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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 133/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0677
BauvertragBauvertrag
Wie bemisst sich die nach § 649 BGB zu zahlende Vergütung?

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10


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3 Beiträge gefunden
IBR 2011, 256 BGH - Wann ist das "freie" Kündigungsrecht nach § 649 Satz 1 BGB vertraglich abbedungen?
IBR 2011, 255 BGH - Warum darf der Besteller einen Werkvertrag "frei" kündigen?
IBR 2011, 195 BGH - Wie muss der Unternehmer nach "freier" Kündigung des Werkvertrags abrechnen?

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1555
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Leistungsverweigerungsrecht nach Kündigung!

OLG Naumburg, Urteil vom 29.12.2022 - 2 U 21/22

1. Der Besteller hat gegen den Werkunternehmer aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt noch ein (vorübergehendes) Leistungsverweigerungsrecht im Hinblick auf die Werklohnforderung aus dessen Schlussrechnung über erbrachte Teilleistungen, wenn er selbst das Vertragsverhältnis vorzeitig, d. h. vor endgültiger Fertigstellung und Abnahme des Werks, gekündigt hat.*)

2. Auch im Rahmen des Abwicklungsverhältnisses nach vorzeitiger Kündigung des Bestellers hat der Unternehmer die Darlegungs- und gegebenenfalls die Beweislast für die Mangelfreiheit der erbrachten Teilleistungen zu tragen. Seine Aufwendungen durch die Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen zur Bautenstandsfeststellung dienen deswegen der Erfüllung eigener Vertragspflichten.*)

3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Bauvertrag, wonach der Besteller eine Vorauszahlung des Werklohns im Umfang von 80 % auf ein Anderkonto zu leisten hat, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2020, 2017
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was gehört alles zu einer "konkreten bauablaufbezogenen Darstellung"?

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018 - 10 U 154/17

1. Verzug mit der Ausführung liegt bereits mit Fristüberschreitung vor, wenn die Fristüberschreitung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

2. Der Auftragnehmer hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf die verspätete Vorlage von Baufreigabescheinen sowie von Werk- und Ausführungsplänen zurückzuführen ist, die der Auftraggeber zu erbringen hat.

3. Obliegt die Ausführungsplanung sowie Statik und Tragwerksplanung dem Auftraggeber, sind Architekt und Statiker insoweit Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, deren verzögerte Bearbeitungspraxis dem Auftraggeber zuzurechnen sind.

4. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen des Vorliegens von Behinderungen geltend, muss er eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung und der hindernden Wirkung vornehmen.

5. Eine bauablaufbezogene Gesamtdarstellung muss die einzelnen Behinderungstatbestände und deren Auswirkungen auf den Bauablauf beinhalten, ebenso eine geordnete, zeitlich-chronologische Gegenüberstellung des geplanten Bauablaufs einerseits und des tatsächlichen Bauablaufs andererseits unter Angabe der jeweiligen Ursachen für die Behinderungen und Verzögerungen sowie deren Dauer.

6. Der Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund hat grundsätzlich eine Abmahnung vorauszugehen. Einer Abmahnung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn sie von vorneherein keinen Erfolg verspricht.

7. Der Einwand der fehlenden Prüfbarkeit als Fälligkeitsvoraussetzung ist fristgebunden. Die Rüge fehlender Prüfbarkeit muss rechtzeitig nach Zugang der Schlussrechnung erhoben werden.

8. Die bloße pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüfbar, genügt nicht. Der Auftraggeber muss substantiiert vortragen, inwieweit ihm Informationen aus der Rechnung fehlen.

9. Mit nicht rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen gegen die Prüfbarkeit ist der Auftraggeber im Hinblick auf die Fälligkeit der Werklohnforderung ausgeschlossen. Die Einwendungen sind dann nur noch im Rahmen der Schlüssigkeit im Zusammenhang mit der Prüfung der Forderungshöhe relevant.




IBRRS 2018, 2159
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag?

BGH, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 70/17

1. Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird.

