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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 259/91
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2022 - 101 AR 36/22
An der früheren Praxis des BayObLG, das sich bei Gelegenheit einer Entscheidung zur Bestimmung des für den Rechtsstreit gegen mehrere Streitgenossen gemeinsam (örtlich) zuständigen Gerichts auch mit der funktionellen Zuständigkeit befasst hat, wird angesichts der eindeutigen gesetzlichen Zuständigkeitsregelung in § 36 Abs. 1 ZPO nicht festgehalten.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.11.2010 - VII ZR 44/10
Auf einen Vertrag mit Verbindung zu einem ausländischen Staat, durch den eine Vertragspartei der Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei beitritt, ist gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich das Recht des Niederlassungsortes des Beitretenden anzuwenden. Allein der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der ursprünglichen Schuld hat regelmäßig keine ausreichend starke Indizwirkung, um eine engere Verbindung i.S. von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
a) Eine Bürgschaftserklärung durch Telefax genügt nicht der Schriftform des § 766 Satz 1 BGB.
b) Bürgschaftsverträge, zu deren Gültigkeit nach deutschem Recht die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich ist, können nach Art. 11 Abs. 2, 3 EGBGB auch ohne diese Schriftlichkeit formgültig sein.
Volltext2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |