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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 176/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 2819; IMRRS 2011, 2022
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizkörper als Sondereigentum?

BGH, Urteil vom 08.07.2011 - V ZR 176/10


26 Treffer in folgenden Dokumenten:

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4 Beiträge gefunden
IMR 2013, 191 BGH - Versorgungsleitungen: Gemeinschaftliches Eigentum bis zur Absperrvorrichtung!
IMR 2013, 190 BGH - Teilungserklärung: Für wesentliche Gebäudebestandteile in der Regel unerheblich!
IMR 2011, 367 BGH - Heizkörper: Gemeinschaftliches Eigentum oder Sondereigentum?
IMR 2011, 366 BGH - Heizzentrale und Steigleitungen der Zentralheizung: Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2198; IMRRS 2021, 0797
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein Wertersatz!

LG Lüneburg, Urteil vom 02.02.2021 - 3 S 36/20

Kein Wertersatzanspruch des Verwalters bei Abweichung vom Ausführungsbeschluss.*)

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IBRRS 2022, 2957; IMRRS 2022, 1273
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Berechtigung des WEG-Verwalters zur Auftragserteilung

AG München, Urteil vom 03.12.2020 - 483 C 249/20 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2098; IMRRS 2019, 0773
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG muss nicht für irrtümlichen Fenstertausch zahlen

BGH, Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 254/17

1. Dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, Rz. 12 f., IMR 2016, 115 = BGHZ 207, 40).*)

2. Auch wenn der Wohnungseigentümer eine Maßnahme zur Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in der irrigen Annahme durchführt, er habe diese als Sondereigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen (hier: Fenstererneuerung), besteht ein solcher Anspruch nicht.*)




IBRRS 2019, 3369; IMRRS 2019, 1262
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Finanzierung einer Instandhaltung kann gesondert angegriffen werden

LG München I, Urteil vom 31.01.2019 - 36 S 13241/17 WEG

1. Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei mehreren aufeinander bezogenen Beschlüssen der Rechtsgedanke des § 139 BGB auch im Verhältnis der Beschlüsse zueinander greife, kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass im Falle zweier getrennter Beschlüsse über die Beauftragung kostenauslösender Maßnahmen und deren Finanzierung stets beide Beschlüsse gemeinsam angefochten werden müssten. Vielmehr kann ein gesondert gefasster Beschluss über die Finanzierung von Maßnahmen der Instandsetzung bzw. Instandhaltung auch gesondert angefochten werden.

2. Sind in der Gemeinschaftsordnung Untergemeinschaften gebildet und ist die Instandsetzung und Instandhaltung für das Gemeinschaftseigentum im Bereich der Untergemeinschaften den Eigentümern der Untergemeinschaft auferlegt, besteht gleichwohl eine alleinige Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft für Sanierungsmaßnahmen, die über den Bereich der Untergemeinschaft hinausgeht.




IBRRS 2018, 0714; IMRRS 2018, 0217
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums: Eigentümer können auch "Billigvariante" wählen!

AG Pinneberg, Urteil vom 25.07.2017 - 60 C 17/15

1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Entscheidung darüber, in welchen Schritten sie eine sachlich gebotene Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durchführen, einen weiten Gestaltungsspielraum.

2. Ein Anspruch auf sofortige Durchführung einer bestimmten Maßnahme besteht lediglich dann, wenn allein dieses Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

3. Hinsichtlich mehrerer vertretbarer, d. h. ordnungsgemäßer Maßnahmen besteht ein Auswahlermessen. Ordnungsgemäß ist dabei eine Maßnahme, die sich bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls als nützlich erweist.

4. Grundsätzlich besteht auch ein Auswahlermessen dahingehend, eine billigere Lösung mit kürzerer Lebensdauer zu wählen.

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IBRRS 2019, 2724; IMRRS 2019, 1003
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftseigentum - Ursache für Schimmelbildung?

LG München, Urteil vom 31.03.2016 - 1 S 11890/14

1. Die Haftung der Eigentümer wegen eines Vertagungsbeschlusses und die hierdurch bewirkte Sanierungsverzögerung scheidet aus, wenn dieser Beschluss nicht angefochten und bestandskräftig wurde.

2. Wird nach Anfechtung die Unwirksamkeit eines Negativbeschlusses rechtskräftig festgestellt, weil dieser nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, prüft das Gericht in einem späteren Schadensersatzprozess die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht erneut; die Einwendung, eine Verpflichtung zur Zustimmung habe nicht bestanden, ist präkludiert.

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IBRRS 2016, 0159; IMRRS 2016, 0095
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Ausgleich für eine eigenmächtige Instandsetzung?

BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14

1. Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.*)

2. Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft).*)

3. Schuldner des Entschädigungsanspruchs nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist jedenfalls der Verband.*)




IBRRS 2015, 2849; IMRRS 2015, 1254
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Darlehensaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft?

BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 244/14

1. Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.*)

2. Voraussetzung ist allerdings, dass das Risiko einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung erörtert wurde; dies muss aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung hervorgehen.*)

3. Ob ein Beschluss über eine Kreditaufnahme sich im Übrigen in den Grenzen des den Wohnungseigentümern zustehenden Gestaltungsermessens hält, kann nicht generell, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der allseitigen Interessen bestimmt werden.*)




IBRRS 2014, 3237; IMRRS 2014, 1707
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
WEG-Sanierung: Keine Opfergrenze bei notwendiger Instandsetzung des Gebäudes!

BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14

1. Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.

2.Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme derartiger Instandsetzungsmaßnahmen unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft entweder untätig geblieben sind oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben.




IBRRS 2016, 3705
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 25.09.2014 - V ZR 246/14

a) Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.

b)Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft).

c) Schuldner des Entschädigungsanspruchs nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist jedenfalls der Verband.

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1 Nachricht gefunden
Eigentümer verweigert sich neuer Heizungsanlage: Er kann abgetrennt werden!
(03.12.2012) Die Gerichte stellen im Regelfall sehr hohe Ansprüche, ehe eine Hausgemeinschaft einem seiner Mitglieder bezüglich der Ausgestaltung seiner Wohnung Vorschriften machen darf. Das Sondereigentum gilt als besonders schützenswert. Allerdings kann der Einzelne gelegentlich trotz aller Rücksicht auf seine Privatinteressen gezwungen sein, sich dem Rest anzupassen ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2011, 366 Dokument öffnen IMR 2011, 367 Dokument öffnen BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10


2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

VI. Pflichten der Wohnungseigentümer ( Rn. 924-925)

2. Sondereigentumsfähigkeit ( Rn. 141-143)