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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZB 53/08
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZB 53/08
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2009, 1022 | BGH - Kleingartenpachtverträge: Wert der Beschwer bei Räumungsklagen |
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 08.12.2015 - VIII ZR 129/15
1. Der Wert der Beschwer bestimmt sich in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt.
2. Für die Wertbemessung kommt es, wie auch der Wortlaut des § 8 ZPO zeigt, auf das für die Gebrauchsüberlassung zu zahlende Entgelt an. Dazu zählen vereinbarte Vorauszahlungen auf Nebenkosten nicht.
VolltextBGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZR 66/09
Der Streit über die rechtliche Einordnung eines - in seinem Bestand unstreitigen - Pachtverhältnisses (hier: als Kleingartenpachtverhältnis) kann für sich genommen nicht mit einem höheren Wert bemessen werden als der Streit über den Bestand des Nutzungsverhältnisses selbst. Maßgeblich ist daher regelmäßig für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert der dreieinhalbfache Betrag und für den Gebührenstreitwert der einfache Betrag des bisher zu entrichtenden jährlichen Pachtzinses.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZB 53/08
1. Bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses ist der Wert des Beschwerdegegenstandes regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem auf einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren entfallenden Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zu bemessen.*)
2. Zu diesem Entgelt gehören bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise neben dem eigentlichen Pachtzins auch Gegenleistungen anderer Art, wie die Übernahme der öffentlichrechtlichen Lasten im Sinne von § 5 Abs. 5 BKleingG.*)
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