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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZB 53/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0120; IMRRS 2009, 0070
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Räumungsklage von Kleingartenpachtverhältnis: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZB 53/08

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7 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 1022 BGH - Kleingartenpachtverträge: Wert der Beschwer bei Räumungsklagen

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2054
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - III ZR 525/16

1. Verlangt der Unterpächter gegenüber dem Unterverpächter und dem Generalverpächter/Grundstückseigentümer - als Streitgenossen - die Feststellung, dass der Unterpachtvertrag mit ihm selbst und der Generalpachtvertrag zwischen den beiden Beklagten ungekündigt fortbestehen, und geht es ihm hierbei ausschließlich darum, sein Besitzrecht an der von ihm genutzten Parzelle gegen Herausgabeansprüche der beiden Beklagten zu verteidigen, so bemessen sich der Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen und der Gebührenstreitwert gemäß § 41 Abs. 1 GKG nach dem einfachen Jahresbetrag des vom Kläger für seine Parzelle zu entrichtenden Pachtzinses. (Rn. 6 - 10)*)

2. Ein gegen einfache Streitgenossen ergangenes Feststellungsurteil entfaltet im Verhältnis unter diesen keine Rechtskraftwirkung. (Rn. 10)*)

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IBRRS 2016, 1910
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZR 291/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1147; IMRRS 2016, 0731
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wert der Beschwer bei Streitigkeit über Räumung von Wohnraum?

BGH, Beschluss vom 08.12.2015 - VIII ZR 129/15

1. Der Wert der Beschwer bestimmt sich in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt.

2. Für die Wertbemessung kommt es, wie auch der Wortlaut des § 8 ZPO zeigt, auf das für die Gebrauchsüberlassung zu zahlende Entgelt an. Dazu zählen vereinbarte Vorauszahlungen auf Nebenkosten nicht.

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BGH, Beschluss vom 26.11.2015 - III ZB 84/15

Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Kleingartens. (Rn. 5)*)

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IBRRS 2010, 0159; IMRRS 2010, 0084
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Streitwert für rechtliche Einordnung eines Nutzungsverhältnisses

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZR 66/09

Der Streit über die rechtliche Einordnung eines - in seinem Bestand unstreitigen - Pachtverhältnisses (hier: als Kleingartenpachtverhältnis) kann für sich genommen nicht mit einem höheren Wert bemessen werden als der Streit über den Bestand des Nutzungsverhältnisses selbst. Maßgeblich ist daher regelmäßig für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert der dreieinhalbfache Betrag und für den Gebührenstreitwert der einfache Betrag des bisher zu entrichtenden jährlichen Pachtzinses.*)

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IBRRS 2009, 0120; IMRRS 2009, 0070
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Räumungsklage von Kleingartenpachtverhältnis: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZB 53/08

1. Bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses ist der Wert des Beschwerdegegenstandes regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem auf einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren entfallenden Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zu bemessen.*)

2. Zu diesem Entgelt gehören bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise neben dem eigentlichen Pachtzins auch Gegenleistungen anderer Art, wie die Übernahme der öffentlichrechtlichen Lasten im Sinne von § 5 Abs. 5 BKleingG.*)

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