss eines Garagenmietvertrages beachten?
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(06.12.2018) Das Parken auf der Straße hat viele Nachteile - vom winterlichen Eis kratzen bis hin zu Vandalismus, Vogeldreck und Marderbissen. Was müssen Autofahrer beim Abschluss eines Garagenmietvertrages beachten?
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(20.04.2015) "Laternenparker" müssen in deutschen Städten mit hohen Risiken fürs geliebte Blech leben. professionelle Autodiebe, jugendliche Möchtegern-Fahrer von Crashrennen, Vandalen, Brandstifter mit Sozialneid, aber auch Tauben, Steinmarder und nicht zuletzt Streusalz und Nässe gefährden das Auto. Da hilft nur eine Garage.
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Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit der Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage
(12.10.2011) Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine angemietete Garage Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages ist und damit nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann.
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