Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 216/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 2084
BauvertragBauvertrag
"Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

BGH, Urteil vom 11.06.2015 - VII ZR 216/14

Dokument öffnen Volltext

39 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 405 BGH - "Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

1 Aufsatz gefunden
Das neue GWG - Barzahlung beim Bauträger
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2023, 1004

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1330; IMRRS 2024, 0543; IVRRS 2024, 0226
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Auch wenn zwei sich nicht streiten: Schwarzgeldabrede sticht Verhandlungsmaxime!

OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2024 - 12 U 127/22

1. Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit gem. § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche Abrede habe es nicht gegeben.*)

2. Die Dispositionsmaxime des Zivilrechts findet in den Fällen ihre Grenze, in denen die Parteien gemeinsam vorsätzlich gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen. Die Folgen dieses Verstoßes können nicht durch übereinstimmenden wahrheitswidrigen Parteivortrag umgangen werden.*)

3. Es ist den Parteien nicht möglich, die Folgen des Gesetzes mit Hilfe zivilprozessualer Vorschriften nachträglich zu umgehen, wenn ein Zivilgericht von den Tatsachen überzeugt ist, die einen Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG begründen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1729
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlender Eintrag in die Handwerksrolle ist keine Schwarzarbeit!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2023 - 29 U 115/22

1. Ein Anspruch des Unternehmers auf Sicherung seines Vergütungsanspruchs bleibt von einer Kündigung des Bauvertrags durch den Besteller unberührt.*)

2. Ob dem Vergütungsanspruch streitige Einwendungen des Bestellers wegen werkvertragsrechtlicher Gegenansprüche entgegenstehen, bleibt im Prozess um ein Sicherungsverlangen nach § 650f Abs. 1 BGB außer Betracht.*)

3. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG (fehlende Eintragung in die Handwerksrolle) führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrags gem. § 134 BGB, wenn der Besteller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Verstoß keine Kenntnis hatte.*)

4. Die Sanierung von zwei Einzelbädern stellt keine erhebliche Umbaumaßnahme i.S.d. § 650i Abs. 1 Alt. 2 BGB dar.*)




IBRRS 2022, 1108
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
„Schwarz“ gezahlter Vorschuss muss nicht erstattet werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2022 - 12 U 190/21

Die Rückforderung eines Geldbetrags scheitert an § 817 Satz 2 BGB, wenn dieser im Rahmen einer Schwarzgeldabrede im Vorgriff auf künftig zu erbringende Leistungen gezahlt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3078
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohn wird teilweise "schwarz" bezahlt: Besteller verliert sämtliche Mängelansprüche!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2021 - 2 U 63/20

1. Die Verletzung steuerlicher Pflichten ist eine Form der Schwarzarbeit und führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des geschlossenen Werk- oder Bauvertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich handelt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht (Anschluss an BGH, IBR 2013, 609).

2. Ein Werk- oder Bauvertrag ist insbesondere im Fall der Entlohnung eines selbstständigen Handwerkers durch den Besteller ohne Rechnungsstellung wegen Schwarzarbeit nichtig, da dieses Vorgehen einen Verstoß des Unternehmers gegen seine steuerrechtliche Erklärungs-, Anmeldungs- und Rechnungsstellungspflicht begründet. Letztere gilt auch für Abschlagszahlungen.

3. An dem Umstand, dass eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führt, ändert sich grundsätzlich auch dann nichts, wenn sich die Absicht einer Verletzung steuerlicher Verpflichtungen lediglich auf einen Teil des Werklohns bezieht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1929; IMRRS 2019, 0712
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2019 - I-22 U 63/18

1. Stützt ein Kläger ein einheitliches Klagebegehren nicht lediglich auf eine mehrfache rechtliche Begründung, sondern stellt er einen nur äußerlich einheitlichen, indes tatsächlich aus verschiedenen Sachverhalten (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt bzw. Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt) abgeleiteten Antrag, handelt es sich um eine - verdeckte - objektive Klagenhäufung i.S.v. 260 ZPO.*)

2. Wer sich - im Rahmen von § 117 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB - auf die Wirksamkeit eines i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts beruft, muss das Zustandekommen eines derartigen Rechtsgeschäfts darlegen und ggf. beweisen.*)

3. Auch wenn das Motiv für das Scheingeschäft i.S.v. § 117 Abs. 1 BGB (hier: Werkleistungen an einem Gewerbeobjekt) bzw. das verdeckte Geschäft i.S.v. § 117 Abs. 2 BGB (hier: Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt ) - auch - darin bestanden hat, sich durch das Scheingeschäft (bzw. entsprechend unrichtige Rechnungen) finanzielle bzw. steuerliche Vorteile zu verschaffen, genügt ein solches steuerrechtliches Motiv regelmäßig nicht, um das verdeckte Geschäft deswegen als i.S.v. §§ 134, 138 BGB nichtig zu erachten.*)

4. Ein Nichtigkeit eines solchen i.S.v. 117 Abs. 2 BGB verdeckten Geschäfts über Werkleistungen an einem - zumindest überwiegend - privat genutzten Objekt folgt auch nicht ohne weiteres aus der Rechtsprechung des BGH zu sog. "Ohne-Rechnung-Geschäften" bzw. zu Werkverträgen unter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3229; IMRRS 2017, 1339; IVRRS 2017, 0531
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Annahme einer Ohne-Rechnung-Abrede allein aufgrund von Indizien?

