Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 A 2764/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2855
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windrad mit optisch bedrängender Wirkung unzulässig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2010 - 8 A 2764/09

Dokument öffnen Volltext

10 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 531 OVG Nordrhein-Westfalen - Optische Bedrängung des Nachbarn macht Windkraftanlage unzulässig!

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1039; IMRRS 2023, 0467
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Windkraftanlage rücksichtslos?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2022 - 8 D 311/21

1. Die Baukörperwirkung einer Windenergieanlage unterscheidet sich von derjenigen klassischer Bauwerke, wie etwa Gebäuden, die durch ihre Baukörpermasse eine erdrückende Wirkung auf die Umgebung ausüben können. Für die Frage, ob eine Windenergieanlage im Einzelfall unzumutbar bedrängend wirkt, sind deshalb weitere und andere Kriterien maßgebend.

2. Die Einzelfallabwägung, ob eine Windenergieanlage bedrängend auf die Umgebung wirkt, hat sich in einem ersten Schritt an der Gesamthöhe der Anlage (Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers) zu orientieren. Eine starre - nach Metern bemessene - Abstandsregelung kann dem allerdings nicht hinreichend Rechnung tragen, da die Gesamthöhe moderner Windkraftanlagen sehr unterschiedlich ist.

3. Bei der Einzelfallbewertung ist weiter auf den Rotordurchmesser abzustellen. Je größer der Rotordurchmesser und damit auch die durch die Drehbewegung der Rotorblätter abgedeckte Fläche ist, desto größer ist auch die von der Anlage ausgehende optische Einwirkung. Darüber hinaus sind die örtlichen Verhältnisse in die Einzelfallbewertung einzustellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2942
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genehmigung von Windenergieanlagen: Alternative Schallimmissionsprognose zulässig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2015 - 8 B 390/15

Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen liegt eine Schallimmissionsprognose nach dem alternativen Berechnungsverfahren der DIN ISO 9613-2 jedenfalls dann auf der sicheren Seite, wenn eine - den Beurteilungspegel senkende - Bodendämpfung in der Berechnung ganz unberücksichtigt bleibt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3757
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windkraftanlagen: Wann liegt Bedrängungswirkung vor?

VG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2013 - 3 K 2914/11

Eine optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage liegt in der Regel nicht vor, wenn der Abstand zwischen dem betroffenen Wohnhaus und der Anlage das Vierfache der Gesamthöhe der Windkraftanlage beträgt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3169
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
620 m Abstand zu Windenergieanlage: Kein Abwehranspruch!

VG Saarlouis, Urteil vom 03.08.2011 - 5 K 951/10

1. Die Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" in einem Bebauungsplan wird nicht obsolet, wenn dort bisher nur Wohnhäuser errichtet wurden.*)

2. Wird der von der TA Lärm geforderte Richtwert nach der Prognose und der Emissionsmessung um 5 dB(A) unterschritten, bedarf es keiner Beweiserhebung.*)

3. Bei einem Abstand von 620 m zwischen dem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 73,5 m und einem Rotordurchmesser wird das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2792
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Planungshoheit schützt nicht vor Windkraftanlage

VG Gießen, Beschluss vom 25.03.2011 - 8 L 50/11

1. Eine Gemeinde, die sich gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen wendet, kann sich hinsichtlich Lärmimmissionen nicht mit Erfolg auf ihre Planungshoheit berufen, wenn der Lärm der Anlagen in keiner ihrer geplanten Baugebiete 40 dB(A) erreicht.*)

2. Eine erdrückende und bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage ist in der Regel nicht gegeben, wenn der Abstand der Anlage zur Wohnbebauung das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe plus 1/2 Rotordurchmesser) beträgt (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 09.08.2006 - 8 A 3726/05 -, ibr-online).*)

3. Raumordnungsrechtliche Vorschriften begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Gemeinde.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1379
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windkraftanlagen: Unzumutbare optische Beeinträchtigung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.03.2011 - 8 A 11215/10

1. Für die Frage, wann eine Mehrzahl von Windkraftanlagen zu einer optischen Beeinträchtigung führt, gelten im Grundsatz die gleichen Maßstäbe wie für die Frage, wann von einer Einzelanlage optische Beeinträchtigungen ausgehen. Auch hier stellt das Verhältnis zwischen dem Abstand der Anlagen zum Wohnhaus und der Höhe der Anlagen einen geeigneten Orientierungswert dar.

2. Die Tatsache, dass aus jedem Fenster eines Wohnhauses Windkraftanlagen sichtbar sind, begründet für sich genommen noch keine unzumutbare Beeinträchtigung.

3. Ob die Auflagen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom Betreiber eingehalten werden, berührt nicht die Frage der Rechtmäßigkeit, sondern der Überwachung der Genehmigung. Werden Dritte durch Auflagen geschützt, stehen ihnen ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung dieser Auflagen zur Verfügung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 2855
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windrad mit optisch bedrängender Wirkung unzulässig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2010 - 8 A 2764/09

1. Geht von einer geplanten Windkraftanlage eine optisch bedrängende Wirkung aus, verstößt eine Genehmigung gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte drittschützende Gebot der Rücksichtnahme.

2. Die Prüfung, ob von einer Windkraftanlage eine optisch bedrängende Wirkung ausgeht, bedarf stets eine Würdigung aller Einzelfallumstände.

3. Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe + 1/2 Rotordurchmesser) der geplanten Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht.

4. Ist der Abstand geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage gelangen.

5. Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls.

Dokument öffnen Volltext



1 Nachricht gefunden
Windenergieanlage in Bochum-Gerthe unzulässig
(25.06.2010) Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24.06.2010 ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass eine - bereits teilweise fertig gestellte - Windenergieanlage in Bochum-Gerthe wegen sog. optischer Bedrängung eines benachbarten Wohnhauses unzulässig ist.
Dokument öffnen mehr…


1 Abschnitt im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden

6. Nachbarschutz bei Vorhaben im Außenbereich (§ 35) ( Rn. 72-73)