Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 251/10
BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 251/10
Volltext30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2012, 8 | BGH - BGH: Teilkündigung einer separat angemieteten Garage zulässig! |
18 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VIII ZR 374/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 30.10.2013 - XII ZR 113/12
1. Dem Ersteher einer Wohnungseigentumseinheit steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist.*)
2. Der Ersteher kann von einem Mieter, der die Eigentumswohnung im Rahmen einer gewerblichen Weitervermietung an einen Endmieter zu Wohnzwecken vermietet hat, trotz Wirksamkeit der auf § 57a ZVG beruhenden Kündigung nicht Räumung und Herausgabe verlangen, weil der Endmieter wegen § 565 BGB unbeschadet dieser Kündigung zu Besitz und Nutzung berechtigt bleibt.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.10.2013 - VIII ZR 254/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.09.2013 - VIII ZR 165/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 04.06.2013 - VIII ZR 422/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.04.2013 - VIII ZR 245/12
1. Besteht ein schriftlicher Wohnungsmietvertrag sowie ein separat abgeschlossener Garagenmietvertrag, so spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbstständigkeit beider Vereinbarungen. Besondere Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen, müssen diese Vermutung widerlegen.
2. Eine Kündigungsfrist für die Garage, die von der Kündigungsfrist von der Wohnung abweicht, lässt auf den Willen der Parteien schließen, dass es sich bei dem Mietvertrag über die Garage um ein separates Mietverhältnis handeln sollte, selbst wenn bei früheren Mieterhöhungen die Garagenmiete und die Wohnraummiete im selben Verhältnis angehoben wurden.
VolltextLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.07.2012 - 2-11 S 115/12
Trotz getrennt abgeschlossenen Mietverträgen, welche für die Vermutung einer rechtlichen Selbstständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen sprechen, ist jedenfalls dann von einer rechtlichen Einheit der Mietverhältnisse über Wohnung und Tiefgaragenstellplatz auszugehen, wenn diese auf demselben Grundstück liegen. Eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über den Tiefgaragenstellplatz bei einem einheitlichen Mietverhältnis ist unzulässig.
VolltextBGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 251/10
1. Sind Wohnung und Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig.*)
2. Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen. Es bedarf dann der Widerlegung dieser Vermutung durch besondere Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen. Das ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen.*)
Volltext4 Nachrichten gefunden |
(31.10.2023) Die Nachteile des Parkens auf der Straße reichen vom winterlichen Eis kratzen bis hin zu Vandalismus, Vogeldreck und Marderbissen. Was sollten Autofahrer beim Abschluss eines Garagenmietvertrages beachten?
mehr…
(06.12.2018) Das Parken auf der Straße hat viele Nachteile - vom winterlichen Eis kratzen bis hin zu Vandalismus, Vogeldreck und Marderbissen. Was müssen Autofahrer beim Abschluss eines Garagenmietvertrages beachten?
mehr…
(20.04.2015) "Laternenparker" müssen in deutschen Städten mit hohen Risiken fürs geliebte Blech leben. professionelle Autodiebe, jugendliche Möchtegern-Fahrer von Crashrennen, Vandalen, Brandstifter mit Sozialneid, aber auch Tauben, Steinmarder und nicht zuletzt Streusalz und Nässe gefährden das Auto. Da hilft nur eine Garage.
mehr…
(12.10.2011) Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine angemietete Garage Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages ist und damit nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann.
mehr…