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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 211/95


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0655
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Begriff der vergleichenden Werbung

BGH, Urteil vom 05.02.1998 - I ZR 211/95

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1 Beitrag gefunden
IBR 1998, 457 BGH - Vergleichende Werbung jetzt möglich!

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3061; VPRRS 2016, 0451
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was sind „In-House-schädliche“ Fremdgeschäfte?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 23/16

1. Ein Verfassungsorgan (hier: der Deutsche Bundestag) ist kein öffentlicher Auftraggeber. Auftraggeber - und damit Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren - ist bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch ein Verfassungsorgan des Bundes die Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers ist nicht als vergabepflichtig anzusehen, wenn der Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle (Kontroll- oder Beherrschungskriterium) und der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet (Wesentlichkeitskriterium). Eine Beteiligung an der Geschäftsführung ist nicht erforderlich.

3. Das Wesentlichkeitskriterium ist nach dem bis zum 18.04.2016 geltenden "alten" Vergaberecht erfüllt, wenn das zu beauftragende Unternehmen 90% seiner Tätigkeit für die Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen verrichtet, die ihre Anteile innehaben.

4. Art. 12 der Richtlinie 2014/24/EU, der es ausreichen lässt, wenn mehr als 80% der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person der Ausführung der Aufgaben dienen, mit denen sie von dem die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeber oder von anderen vom diesem kontrollierten juristischen Personen betraut wurden, entfaltet keine Vorwirkung dergestalt, dass das bis zum 18.04.2016 anwendbare Recht mit Blick auf die neue Regelung richtlinienkonform auszulegen wäre.

5. "In-House-schädliche" Fremdgeschäfte des Auftragnehmers sind nur solche Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für private Dritte erbracht werden.




IBRRS 2016, 2590; VPRRS 2016, 0371
VergabeVergabe
Für Dienstleistungskonzessionen nach "altem" Recht sind die Zivilgerichte zuständig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

1. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmern über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, ferner Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen (§ 99 Abs. 1 GWB a.F.). Dienstleistungskonzessionen zählen nicht zu den öffentlichen Aufträgen.

2. Bei der Vergabe von Dienstleistungen zur Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, wenn der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko seiner Leistung trägt und seine Vergütung in erster Linie durch eine Zahlung vom Nutzer der Dienstleistungen erhält.

3. Wird eine Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts vergeben, sind für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig.

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IBRRS 2016, 1543; VPRRS 2016, 0226
VergabeVergabe
Für Dienstleistungskonzessionen sind die Vergabekammern/-senate nicht zuständig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

1. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmern über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, ferner Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zur Dienstleistungsaufträgen führen. Dienstleistungskonzessionen zählen nicht zu den öffentlichen Aufträgen.

2. Unter einer Dienstleistungskonzession ist eine vertragliche Konstruktion zu verstehen, die sich von einem Dienstleistungsauftrag dadurch unterscheidet, dass der den allgemeinen Risiken des Marktes ausgesetzte Konzessionär das zeitweilige Recht zur Nutzung der ihm übertragenen Dienstleistung enthält und gegebenenfalls die zusätzliche Zahlung eines Preises vorgesehen ist.

3. Für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben.

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IBRRS 2016, 1142; VPRRS 2016, 0179
VergabeVergabe
Auftrag über Beseitigung von Öl, Kraft- und Schadstoffen: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB).*)

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.*)

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IBRRS 2015, 2776; VPRRS 2015, 0336
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen kann nicht vorgegeben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.09.2015 - 2 VK LSA 6/15

Vorgabe einer Frist zur Abforderung der Vergabeunterlagen in der Vergabebekanntmachung: Das Setzen einer solchen Frist kann nicht damit begründet werden, dass die Vergabeunterlagen den Bewerbern so frühzeitig vorzuliegen haben, dass sie ihre Angebote sorgfältig erstellen können. Vielmehr ist es ausschließlich den Bewerbern überlassen, zu welchen Zeitpunkt sie innerhalb der Angebotsfrist die Vergabeunterlagen abfordern und welchen Zeitraum sie für ausreichend erachten, um die Angebote zu erstellen. *)

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BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13

1. Die Bestimmung des § 7 S. 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung iSv § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Das in § 7 S. 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13.8.2012 mit dem Unionsrecht in Einklang. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft iSv § 7 S. 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist. (amtlicher Leitsatz)*)

4. Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGHZ 146, 318, 329 ff. = GRUR 2001,758 - Trainingsvertrag). (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2015, 1171; VPRRS 2015, 0177
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Wirtschaftlichkeit" als Wertungskriterium: Keine Zuschlagserteilung nur auf Grundlage des Preises!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2015 - Verg 31/14

1. Der öffentliche Auftraggeber kann von der zunächst getroffenen Festlegung, Nebenangebote nicht zuzulassen, abweichen und Nebenangebote nachträglich erlauben, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz beachtet wird.

2. Werden Hauptangebote in der Annahme erstellt, Nebenangebote seien zugelassen, kann davon ausgegangen werden, dass die Zulassung eines Nebenangebots auf die Erstellung des Hauptangebotes Einfluss ausgeübt hat. Wird die Zulassung von Nebenangeboten im Nachhinein nicht mehr aufrecht erhalten, sind die Bieter davon in transparenter Weise in Kenntnis zu setzen.

3. Wählt der Auftraggeber das ausfüllungsbedürftige Kriterium der Wirtschaftlichkeit, ohne dieses inhaltlich auszufüllen, müssen die Bieter nicht damit rechnen, dass die Zuschlagsentscheidung ausschließlich anhand des Preises erfolgt.




IBRRS 2014, 3058; VPRRS 2014, 0665
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Neue EU-Richtlinien haben Vorwirkungen auf das geltende Vergaberecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2014 - Verg 30/14

1. Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand "zusammenhängen" und damit "in Verbindung stehen". Sie müssen sich aber nicht unmittelbar aus dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ergeben.*)

2. Der notwendige Auftragsbezug ist nicht zu verneinen, wenn eine Leistung fakultativ Angeboten werden kann.*)

3. Der Auftraggeber darf im Rahmen der anzustellenden Prognose diejenigen Eignungsnachweise fordern, die er zur Sicherstellung seines Erfüllungsinteresses für erforderlich hält, die mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen und die nicht unverhältnismäßig, nicht unangemessen und für Bieter nicht unzumutbar sind.*)

4. Zu den Vorwirkungen neuer EU-Richtlinien.

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IBRRS 2012, 1915; IMRRS 2012, 1407
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensrecht - Fahrlässigkeit im Online-Banking

BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11

Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.*)

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IBRRS 2001, 1196
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 14.11.2001 - I ZR 266/98

ohne amtlichen Leitsatz

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1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

I. Bedeutung, Zweck und Gesetzgebung (GWB § 171 Rn. 1-13)