KG, Urteil vom 08.08.2017 - 21 U 34/15

1. Ein Zivilgericht kann allein aufgrund von Indizien im Parteivortrag zu dem Schluss kommen, die Parteien eines Werkvertrags hätten eine Ohne-Rechnung-Abrede getroffen, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG i.V.m. § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Es ist nicht erforderlich, dass eine Partei dies ausdrücklich geltend macht.*)

2. Erklären die Parteien auf den hier erforderlichen Hinweis des Gerichts übereinstimmend, tatsächlich keine solche Abrede getroffen zu haben, ist das Gericht aufgrund des Beibringungsgrundsatzes im Zivilprozess auch dann an diese klargestellte unstreitige Behauptung gebunden, wenn bestimmte Indizien weiter gegen ihre Richtigkeit sprechen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0704
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezahlung ohne Rechnung: Keine Mängelansprüche und kein Geld zurück!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2017 - 21 U 21/16

1. Zur Schwarzarbeit zählt auch die Erbringung und Ausführung von Werkleistungen, wenn dabei vom Unternehmer eine sich aufgrund der Werkleistungen ergebende steuerliche Pflicht nicht erfüllt wird.

2. Wird ein selbstständigen Unternehmer durch den Auftraggeber ohne Rechnungsstellung entlohnt, liegt regelmäßig ein Verstoß des Unternehmers gegen seine steuerlichen Erklärungs- und Anmeldepflichten sowie gegen die Rechnungslegungspflicht vor.

3. Schwarzarbeit führt zur Nichtigkeit des Werkvertrags, wenn der Auftragnehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Auftraggeber diesen kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall ebenso wenig wie ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Werklohns.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1305
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch die nachträgliche Schwarzgeldabrede führt zum Verlust der Mängelansprüche!

BGH, Urteil vom 16.03.2017 - VII ZR 197/16

Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3419
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Schwarzplaner" haftet nicht für Planungsmängel!

OLG Celle, Urteil vom 09.03.2017 - 16 U 169/16

Die Erbringung von Architektenleistungen "ohne Rechnung" stellt einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz dar und führt zur Nichtigkeit des Architektenvertrags. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber keine Mängelansprüche gegen den Architekten zu (Anschluss an BGH, IBR 2013, 609).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 3489
BauvertragBauvertrag
Wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, bekommt gar nichts!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2016 - 22 U 76/16

1. Wird ein als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in die Handwerksrolle eingetragener Auftragnehmer mit Maurer- und Betonbauarbeiten beauftragt, ohne für dieses Gewerk einen Meisterbrief zu verfügen, ist der geschlossene Bauvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz nichtig, wenn der Auftraggeber Kenntnis von der fehlenden Eintragung hat und dies bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.

2. Liegt kein wirksamer Bauvertrag vor, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

3. Trägt der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz maßgeblich zur Nichtigkeit des Bauvertrags bei, ist er unredlich und nicht schutzwürdig, weshalb ihm auch keine Ansprüche wegen zweckwidriger Baugeldverwendung zustehen.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 18

4 Nachrichten gefunden
Schwarzarbeit: Arbeit ohne Rechnung
(23.04.2018) Schwarzarbeit ist immer noch weithin verbreitet. Besonders oft kommt sie in der Baubranche vor, aber auch bei Handwerkerarbeiten oder Putzhilfen in Privathaushalten ist sie üblich. Durch Schwarzarbeit wird das Steuersystem ebenso umgangen wie die Sozialversicherung. Beide erleiden durch sie hohe Einnahmeausfälle. Immer mehr Kontrollen sollen Schwarzarbeit verhindern.
Dokument öffnen mehr…

Schwarzarbeit: Arbeit ohne Rechnung
(02.05.2017) Schwarzarbeit ist nach wie vor weit verbreitet. Besonders in der Baubranche, aber auch bei Handwerkerarbeiten in Privathäusern oder Putzhilfen in Privathaushalten kommt dies vor. Schwarzarbeit umgeht das Steuersystem und die Sozialversicherung. Beiden entgehen dadurch hohe Einnahmen. Kontrollen sollen Schwarzarbeit unterbinden. Auftraggeber und Auftragnehmer können sich rechtliche Probleme verschiedenster Art einhandeln.
Dokument öffnen mehr…

BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
(16.03.2017) Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen.
Dokument öffnen mehr…

BGH: Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt
(15.06.2015) Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
Dokument öffnen mehr…


2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
A. Überblick

§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler)
A. Überblick

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages

§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
A. Nacherfüllungsanspruch

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
I. Vergütung erbrachter Mehrleistung bei Einigungsmängeln
II. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Bauherrn im BGB-Vertrag

3 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) SchwarzArbG (ohne Rechnung Abrede) (VOB/B § 1 Rn. 25-26)

I. Abrechnungspflicht (VOB/B § 14 Rn. 15-17)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

V. Wirkung der Vorschrift und Bereicherungsausgleich (ArchLG § 2 Rn. 16)


1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

a) Schwarzarbeit ( Rn. 29-33)