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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 133/10
BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 U 174/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Dieses Kündigungsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsieht.*)
2. Die Bemessung der nach § 649 Satz 2 BGB zu zahlenden Vergütung orientiert sich nicht an den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen. Maßgebend ist der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht.*)
5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz) |
I. Abrechnung nach Kündigung |
2. Abrechnung erbrachter Leistungen im Pauschalvertrag |
e) Typische Fehler der Abrechnung |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung |
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen |
3. Erster Rechnungsteil: Abrechnung der erbrachten Leistungen |
a) Einheitspreisvertrag |