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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 216/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 2084
BauvertragBauvertrag
"Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

BGH, Urteil vom 11.06.2015 - VII ZR 216/14

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1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 405 BGH - "Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

1 Aufsatz gefunden
Das neue GWG - Barzahlung beim Bauträger
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2023, 1004

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3489
BauvertragBauvertrag
Wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, bekommt gar nichts!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2016 - 22 U 76/16

1. Wird ein als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in die Handwerksrolle eingetragener Auftragnehmer mit Maurer- und Betonbauarbeiten beauftragt, ohne für dieses Gewerk einen Meisterbrief zu verfügen, ist der geschlossene Bauvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz nichtig, wenn der Auftraggeber Kenntnis von der fehlenden Eintragung hat und dies bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.

2. Liegt kein wirksamer Bauvertrag vor, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

3. Trägt der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz maßgeblich zur Nichtigkeit des Bauvertrags bei, ist er unredlich und nicht schutzwürdig, weshalb ihm auch keine Ansprüche wegen zweckwidriger Baugeldverwendung zustehen.

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IBRRS 2017, 0058; IMRRS 2017, 0014
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertrag zwecks Steuerverkürzung zurückdatiert: Müssen Zahlungen erstattet werden?

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 7/15

1. Ist ein Vertrag gemäß §§ 134, 139 BGB unwirksam, weil mit einer vertraglichen Regelung (hier: Rückdatierung) eine Steuerverkürzung beabsichtigt war, so steht § 817 Satz 2 BGB der Rückforderung einer erbrachten Leistung nur insoweit entgegen, wie diese Leistung dem Vertragspartner gerade als Gegenleistung für die steuerverkürzende Abrede zufließen sollte.*)

2. Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur umfassenden Versagung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, gelten insoweit nicht in gleicher Weise (Abgrenzung zu BGHZ 201, 1 = IBR 2014, 327, und BGHZ 206, 69 = IBR 2015, 405).*)

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IBRRS 2019, 2274
BauvertragBauvertrag
Wer Steuern "sparen" will, geht am Ende leer aus!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.12.2016 - 10 U 109/16

Bietet der Unternehmer seine Leistungen durch die Vermeidung von Umsatz- und Einkommensteuer günstiger an und erklärt der dies erkennende Besteller sich dazu bereit, einen wesentlichen Teil der Zahlungen bar zu leisten, liegt eine Schwarzgeldabrede vor, so dass dem Unternehmer weder ein vertraglicher Vergütungsanspruch für erbrachte Bauleistungen noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz zusteht (BGH, IBR 2014, 327).

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IBRRS 2016, 2276; VPRRS 2016, 0311
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergaberecht bewusst umgangen: Vertrag nichtig, kein Anspruch auf Honorar!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.08.2016 - 1 U 159/14

1. Ein Vertrag, den die Parteien unter bewusster und gewollter Außerachtlassung der nach vergaberechtlichen Vorschriften zwingend erforderlichen Ausschreibung der Leistungen geschlossen haben, verstößt gegen Grundwerte des Vergaberechts und ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig.*)

2. Der Vertretene muss sich grundsätzlich über § 166 BGB die Kenntnis seines Vertreters von den die Sittenwidrigkeit begründenden Umständen zurechnen lassen, sofern kein evidenter Vollmachtsmissbrauch vorliegt oder der Vertreter bei Abschluss des Vertrages mit dem Vertragspartner nicht bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammengearbeitet hat.*)

3. In einem solchen Fall sind wechselseitige Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen.*)




IBRRS 2016, 0669
BauvertragBauvertrag
Gewerbe nicht angemeldet: Bauvertrag nichtig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2016 - 23 U 110/15

Ein einseitiger Verstoß gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (hier: keine Gewerbeanmeldung) führt jedenfalls dann nicht zur einer Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags, wenn der Vertragspartner (hier: der Auftraggeber) keine Kenntnis von dem Verstoß hat.