2. Eine Werkleistung verliert ihren erfolgsbezogenen Charakter nicht dadurch, dass sie wiederholt zu erbringen ist oder es sich um dauernde Leistungen handelt.

3. Das Risiko, dass mit einer in Auftrag gegebenen Werbemaßnahme die gewünschte Werbewirkung tatsächlich erzielt werden kann, trägt grundsätzlich der Besteller.

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IBRRS 2018, 1314
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 22.03.2018 - VII ZR 72/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 1342
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag?

BGH, Urteil vom 22.03.2018 - VII ZR 71/17

1. Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird.

2. Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.*)

3. Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.*)

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IBRRS 2017, 3237
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Werklieferungsvertrag: Kündigung wegen Insolvenz möglich?

BGH, Urteil vom 14.09.2017 - IX ZR 261/15

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers stellt für sich genommen keinen wichtigen, die Vergütungsansprüche des Unternehmers ausschließenden Grund für die Kündigung eines nach dem Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrags dar.*)

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IBRRS 2017, 0819; IMRRS 2017, 0340; IVRRS 2017, 0128
GewerberaummieteGewerberaummiete
ohne

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 U 174/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0269
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart: Wie ist nach Kündigung abzurechnen?

BGH, Urteil vom 08.01.2015 - VII ZR 6/14

1. Haben die Parteien eines BGB-Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 130/06, IBR 2008, 98 = BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 196/00, IBR 2002, 235 = BauR 2002, 938 = NZBau 2002, 329).*)

2. Zur Darlegung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB bei einem vor der Erbringung von Leistungen gekündigten "Internet-System-Vertrag".*)




IBRRS 2014, 2064
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Wie ist ein "frei" gekündigter Werkvertrag abzurechnen?

OLG Naumburg, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 28/13

1. Der Besteller kann den Werkvertrag jederzeit "frei" kündigen. Dem in erster Linie auf die Vergütung gerichteten Interesse des Unternehmers wird im Fall einer solchen Kündigung dadurch Rechnung getragen, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung im Ausgangspunkt auch für diejenigen Leistungen verbleibt, die er wegen der Kündigung des Vertrags nicht mehr erbringen muss.

2. Die vertragliche Vergütung bei "freier" Kündigung ergibt sich in Ermangelung feststellbaren anderweitigen Erwerbs aus der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und den kündigungsbedingt für nicht erbrachte Leistungen ersparten Aufwendungen. Erspart sind solche Aufwendungen, die der Unternehmer bei Ausführung des Vertrags hätte machen müssen und die er wegen der Kündigung nicht mehr machen muss.

3. Zur Begründung seines Anspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat. Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will.

4. Welche Anforderungen an die Abrechnung des gekündigten Werkvertrags zu stellen sind, hängt vom Vertrag sowie den seinem Abschluss und seiner Abwicklung zugrunde liegenden Umständen ab. Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt. Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird.

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IBRRS 2011, 2066
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: 15% Vergütungspauschale für nicht erbrachte Leistungen

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 181/10

1. Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es nicht an.*)

2. § 649 Satz 3 BGB ist kein Leitbild für die Vereinbarung von Vergütungspauschalen im Falle einer freien Kündigung.*)

3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Vergütungspauschalierung auf 15 % des Teilbetrags aus dem Gesamtpreis, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist unwirksam, wenn die Berechnung dieses Vergütungsteils von der Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen abhängt und diese unklar geregelt ist.*)




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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
3. Erster Rechnungsteil: Abrechnung der erbrachten Leistungen
b) Pauschalpreisvertrag

5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)
I. Abrechnung nach Kündigung
2. Abrechnung erbrachter Leistungen im Pauschalvertrag
e) Typische Fehler der Abrechnung


1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

20. Muster: § 18 Kündigung ( Rn. 152-163)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

1. Sinn und Zweck (VOB/B § 8 Rn. 44-45)

bb) Pauschalpreisvertrag (VOB/B § 8 Rn. 58-62)