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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 22/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0613
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

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12 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1998, 152 BGH - Einschreiben mit Rückschein nicht zu empfehlen!

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0788; IMRRS 2024, 0345
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann geht ein per beA verschicktes Schreiben zu?

OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2024 - 22 U 29/23

1. Sendet ein Rechtsanwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an einen anderen Rechtsanwalt ein Schreiben, ist dieses dem Empfänger zugegangen, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während seiner üblichen oder etwaig darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten eingeht. Unerheblich für den Zugangszeitpunkt ist, wann die Benachrichtigungs-E-Mail über den Eingang beim empfangenden Rechtsanwalt auf seinem E-Mail-Server eingegangen ist.*)

2. Tritt bei einem notariellen Grundstückskaufvertrag für einen Vertragspartner ein vollmachtlos handelnder Vertreter auf und fordert der andere Teil den Vertretenen gem. § 177 Abs. 2 BGB zur Erklärung über die Genehmigung auf, dann ist die Genehmigung dem Auffordernden nicht dadurch zugegangen, dass sie beim beurkundenden Notar eingegangen ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Notar auch für diesen Fall zur Entgegennahme bevollmächtigt ist (vorliegend verneint).*)




IBRRS 2023, 2910; IMRRS 2023, 1328
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zweifel am Zugang einer behaupteten Kündigungserklärung bei der Hauptmieterin

LG Köln, Urteil vom 10.10.2023 - 27 O 186/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 3005
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschafterausschluss: Erneute Aufforderung per Einwurf-Einschreiben reicht aus

BGH, Urteil vom 27.09.2016 - II ZR 299/15

Die formalen Anforderungen einer erneuten Aufforderung mittels eingeschriebenen Briefs gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG werden durch ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG gewahrt.*)

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VPRRS 2015, 0139
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Wann sind die in einem Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe "vergleichbar"?

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2015 - VK 2-115/14

1. Die in einem gemeinsamen Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe sind schon dann im vergaberechtlichen Sinne vergleichbar, wenn sie für eine große Schnittmenge von Patienten mit identischer Indikation eingesetzt werden können.

2. Eine Willenserklärung (hier: eine Nichtabhilfeerklärung), die einem anderen gegenüber in dessen Abwesenheit abzugeben ist, wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

3. Willenserklärungen, die durch ein Telefax übermittelt werden, gehen grundsätzlich mit Abschluss des Druckvorganges am Empfangsgerät des Adressaten zu. Allerdings ist der Zugang erst dann vollendet, wenn die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist.

4. Es ist zweifelhaft, ob nach den Gepflogenheiten der Verkehrsanschauung in einem Pharmakonzern an einem Freitagnachmittag um 16.31 Uhr noch damit gerechnet werden kann, dass ein eingehendes Telefax von den hierfür zuständigen Personen noch zur Kenntnis genommen wird.

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IBRRS 2012, 1225
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezahlung per Scheck: Wann ist ein Skontoabzug zulässig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2012 - 10 U 102/11

1. Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, wenn sich nicht aus der Skontovereinbarung etwas anderes ergibt.

2. Skonto kann gezogen werden, wenn die Versendung eines Verrechnungsschecks innerhalb der Skontierungsfrist erfolgt. Auf den Eingang des Verrechnungsschecks beim Auftragnehmer kommt es nicht an.

3. Zahlt der Auftraggeber auf eine Rechnung innerhalb der Skontierungsfrist nicht den fälligen Gesamtbetrag, hat er keinen Anspruch auf einen Skontoabzug. Das gilt auch, wenn der Fehlbetrag niedriger als 0,5% der fälligen Rechnungssumme ist.

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IBRRS 2007, 3060; IMRRS 2007, 1225
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Garantieübernahme ohne Einstandswillen für Beschaffenheit

BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

a) Mit der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 Alt. 2 BGB durch den Verkäufer ist - ebenso wie mit der Übernahme einer Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB - zumindest auch die Zusicherung einer Eigenschaft der Sache nach früherem Recht (§ 459 Abs. 2 BGB a.F.) gemeint.*)

Die Übernahme einer Garantie setzt daher - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen.*)

b) Die Frage, ob Angaben des Verkäufers zur Laufleistung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs lediglich als Beschaffenheitsangabe (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder aber als Beschaffenheitsgarantie (§ 444 Alt. 2 BGB) zu werten sind, ist unter Berücksichtigung der beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage zu beantworten.*)

Beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Angabe der Laufleistung in der Regel lediglich als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen.*)

Von einer stillschweigenden Garantieübernahme kann beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn über die Angabe der Laufleistung hinaus besondere Umstände vorliegen, die bei dem Käufer die berechtigte Erwartung wecken, der Verkäufer wolle für die Laufleistung des Fahrzeugs einstehen. Alleine die Besonderheiten des Kaufs über das Internet mittels eines von eBay zur Verfügung gestellten Bietverfahrens rechtfertigen diese Annahme nicht.*)

c) Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).*)

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IBRRS 2004, 0451; IMRRS 2004, 0229
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung durch eingeschriebenen Brief: Bedeutungsgehalt

BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00

a) Zum Zugang einer per Telefax übermittelten empfangsbedürftigen Willenserklärung, deren Empfänger urlaubsbedingt abwesend ist.*)

b) Zum Bedeutungsgehalt einer Vereinbarung, nach der die Kündigung eines Mietvertrages durch eingeschriebenen Brief erfolgen soll.*)

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IBRRS 2005, 0821; IMRRS 2005, 0401
VerbraucherrechtVerbraucherrecht

BGH, Urteil vom 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

Die im Versandhandel mit neuen Waren gegenüber Nichtkaufleuten verwendeten Klauseln*)

"Bei Lieferung gegen Nachnahme übernimmt der Käufer die Nachnahmekosten."*)

und*)

"Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind der ... (Verkäuferin) innerhalb einer Woche nach Erhalt vorzubringen."*)

halten der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz nicht stand.*)

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IBRRS 2000, 0613
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt niedergelegten empfangsbedürftigen Willenserklärung

Zur Frage, wann eine per Einschreiben abgesandte empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam wird, wenn die beim Postamt niedergelegte Sendung vom Adressaten trotz schriftlicher Mitteilung über die Niederlegung nicht abgeholt wird (Abgrenzung zu BGHZ 67, 271).

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
2. Angebot und Annahme

1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

XV. Zugang (BGB § 542 Rn. 75-88)