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IBRRS 2016, 0215; IMRRS 2016, 0127
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren wegen Mängeln bei (teilweiser) Schwarzarbeit!

LG Siegen, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 OH 17/15

1. Es fehlt an einem rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn die behaupteten Mängelansprüche schon wegen der Nichtigkeit des Vertrags nicht bestehen.

2. Eine später erstellte Schlussrechnung ändert an der von Anfang an bestehenden Nichtigkeit des Vertrags nichts.

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IBRRS 2016, 0004
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachträgliche Schwarzgeldabrede: Vertrag nichtig - kein Honorar - keine Mängelansprüche!

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 - 10 U 14/15

1. Treffen die Parteien eines Architektenvertrags nach Vertragsschluss und Leistungserbringung eine "Ohne-Rechnung-Abrede" zur Hinterziehung von Umsatzsteuer, erfasst die Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag, sondern das gesamte geänderte Vertragsverhältnis, so dass aus diesem Vertrag keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche mehr hergeleitet werden können.*)

2. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Teilbarkeit der synallagmatischen Beziehung in Zeiträume mit und ohne sittenwidrige Honorarvereinbarung nicht möglich ist und die "Ohne-Rechnung-Abrede" damit (auch) das Entgelt für die Planung, aus der Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden sollen, betrifft.*)

3. Vorbringen in der Berufungsinstanz, das der Feststellung im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils widerspricht, der für die 2. Instanz Beweiskraft nach § 314 ZPO hat, kann nach § 531 Abs. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen sein.*)

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IBRRS 2018, 3675
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer hinterzieht Steuern: Bauvertrag unwirksam?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 31.07.2015 - 2 U 10/15

1. Der mit einem gewerblichen Auftragnehmer abgeschlossene Bauvertrag ist nicht deshalb unwirksam, weil der Auftragnehmer - unter Verletzung der Handwerksordnung - nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.

2. Auch ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt nicht zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags.

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IBRRS 2015, 2084
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

BGH, Urteil vom 11.06.2015 - VII ZR 216/14

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu (Fortführung von BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13, IBR 2014, 327, BGHZ 201, 1).*)

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4 Nachrichten gefunden
Schwarzarbeit: Arbeit ohne Rechnung
(23.04.2018) Schwarzarbeit ist immer noch weithin verbreitet. Besonders oft kommt sie in der Baubranche vor, aber auch bei Handwerkerarbeiten oder Putzhilfen in Privathaushalten ist sie üblich. Durch Schwarzarbeit wird das Steuersystem ebenso umgangen wie die Sozialversicherung. Beide erleiden durch sie hohe Einnahmeausfälle. Immer mehr Kontrollen sollen Schwarzarbeit verhindern.
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Schwarzarbeit: Arbeit ohne Rechnung
(02.05.2017) Schwarzarbeit ist nach wie vor weit verbreitet. Besonders in der Baubranche, aber auch bei Handwerkerarbeiten in Privathäusern oder Putzhilfen in Privathaushalten kommt dies vor. Schwarzarbeit umgeht das Steuersystem und die Sozialversicherung. Beiden entgehen dadurch hohe Einnahmen. Kontrollen sollen Schwarzarbeit unterbinden. Auftraggeber und Auftragnehmer können sich rechtliche Probleme verschiedenster Art einhandeln.
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BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
(16.03.2017) Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen.
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BGH: Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt
(15.06.2015) Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
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2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B

§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler)

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages

§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
A. Nacherfüllungsanspruch

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
I. Vergütung erbrachter Mehrleistung bei Einigungsmängeln
II. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Bauherrn im BGB-Vertrag

3 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) SchwarzArbG (ohne Rechnung Abrede) (VOB/B § 1 Rn. 25-26)

I. Abrechnungspflicht (VOB/B § 14 Rn. 15-17)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

V. Wirkung der Vorschrift und Bereicherungsausgleich (ArchLG § 2 Rn. 16)


1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

a) Schwarzarbeit ( Rn. 29-33)