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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 259/91
17 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2018, 25 | Verbraucherbauverträge bedürfen der Textform! |
IBR 1993, 313 | BGH - Bürgschaft durch Telefax? |
6 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2023 - 26 U 35/22
Ein Widerruf der Vertragserklärung des Bürgen ist nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB möglich, wenn dem Gläubiger der Widerruf entweder vor der Bürgschaftsurkunde oder aber zeitgleich mit der Bürgschaftsurkunde zugeht.*)
VolltextBayObLG, Beschluss vom 25.07.2022 - 101 AR 36/22
An der früheren Praxis des BayObLG, das sich bei Gelegenheit einer Entscheidung zur Bestimmung des für den Rechtsstreit gegen mehrere Streitgenossen gemeinsam (örtlich) zuständigen Gerichts auch mit der funktionellen Zuständigkeit befasst hat, wird angesichts der eindeutigen gesetzlichen Zuständigkeitsregelung in § 36 Abs. 1 ZPO nicht festgehalten.*)
VolltextAG München, Urteil vom 26.07.2018 - 433 C 19586/17
Ein geltend gemachter, auf nachvollziehbaren Gründen beruhender Eigenbedarf kann die Kündigung eines Mietverhältnisses auch dann rechtfertigen, wenn die Mieterin sozial schlecht gestellt ist.
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 25.06.2015 - 22 U 166/14
Der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet (§ 133 BGB) gilt nicht bei Grundbucheintragungen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.11.2010 - VII ZR 44/10
Auf einen Vertrag mit Verbindung zu einem ausländischen Staat, durch den eine Vertragspartei der Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei beitritt, ist gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich das Recht des Niederlassungsortes des Beitretenden anzuwenden. Allein der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der ursprünglichen Schuld hat regelmäßig keine ausreichend starke Indizwirkung, um eine engere Verbindung i.S. von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
a) Eine Bürgschaftserklärung durch Telefax genügt nicht der Schriftform des § 766 Satz 1 BGB.
b) Bürgschaftsverträge, zu deren Gültigkeit nach deutschem Recht die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich ist, können nach Art. 11 Abs. 2, 3 EGBGB auch ohne diese Schriftlichkeit formgültig sein.
Volltext2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |